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Fachgruppe III.2 - TES Technische Sicherheit - Bundesanstalt für ...

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Transportable Pressure Equipment Directive<br />

Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte<br />

bisher: RL 1999/36/EG = „alte TPED“<br />

<strong>Fachgruppe</strong> <strong>III.2</strong><br />

Folie 2 von 32<br />

� regelt das Inverkehrbringen, die wiederholte Verwendung und die<br />

wiederkehrende Prüfung neuer und vorhandener ortsbeweglicher<br />

Druckgeräte<br />

(Flaschen, Großflaschen, Druckfässer, ortsbewegliche Tanks, Tank-Container,<br />

einschließlich derer Ausrüstungsgegenstände)<br />

� Umsetzung in Deutschland durch die Verordnung über ortsbewegliche<br />

Druckgeräte (OrtsDruckV)<br />

ab Ende 2010: „neue TPED“ (bereits vom Europäischen Parlament verabschiedet)<br />

� viele Inhalte der alten TPED wurden mit Bedacht ins RID/ADR 2011 (mittelbar<br />

auch ins ADN*) übertragen<br />

� Neue Inhalte kommen hinzu<br />

� Neue OrtsDruckV zur Umsetzung ist in Vorbereitung<br />

* Für ortsbewegliche Druckgeräte (oDG) verweist das ADN auf die Vorschriften des ADR.<br />

Berlin, 08. Juni 2010, Fachgespräch „ortsbewegliche Druckgeräte“ BAM <strong>Bundesanstalt</strong> <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung

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