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Aktuelles - Seekirchen

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EINLADUNG<br />

Schüler der Volks- und Hauptschule <strong>Seekirchen</strong><br />

am Wallersee laden herzlichst zu der<br />

Vernissage “GANZ ÖSTERREICH MALT” ein.<br />

1. 12. 2004<br />

um 19.00 Uhr im Stadtamt<br />

Auf Ihr Kommen freuen sich die Künstler.<br />

Es malten Schülerinnen und Schüler der Klassen 1a, 3 b und 4a der<br />

Volksschule und der Klassen 1a, 2a, 2c, 3c und 4a der Hauptschule.<br />

Das Projekt “GANZ ÖSTERREICH MALT” hatte im vorigen Jahr einen sensationellen Erfolg zu verbuchen. Nicht<br />

nur das Thema “BEHINDERTE KINDER ODER KINDER MIT BESONDEREN BEDÜRFNISSEN” konnte enttabuisiert<br />

werden, auch das “MITEINANDER” wurde ganz groß geschrieben. Auch im Bereich “GEWALT IN DER FAMILIE<br />

UND MISSBRAUCH” kamen bei so machen Schülern und Pädagogen dieses Thema zur Sprache.<br />

In diesem Europäischen Jahr “ERZIEHUNG DURCH DEN SPORT” werden wir mit Hilfe von Schülern, Pädagogen,<br />

Direktoren und den Sportverbänden gemeinsam eine Basis finden, diese beiden Bereiche zu vereinen.<br />

Weiterst finden Vernissagen in ganz Österreich statt, um den Verein “DIE MÖWE” tatkräftig zu unterstützen.<br />

Durch den Ankauf der ausgestellten Bilder von je 2 70,–, (dies entspricht ca. der Kosten für eine Therapiestunde)<br />

wird sexuell missbrauchten und misshandelnden Kindern geholfen. Setzen auch Sie ein Zeichen.<br />

VERNISSAGE<br />

OLAF HONZAK<br />

am Mittwoch, dem<br />

8. Dezember 2004<br />

um 17.00 Uhr<br />

Auf Ihren Besuch freuen sich<br />

ÖR Johann Spatzenegger<br />

Monika Kallinger mit Team<br />

Die Ausstellung ist bis Mitte Februar 2005,<br />

Montag bis Freitag zu den Amtsstunden der Gemeinde <strong>Seekirchen</strong>,<br />

Stiftsgasse 1 zu besichtigen.<br />

• Olaf Holzak ist 1947 in Salzburg geboren<br />

• 5-jährige Ausbildung zum Hotelfachmann<br />

• danach Wechsel in die Werbebranche (Grafik)<br />

• Seit 1972 Erfolge mit Karikaturen<br />

•Ausstellungen & Publikationen in verschiedenen Fachzeitschriften.<br />

• 1990 reges Interesse an der Aquarellmalerei und an<br />

Tusche- und Federzeichnungen<br />

• Absolvent der Meisterklasse bei Prof. Inzinger/Goldegg<br />

• Ausbildung in der Radierwerkstätte von Frau Pliem-Stöckel, Neumarkt.<br />

• Ab 1998 Beschäftigung mit Acrylmalerei.<br />

• Seit 1997 zahlreiche Ausstellungen<br />

<strong>Aktuelles</strong><br />

<strong>Seekirchen</strong> a. W.<br />

Wohnstraßen<br />

Nachdem es in letzter Zeit in der<br />

Gemeinde <strong>Seekirchen</strong> vielfach Beschwerden<br />

darüber gegeben hat,<br />

dass gekennzeichnete Wohnstraßen<br />

zu Durchzugsstraßen werden, möchten<br />

wir kurz informieren:<br />

Aufgrund des § 76b StVO ist festgehalten,<br />

dass in einer Wohnstraße<br />

Fahrzeugverkehr verboten ist. Ausgenommen<br />

ist der Fahrradverkehr,<br />

das Befahren mit Fahrzeugen des<br />

Straßendienstes, der Müllabfuhr,<br />

des öffentlichen Sicherheitsdienstes,<br />

der Feuerwehr in Ausübung<br />

des Dienstes, sowie das Befahren<br />

zum Zwecke des Zu- und Abfahrens<br />

(für Bewohner dieser Straße). Sinn<br />

der Wohnstraße ist es, dass das<br />

Betreten der Fahrbahn und das<br />

Spielen ausdrücklich gestattet ist,<br />

wobei Lenker von Fahrzeugen in<br />

Wohnstraßen, Fußgänger und Radfahrer<br />

nicht behindern oder gefährden<br />

dürfen und bei der Durchfahrt<br />

die Wohnstraße nur mit Schrittgeschwindigkeit<br />

befahren dürfen.<br />

Da sich nunmehr aus dem Gesetzeswortlaut<br />

ergibt, dass das Durchfahren<br />

durch die Wohnstraße verboten<br />

ist und lediglich die Zu- und Abfahrt<br />

mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt<br />

ist, begeht jeder, der eine Wohnstraße<br />

durchfährt ohne in dieser<br />

Straße zu wohnen, eine Verkehrsübertretung<br />

und kann natürlich hiefür<br />

bestraft werden. Der Strafrahmen<br />

ist in § 99 StVO festgelegt und<br />

bewegt sich bis zu einer Höhe von<br />

2 726,00.<br />

Es ist daher nicht nur im Sinne der<br />

Einhaltung der Straßenverkehrsordnung,<br />

zu der jeder Verkehrsteilnehmer<br />

verpflichtet ist, notwendig,<br />

dass Wohnstraßen respektiert werden,<br />

sondern auch im Sinne eines<br />

gedeihlichen Zusammenlebens zwischen<br />

den Gemeindebürgern. Es<br />

sollte daher jeder darauf achten,<br />

auch Rücksicht auf den anderen,<br />

insbesondere auf spielende Kinder<br />

zu nehmen.<br />

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