Weihnachtsbaumverkauf - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
Weihnachtsbaumverkauf - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
Weihnachtsbaumverkauf - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> - 12 - Ausgabe 50/2012<br />
Dach, beschädigte Fassade, Außenanlage: Wegbefestigung und Stufen:<br />
Risse etc. Wirtschaftliche Wertminderungen: mangelnde Raumhöhen<br />
und mangelnde Durchgangshöhen an Treppen und Türen. Es<br />
besteht erheblicher Renovierungs- und Modernisierungsaufwand!<br />
Weitere Informationen sind im Internet unter<br />
www.versteigerungspool.de<br />
zu finden.<br />
Hinweise:<br />
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später<br />
als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte<br />
es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung<br />
zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft<br />
machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht.<br />
Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt<br />
und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des<br />
Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.<br />
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue<br />
Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung<br />
und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden<br />
Rechtsverfolgung mit Angabe des zu beanspruchenden Ranges<br />
schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundbesitzes oder des<br />
nach § 55 ZVG mithaften den Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert,<br />
die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu<br />
erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht,<br />
so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten<br />
Gegenstandes.<br />
Dietrichingen<br />
Ortsbürgermeister Gerd Zahler<br />
Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung<br />
Tel. 06338/1822<br />
Großbundenbach<br />
Ortsbürgermeister Dieter Glahn<br />
Tel. 06337/6778, mobil 0172/6426772<br />
E-Mail: dieter-glahn@t-online.de • www.grossbundenbach.de<br />
Verunreinigungen durch Hundekot<br />
Wir bitten alle Hundebesitzer, beim Ausführen von Hunden größere<br />
Sorgfalt walten zu lassen. Insbesondere Verunreinigungen durch Hundekot<br />
auf öffentlichen Straßen, Bürgersteigen, Wegen und Plätzen<br />
geben Grund zur Beanstandung.<br />
Bekanntermaßen ist es unangenehm, in diese „Hinterlassenschaften“<br />
zu treten bzw. diese letztlich als Grundstückseigentümer nach der<br />
Straßenreinigungssatzung beseitigen zu müssen.<br />
Wenn Sie mit Ihrem Hund Gassi gehen, führen Sie ihn bitte dorthin,<br />
wo sein „Geschäft“ niemanden stört. Im unbebauten Bereich der<br />
Gemeinde gibt es ausreichend Möglichkeiten, den natürlichen Bedürfnissen<br />
Ihrer Hunde nachgeben zu können.<br />
Sollte das „Unvermeidliche“ doch einmal an unpassender Stelle<br />
geschehen, bitten wir Sie, es zu beseitigen. Dabei können die sogenannten<br />
Hundetüten hilfreich sein, die im Handel zu beziehen sind.<br />
Vielen Dank für Ihr Verständnis.<br />
<strong>Zweibrücken</strong>, 07.12.12<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong><br />
-Ordnungsabteilung-<br />
Großsteinhausen<br />
Ortsbürgermeister Volker Schmitt<br />
Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung<br />
Tel. 06339/7327, E-Mail: Schmitt.Volker@gmx.de<br />
www.Grosssteinhausen.de<br />
Sitzung des<br />
Ortsgemeinderates Großsteinhausen<br />
Bekanntmachung<br />
Am Donnerstag, den 20. Dezember 2012, findet um 20.00 Uhr im<br />
katholischen Pfarrheim in Großsteinhausen eine Sitzung des Ortsgemeinderates<br />
statt. Alle Bürger sind eingeladen am öffentlichen Teil der<br />
Sitzung teilzunehmen.<br />
Folgende Punkte stehen zur Beratung und Beschlussfassung:<br />
1. Forstwirtschaftsplan 2013<br />
2. Neufassung der Friedhofsgebührensatzung<br />
3. Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer<br />
4. Neuabschluss eines Konzessionsvertrages für die Elektrizitätsversorgung<br />
Nichtöffentlich<br />
5. Auftragsvergaben<br />
Großsteinhausen, 28.11.2012<br />
Schmitt, Ortsbürgermeister<br />
Hornbach<br />
Stadtbürgermeister Reinhold Hohn<br />
Tel. 06338/92110, Sprechstunden montags bis freitags<br />
08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr nach tel. Absprache<br />
www.klosterstadt-hornbach.de<br />
Anmeldepflicht für Hunde<br />
Wir weisen darauf hin, dass Hundebesitzer binnen 14 Tagen nach<br />
Beginn der Hundehaltung ihren Hund anmelden müssen (§ 3 Abs. 1<br />
Hundesteuersatzung). Die Anmeldung ist bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong>, <strong>Land</strong>auer Straße 18-20, 66482 <strong>Zweibrücken</strong>,<br />
Zimmer Nr. 306, vorzunehmen.<br />
Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft<br />
wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist oder mit dem er wegzieht,<br />
innerhalb von 14 Tagen abzumelden (§ 3 Abs. 2 Hundesteuersatzung).<br />
Im Falle der Abgabe des Hundes sind bei der Abmeldung Name<br />
und Anschrift des Erwerbs anzugeben.<br />
Verstöße gegen die Anzeigepflicht nach § 3 Abs. 1 und 2 sind Ordnungswidrigkeiten.<br />
Wir bitten um Beachtung.<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong><br />
Schmidt, Erster Beigeordneter<br />
Haushaltssatzung der Stadt Hornbach<br />
für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 vom 05.12.2012<br />
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung/Prüfung der Kreisverwaltung<br />
Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde vom 26.11.2012 hiermit bekannt gemacht wird:<br />
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Festgesetzt werden für das für das<br />
Haushaltsjahr Haushaltsjahr<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
2012 2013<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.583.120 € 1.576.080 €<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.712.460 € 1.702.600 €<br />
der Jahresfehlbetrag<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
-129.340 € -126.520 €<br />
die ordentlichen Einzahlungen auf 1.168.040 € 1.176.980 €<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf 1.172.470 € 1.173.150 €<br />
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -4.430 € 3.830 €