Susanne Hehenberger - Löcker Verlag
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»dem Scharf=Richter jedoch in geheim mitzugeben seye, daß er den Inquisiten an einem<br />
in dem Scheitter=Hauffen aufrichtenden Pfahl um den Hals anbinden, und indeme des<br />
Scharf=Richters Knecht ihme Inquisiten den Pulver=Sack angeleget, er Scharf=Richter<br />
denselben zu gleicher Zeit Mittels des durch den Pfahl gehenden Strangs, und angelegten<br />
Knebels erwürgen, und wehrend diesem den Scheitter=hauffen angezündet, mithin dessen<br />
Cörper samt dem zugleich auf dem Scheitter=Hauffen schleppenden Vieh zu Staub<br />
und Asche verbrennet, diese aber in die Luft oder in ein fliessendes Wasser nach<br />
Gelegenheit des Orts zerstreuet werden solle« (zitiert nach: Bratsch 1751:196f).<br />
Dem Hinrichtungspublikum sollte mit dieser Inszenierung verheimlicht werden,<br />
dass der »arme Sünder« noch vor dem Anzünden des Scheiterhaufens starb. Noch<br />
ausgefeilter waren die Anweisungen zur heimlichen Erdrosselung eines wegen<br />
Sodomie mit einer Stute Verurteilten im Oktober 1720: die kaiserliche Resolution<br />
lautete, das Todesurteil sei<br />
»folgender Gestalten zu vollziehen: daß bey besagtem Land=Gericht nach dem hiebei<br />
kommenden Model eine Machine verfertiget, nemlich bey der alldasig=gewöhnlichen<br />
Richtstatt ein Stock vest in die Erden eingemacht, auf diesem ein Gabel in einem Werfel,<br />
daß solche recht und lincker Seite sich wenden, und drähen lasset, eingerichtet, an die<br />
Gabel aber ein starcke Stange wol verwahrter eingemacht, oben an die Stangen wiederholter<br />
Mathias N. mit zweyen Ketten auf einem eisernen Rost angeschlossen, in wehrenden<br />
Anschliessen aber derselbe von dem Freymann mit einem Strick erdrosselt, welches<br />
mit Beyhilf des Freymanns Knechten in wehrenden Zusprechen des Beicht=Vatters, und<br />
Bedeckung des armen Sünders mit seinem Mantel solcher gestalten in geheim bewürcket,<br />
daß es von dem umstehenden Volck nicht vermercket, zu diesem Ende auch der<br />
Pulver=sack dem armen Sünder über den Mund, und Angesicht bis auf die Brust wol verwahret<br />
angebunden, sodann selber mit der Stangen aufgehoben, und in die Mitte des hell<br />
aufbrennden Scheitter=Hauffen gelassen, folgsam neben dem Pferd, mit welchem<br />
Mathias N. die unnatürliche That vollbracht, durch das Feuer von der Erden vertilget, die<br />
Aschen anbey in die Luft, oder nach Gelegenheit des Orts in ein fliessendes Wasser zerstreuet,<br />
diese Executio aber zu mehrerer Sicherheit von dem allhiesigen Scharf=Richter<br />
vorgenommen werde solle« (zitiert nach: Bratsch 1751:197)<br />
Diese detaillierte Beschreibung der Publikumstäuschung verweist – wie auch die<br />
zuvor angeführte Resolution – einerseits auf die abschreckende Wirkung, die Karl<br />
VI. und seine Berater mit dem scheinbar strengen Vollzug des Gesetzes erzielen<br />
wollten. Andererseits spiegelt sich darin auch der Konflikt zwischen der Abscheu<br />
vor der »widernatürlichen Sünde« bzw. der von Gott auferlegten Pflicht, sie zu<br />
bekämpfen, und dem Mitleid mit dem zum Tode Verurteilten. Dieser Konflikt lässt<br />
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