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Weber, Betäubungsmittelgesetz Nestler<br />

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B u c h r e z e n s i o n<br />

Klaus Weber, BtMG, Betäubungsmittelgesetz, Kommentar,<br />

3. Aufl., Verlag C.H. Beck, München 2009, 1489 S., € 76,-<br />

Nach den Vorauflagen aus den Jahren 1999 und 2003 erschien<br />

bereits 2009 die dritte Auflage des BtMG-Kommentars<br />

von Klaus Weber. Im Zeitraum zwischen Mitte 2002 und<br />

Dezember 2008 – so der Stand laut dem Vorwort des Autors<br />

– hat sich eine Reihe von Änderungen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts<br />

ereignet, welche es in diese Auflage<br />

einzuarbeiten galt:<br />

Neben einigen Anpassungen der Anlagen zum BtMG<br />

wurden mit der Achten Zuständigkeitsanpassungs-Verordnung<br />

die §§ 1, 12, 20, 21, 25, 26 BtMG modifiziert, durch Art. 1<br />

des Zweiten Justizmodernisierungsgesetzes die Anrechnungsregelung<br />

des § 36 BtMG. Darüber hinaus betrafen das Betäubungsmittel(-straf-)recht<br />

Modifikationen im Recht der Europäischen<br />

Union, so etwa durch den Rahmenbeschluss vom<br />

25.10.2004 zur Festlegung von Mindestvorschriften über die<br />

Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen<br />

im Bereich des illegalen Drogenhandels. Zudem ergingen innerhalb<br />

dieses Zeitraums etliche relevante höchstrichterliche<br />

Judikate. Besondere Beachtung findet dabei insbesondere die<br />

Entscheidung des Großen Senats vom 26.10.2005 1 , die den<br />

regelmäßig gegen die (weite) Auslegung des Merkmals des<br />

Handeltreibens vorgebrachten Bedenken eine Absage erteilte.<br />

Die Berücksichtigung dieser Neuerungen führte zwar zu<br />

nicht unerheblichen Veränderungen im Umfang des Werks,<br />

das von ca. 1077 Seiten in der ersten, 1716 Seiten in der<br />

zweiten auf nunmehr 1489 aufgrund der neuen Formatierung<br />

deutlich umfangreicheren Seiten in der dritten Auflage gewachsen<br />

ist. Dennoch hat der Kommentar – wie vom Autor<br />

beabsichtigt – seine Konzeption als übersichtliches Arbeitsmittel<br />

für die Praxis beibehalten. Dies belegen die zahlreichen<br />

Aufzählungen und Einteilungen, mit denen Weber diese<br />

von Einzelfallrechtsprechung gekennzeichnete Materie zu<br />

strukturieren versucht. So enthält die Kommentierung bspw.<br />

vor §§ 29 ff. Rn. 603 ff. Darlegungen zur Strafzumessung, in<br />

die Weber die relevanten Probleme des Betäubungsmittelstrafrechts<br />

einbindet. Die Konzeption zeigt sich aber auch<br />

und vor allem in der Kommentierung der betäubungsmittelrechtlichen<br />

Strafvorschriften, die der Verf. wie schon in der<br />

Vorauflage in mehrere Kapitel, Abschnitte und Teile untergliedert.<br />

Weber gibt den einzelnen Teilen hierbei jeweils<br />

einen in der Struktur identischen Aufbau, was dem Benutzer<br />

das Auffinden der einschlägigen Ausführungen erheblich erleichtert.<br />

Die Kommentierung des § 29 BtMG hat der Autor<br />

in der dritten Auflage um 353 Randnummern gegenüber der<br />

Vorauflage erweitert. Ein wesentlicher Teil dieser Erweiterung<br />

entfällt dabei auf das praxisrelevante Merkmal des Handeltreibens<br />

(Rn. 147 bis 757) und die diesbezügliche Rechtsprechung<br />

des BGH vom 26.10.2005. Der besondere Wert<br />

der Kommentierung dieses Abschnitts erwächst dabei nicht<br />

nur aus den Ausführungen zur Auslegung des Begriffs sowie<br />

dem diesbezüglichen europäischen Rechtsakt v. 25.10.2004.<br />

1 BGHSt 50, 252.<br />

Weber bindet vielmehr auch kriminalpolitische Überlegungen<br />

in die Kommentierung ein (Rn. 172 bis 177), die er in Bezug<br />

zu den rechtlichen Darlegungen bringt.<br />

Solche Inbezugnahmen ergänzen an vielen Stellen die<br />

Ausführungen zur Drogenpolitik, die der Verf. in seiner Einleitung<br />

(Rn. 103 bis 224) macht; diese liefert im Übrigen einen<br />

Überblick über die Rechtslage, die zum Zeitpunkt des<br />

Erscheinens aktuellsten gesetzlichen Änderungen sowie die<br />

Einflüsse der internationalen Entwicklung auf das deutsche<br />

Betäubungsmittel(-straf-)recht. Dabei bildet gerade die Inbezugnahme<br />

unionsrechtlicher Rechtsquellen und deren Auswirkungen<br />

im deutschen Recht ein weiteres Charakteristikum<br />

des Kommentars. Auch dem erheblichen Gewicht, das im<br />

Bereich des Betäubungsmittelrechts mittlerweile das SDÜ<br />

sowie die Rechtsprechung des EuGH zum Doppelbestrafungsverbot<br />

erlangt haben, widmet Weber vor §§ 29 ff. in<br />

Rn. 24 ff. (insb. Rn. 28 bis 40) angemessenen Raum.<br />

Eine kleine Schwachstelle, die der Kommentar allerdings<br />

mit vielen Werken im Bereich des Nebenstrafrechts teilt und<br />

die partiell dem Umfang des vorhandenen Literaturbestands<br />

geschuldet ist, bleiben die zum Teil fehlenden Hinweise auf<br />

weiterführende Literatur.<br />

Einziges echtes Manko ist aber die mangelnde Aktualität<br />

des Kommentars: Da nach 1999, 2003 und 2009 nun wohl<br />

alsbald auf eine Neuauflage des BtMG-Kommentars von Weber<br />

zu hoffen ist, dürfen die vorstehenden Ausführungen als<br />

Anregung verstanden werden, diese Charakteristika weiter<br />

auszubauen, die den Kommentar von seinen Konkurrenzprodukten<br />

durchaus abgrenzen. Denn das Betäubungsmittel(straf-)recht<br />

prägen neben seinen besonderen kriminologischen<br />

Grundlagen vor allem die diese Materie betreffende Kriminalpolitik<br />

sowie seine internationalen Bezüge. Deren – noch<br />

weitergehende – Einbeziehung in die Kommentierung würde<br />

die Qualität des Werks ohne Zweifel noch weiter heben.<br />

Wiss. Assistentin Dr. Nina Nestler, Würzburg<br />

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Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik – www.zis-online.com<br />

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