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Weihnachtsbaumverkauf - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

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<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> - 12 - Ausgabe 50/2012<br />

Dach, beschädigte Fassade, Außenanlage: Wegbefestigung und Stufen:<br />

Risse etc. Wirtschaftliche Wertminderungen: mangelnde Raumhöhen<br />

und mangelnde Durchgangshöhen an Treppen und Türen. Es<br />

besteht erheblicher Renovierungs- und Modernisierungsaufwand!<br />

Weitere Informationen sind im Internet unter<br />

www.versteigerungspool.de<br />

zu finden.<br />

Hinweise:<br />

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später<br />

als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte<br />

es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung<br />

zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft<br />

machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht.<br />

Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt<br />

und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des<br />

Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.<br />

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue<br />

Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung<br />

und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden<br />

Rechtsverfolgung mit Angabe des zu beanspruchenden Ranges<br />

schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundbesitzes oder des<br />

nach § 55 ZVG mithaften den Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert,<br />

die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu<br />

erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht,<br />

so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten<br />

Gegenstandes.<br />

Dietrichingen<br />

Ortsbürgermeister Gerd Zahler<br />

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung<br />

Tel. 06338/1822<br />

Großbundenbach<br />

Ortsbürgermeister Dieter Glahn<br />

Tel. 06337/6778, mobil 0172/6426772<br />

E-Mail: dieter-glahn@t-online.de • www.grossbundenbach.de<br />

Verunreinigungen durch Hundekot<br />

Wir bitten alle Hundebesitzer, beim Ausführen von Hunden größere<br />

Sorgfalt walten zu lassen. Insbesondere Verunreinigungen durch Hundekot<br />

auf öffentlichen Straßen, Bürgersteigen, Wegen und Plätzen<br />

geben Grund zur Beanstandung.<br />

Bekanntermaßen ist es unangenehm, in diese „Hinterlassenschaften“<br />

zu treten bzw. diese letztlich als Grundstückseigentümer nach der<br />

Straßenreinigungssatzung beseitigen zu müssen.<br />

Wenn Sie mit Ihrem Hund Gassi gehen, führen Sie ihn bitte dorthin,<br />

wo sein „Geschäft“ niemanden stört. Im unbebauten Bereich der<br />

Gemeinde gibt es ausreichend Möglichkeiten, den natürlichen Bedürfnissen<br />

Ihrer Hunde nachgeben zu können.<br />

Sollte das „Unvermeidliche“ doch einmal an unpassender Stelle<br />

geschehen, bitten wir Sie, es zu beseitigen. Dabei können die sogenannten<br />

Hundetüten hilfreich sein, die im Handel zu beziehen sind.<br />

Vielen Dank für Ihr Verständnis.<br />

<strong>Zweibrücken</strong>, 07.12.12<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong><br />

-Ordnungsabteilung-<br />

Großsteinhausen<br />

Ortsbürgermeister Volker Schmitt<br />

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung<br />

Tel. 06339/7327, E-Mail: Schmitt.Volker@gmx.de<br />

www.Grosssteinhausen.de<br />

Sitzung des<br />

Ortsgemeinderates Großsteinhausen<br />

Bekanntmachung<br />

Am Donnerstag, den 20. Dezember 2012, findet um 20.00 Uhr im<br />

katholischen Pfarrheim in Großsteinhausen eine Sitzung des Ortsgemeinderates<br />

statt. Alle Bürger sind eingeladen am öffentlichen Teil der<br />

Sitzung teilzunehmen.<br />

Folgende Punkte stehen zur Beratung und Beschlussfassung:<br />

1. Forstwirtschaftsplan 2013<br />

2. Neufassung der Friedhofsgebührensatzung<br />

3. Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer<br />

4. Neuabschluss eines Konzessionsvertrages für die Elektrizitätsversorgung<br />

Nichtöffentlich<br />

5. Auftragsvergaben<br />

Großsteinhausen, 28.11.2012<br />

Schmitt, Ortsbürgermeister<br />

Hornbach<br />

Stadtbürgermeister Reinhold Hohn<br />

Tel. 06338/92110, Sprechstunden montags bis freitags<br />

08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr nach tel. Absprache<br />

www.klosterstadt-hornbach.de<br />

Anmeldepflicht für Hunde<br />

Wir weisen darauf hin, dass Hundebesitzer binnen 14 Tagen nach<br />

Beginn der Hundehaltung ihren Hund anmelden müssen (§ 3 Abs. 1<br />

Hundesteuersatzung). Die Anmeldung ist bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong>, <strong>Land</strong>auer Straße 18-20, 66482 <strong>Zweibrücken</strong>,<br />

Zimmer Nr. 306, vorzunehmen.<br />

Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft<br />

wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist oder mit dem er wegzieht,<br />

innerhalb von 14 Tagen abzumelden (§ 3 Abs. 2 Hundesteuersatzung).<br />

Im Falle der Abgabe des Hundes sind bei der Abmeldung Name<br />

und Anschrift des Erwerbs anzugeben.<br />

Verstöße gegen die Anzeigepflicht nach § 3 Abs. 1 und 2 sind Ordnungswidrigkeiten.<br />

Wir bitten um Beachtung.<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong><br />

Schmidt, Erster Beigeordneter<br />

Haushaltssatzung der Stadt Hornbach<br />

für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 vom 05.12.2012<br />

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung/Prüfung der Kreisverwaltung<br />

Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde vom 26.11.2012 hiermit bekannt gemacht wird:<br />

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden für das für das<br />

Haushaltsjahr Haushaltsjahr<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

2012 2013<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.583.120 € 1.576.080 €<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.712.460 € 1.702.600 €<br />

der Jahresfehlbetrag<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

-129.340 € -126.520 €<br />

die ordentlichen Einzahlungen auf 1.168.040 € 1.176.980 €<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 1.172.470 € 1.173.150 €<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -4.430 € 3.830 €

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