Aktuelles - Seekirchen
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EINLADUNG<br />
Schüler der Volks- und Hauptschule <strong>Seekirchen</strong><br />
am Wallersee laden herzlichst zu der<br />
Vernissage “GANZ ÖSTERREICH MALT” ein.<br />
1. 12. 2004<br />
um 19.00 Uhr im Stadtamt<br />
Auf Ihr Kommen freuen sich die Künstler.<br />
Es malten Schülerinnen und Schüler der Klassen 1a, 3 b und 4a der<br />
Volksschule und der Klassen 1a, 2a, 2c, 3c und 4a der Hauptschule.<br />
Das Projekt “GANZ ÖSTERREICH MALT” hatte im vorigen Jahr einen sensationellen Erfolg zu verbuchen. Nicht<br />
nur das Thema “BEHINDERTE KINDER ODER KINDER MIT BESONDEREN BEDÜRFNISSEN” konnte enttabuisiert<br />
werden, auch das “MITEINANDER” wurde ganz groß geschrieben. Auch im Bereich “GEWALT IN DER FAMILIE<br />
UND MISSBRAUCH” kamen bei so machen Schülern und Pädagogen dieses Thema zur Sprache.<br />
In diesem Europäischen Jahr “ERZIEHUNG DURCH DEN SPORT” werden wir mit Hilfe von Schülern, Pädagogen,<br />
Direktoren und den Sportverbänden gemeinsam eine Basis finden, diese beiden Bereiche zu vereinen.<br />
Weiterst finden Vernissagen in ganz Österreich statt, um den Verein “DIE MÖWE” tatkräftig zu unterstützen.<br />
Durch den Ankauf der ausgestellten Bilder von je 2 70,–, (dies entspricht ca. der Kosten für eine Therapiestunde)<br />
wird sexuell missbrauchten und misshandelnden Kindern geholfen. Setzen auch Sie ein Zeichen.<br />
VERNISSAGE<br />
OLAF HONZAK<br />
am Mittwoch, dem<br />
8. Dezember 2004<br />
um 17.00 Uhr<br />
Auf Ihren Besuch freuen sich<br />
ÖR Johann Spatzenegger<br />
Monika Kallinger mit Team<br />
Die Ausstellung ist bis Mitte Februar 2005,<br />
Montag bis Freitag zu den Amtsstunden der Gemeinde <strong>Seekirchen</strong>,<br />
Stiftsgasse 1 zu besichtigen.<br />
• Olaf Holzak ist 1947 in Salzburg geboren<br />
• 5-jährige Ausbildung zum Hotelfachmann<br />
• danach Wechsel in die Werbebranche (Grafik)<br />
• Seit 1972 Erfolge mit Karikaturen<br />
•Ausstellungen & Publikationen in verschiedenen Fachzeitschriften.<br />
• 1990 reges Interesse an der Aquarellmalerei und an<br />
Tusche- und Federzeichnungen<br />
• Absolvent der Meisterklasse bei Prof. Inzinger/Goldegg<br />
• Ausbildung in der Radierwerkstätte von Frau Pliem-Stöckel, Neumarkt.<br />
• Ab 1998 Beschäftigung mit Acrylmalerei.<br />
• Seit 1997 zahlreiche Ausstellungen<br />
<strong>Aktuelles</strong><br />
<strong>Seekirchen</strong> a. W.<br />
Wohnstraßen<br />
Nachdem es in letzter Zeit in der<br />
Gemeinde <strong>Seekirchen</strong> vielfach Beschwerden<br />
darüber gegeben hat,<br />
dass gekennzeichnete Wohnstraßen<br />
zu Durchzugsstraßen werden, möchten<br />
wir kurz informieren:<br />
Aufgrund des § 76b StVO ist festgehalten,<br />
dass in einer Wohnstraße<br />
Fahrzeugverkehr verboten ist. Ausgenommen<br />
ist der Fahrradverkehr,<br />
das Befahren mit Fahrzeugen des<br />
Straßendienstes, der Müllabfuhr,<br />
des öffentlichen Sicherheitsdienstes,<br />
der Feuerwehr in Ausübung<br />
des Dienstes, sowie das Befahren<br />
zum Zwecke des Zu- und Abfahrens<br />
(für Bewohner dieser Straße). Sinn<br />
der Wohnstraße ist es, dass das<br />
Betreten der Fahrbahn und das<br />
Spielen ausdrücklich gestattet ist,<br />
wobei Lenker von Fahrzeugen in<br />
Wohnstraßen, Fußgänger und Radfahrer<br />
nicht behindern oder gefährden<br />
dürfen und bei der Durchfahrt<br />
die Wohnstraße nur mit Schrittgeschwindigkeit<br />
befahren dürfen.<br />
Da sich nunmehr aus dem Gesetzeswortlaut<br />
ergibt, dass das Durchfahren<br />
durch die Wohnstraße verboten<br />
ist und lediglich die Zu- und Abfahrt<br />
mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt<br />
ist, begeht jeder, der eine Wohnstraße<br />
durchfährt ohne in dieser<br />
Straße zu wohnen, eine Verkehrsübertretung<br />
und kann natürlich hiefür<br />
bestraft werden. Der Strafrahmen<br />
ist in § 99 StVO festgelegt und<br />
bewegt sich bis zu einer Höhe von<br />
2 726,00.<br />
Es ist daher nicht nur im Sinne der<br />
Einhaltung der Straßenverkehrsordnung,<br />
zu der jeder Verkehrsteilnehmer<br />
verpflichtet ist, notwendig,<br />
dass Wohnstraßen respektiert werden,<br />
sondern auch im Sinne eines<br />
gedeihlichen Zusammenlebens zwischen<br />
den Gemeindebürgern. Es<br />
sollte daher jeder darauf achten,<br />
auch Rücksicht auf den anderen,<br />
insbesondere auf spielende Kinder<br />
zu nehmen.<br />
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