Fachgruppe III.2 - TES Technische Sicherheit - Bundesanstalt für ...
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„Alte“ TPED (RL 1999/36/EG)<br />
<strong>Fachgruppe</strong> <strong>III.2</strong><br />
Folie 6 von 32<br />
� zu Anforderungen an Auslegung, Bau, Prüfung und wiederkehrender<br />
Prüfung wurde über die entspr. Rahmenrichtlinien auf das RID/ADR<br />
verwiesen<br />
� Anforderungen an benannte/zugelassene Stellen, in Anlehnung an<br />
den „New Approach“ (RL 1993/465/EWG, Stichwort: -Kennzeichen)<br />
� Anforderungen an die Verfahren zur Zertifizierung u. Prüfung<br />
(kompliziertes Modul-System)<br />
� Einführung abhängig von der Art der Druckgeräte erfolgte<br />
schrittweise, Übergangsfristen wurden zudem später nochmals<br />
verlängert<br />
� Bekanntes Konformitätskennzeichen: (Pi)<br />
� Wird mittlerweile <strong>für</strong> alle ortsbeweglichen Druckgeräte europaweit<br />
angewandt bei Neuzulassungen: nur noch -Druckgefäße in EU<br />
� existierende oDG ohne dürfen mit Einschränkungen<br />
weiterverwendet werden (z. B. nur national)<br />
Berlin, 08. Juni 2010, Fachgespräch „ortsbewegliche Druckgeräte“ BAM <strong>Bundesanstalt</strong> <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung