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Weber, Betäubungsmittelgesetz Nestler<br />
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B u c h r e z e n s i o n<br />
Klaus Weber, BtMG, Betäubungsmittelgesetz, Kommentar,<br />
3. Aufl., Verlag C.H. Beck, München 2009, 1489 S., € 76,-<br />
Nach den Vorauflagen aus den Jahren 1999 und 2003 erschien<br />
bereits 2009 die dritte Auflage des BtMG-Kommentars<br />
von Klaus Weber. Im Zeitraum zwischen Mitte 2002 und<br />
Dezember 2008 – so der Stand laut dem Vorwort des Autors<br />
– hat sich eine Reihe von Änderungen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts<br />
ereignet, welche es in diese Auflage<br />
einzuarbeiten galt:<br />
Neben einigen Anpassungen der Anlagen zum BtMG<br />
wurden mit der Achten Zuständigkeitsanpassungs-Verordnung<br />
die §§ 1, 12, 20, 21, 25, 26 BtMG modifiziert, durch Art. 1<br />
des Zweiten Justizmodernisierungsgesetzes die Anrechnungsregelung<br />
des § 36 BtMG. Darüber hinaus betrafen das Betäubungsmittel(-straf-)recht<br />
Modifikationen im Recht der Europäischen<br />
Union, so etwa durch den Rahmenbeschluss vom<br />
25.10.2004 zur Festlegung von Mindestvorschriften über die<br />
Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen<br />
im Bereich des illegalen Drogenhandels. Zudem ergingen innerhalb<br />
dieses Zeitraums etliche relevante höchstrichterliche<br />
Judikate. Besondere Beachtung findet dabei insbesondere die<br />
Entscheidung des Großen Senats vom 26.10.2005 1 , die den<br />
regelmäßig gegen die (weite) Auslegung des Merkmals des<br />
Handeltreibens vorgebrachten Bedenken eine Absage erteilte.<br />
Die Berücksichtigung dieser Neuerungen führte zwar zu<br />
nicht unerheblichen Veränderungen im Umfang des Werks,<br />
das von ca. 1077 Seiten in der ersten, 1716 Seiten in der<br />
zweiten auf nunmehr 1489 aufgrund der neuen Formatierung<br />
deutlich umfangreicheren Seiten in der dritten Auflage gewachsen<br />
ist. Dennoch hat der Kommentar – wie vom Autor<br />
beabsichtigt – seine Konzeption als übersichtliches Arbeitsmittel<br />
für die Praxis beibehalten. Dies belegen die zahlreichen<br />
Aufzählungen und Einteilungen, mit denen Weber diese<br />
von Einzelfallrechtsprechung gekennzeichnete Materie zu<br />
strukturieren versucht. So enthält die Kommentierung bspw.<br />
vor §§ 29 ff. Rn. 603 ff. Darlegungen zur Strafzumessung, in<br />
die Weber die relevanten Probleme des Betäubungsmittelstrafrechts<br />
einbindet. Die Konzeption zeigt sich aber auch<br />
und vor allem in der Kommentierung der betäubungsmittelrechtlichen<br />
Strafvorschriften, die der Verf. wie schon in der<br />
Vorauflage in mehrere Kapitel, Abschnitte und Teile untergliedert.<br />
Weber gibt den einzelnen Teilen hierbei jeweils<br />
einen in der Struktur identischen Aufbau, was dem Benutzer<br />
das Auffinden der einschlägigen Ausführungen erheblich erleichtert.<br />
Die Kommentierung des § 29 BtMG hat der Autor<br />
in der dritten Auflage um 353 Randnummern gegenüber der<br />
Vorauflage erweitert. Ein wesentlicher Teil dieser Erweiterung<br />
entfällt dabei auf das praxisrelevante Merkmal des Handeltreibens<br />
(Rn. 147 bis 757) und die diesbezügliche Rechtsprechung<br />
des BGH vom 26.10.2005. Der besondere Wert<br />
der Kommentierung dieses Abschnitts erwächst dabei nicht<br />
nur aus den Ausführungen zur Auslegung des Begriffs sowie<br />
dem diesbezüglichen europäischen Rechtsakt v. 25.10.2004.<br />
1 BGHSt 50, 252.<br />
Weber bindet vielmehr auch kriminalpolitische Überlegungen<br />
in die Kommentierung ein (Rn. 172 bis 177), die er in Bezug<br />
zu den rechtlichen Darlegungen bringt.<br />
Solche Inbezugnahmen ergänzen an vielen Stellen die<br />
Ausführungen zur Drogenpolitik, die der Verf. in seiner Einleitung<br />
(Rn. 103 bis 224) macht; diese liefert im Übrigen einen<br />
Überblick über die Rechtslage, die zum Zeitpunkt des<br />
Erscheinens aktuellsten gesetzlichen Änderungen sowie die<br />
Einflüsse der internationalen Entwicklung auf das deutsche<br />
Betäubungsmittel(-straf-)recht. Dabei bildet gerade die Inbezugnahme<br />
unionsrechtlicher Rechtsquellen und deren Auswirkungen<br />
im deutschen Recht ein weiteres Charakteristikum<br />
des Kommentars. Auch dem erheblichen Gewicht, das im<br />
Bereich des Betäubungsmittelrechts mittlerweile das SDÜ<br />
sowie die Rechtsprechung des EuGH zum Doppelbestrafungsverbot<br />
erlangt haben, widmet Weber vor §§ 29 ff. in<br />
Rn. 24 ff. (insb. Rn. 28 bis 40) angemessenen Raum.<br />
Eine kleine Schwachstelle, die der Kommentar allerdings<br />
mit vielen Werken im Bereich des Nebenstrafrechts teilt und<br />
die partiell dem Umfang des vorhandenen Literaturbestands<br />
geschuldet ist, bleiben die zum Teil fehlenden Hinweise auf<br />
weiterführende Literatur.<br />
Einziges echtes Manko ist aber die mangelnde Aktualität<br />
des Kommentars: Da nach 1999, 2003 und 2009 nun wohl<br />
alsbald auf eine Neuauflage des BtMG-Kommentars von Weber<br />
zu hoffen ist, dürfen die vorstehenden Ausführungen als<br />
Anregung verstanden werden, diese Charakteristika weiter<br />
auszubauen, die den Kommentar von seinen Konkurrenzprodukten<br />
durchaus abgrenzen. Denn das Betäubungsmittel(straf-)recht<br />
prägen neben seinen besonderen kriminologischen<br />
Grundlagen vor allem die diese Materie betreffende Kriminalpolitik<br />
sowie seine internationalen Bezüge. Deren – noch<br />
weitergehende – Einbeziehung in die Kommentierung würde<br />
die Qualität des Werks ohne Zweifel noch weiter heben.<br />
Wiss. Assistentin Dr. Nina Nestler, Würzburg<br />
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Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik – www.zis-online.com<br />
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