01.01.2013 Aufrufe

Fachgruppe III.2 - TES Technische Sicherheit - Bundesanstalt für ...

Fachgruppe III.2 - TES Technische Sicherheit - Bundesanstalt für ...

Fachgruppe III.2 - TES Technische Sicherheit - Bundesanstalt für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

1.8.7.6 IS-Prüfdienst<br />

Pflichten des Antragsstellers (betriebseigener Prüfdienst; IS):<br />

� Einrichtung eines Prüfdienstes mit QS<br />

� Sicherstellung QS<br />

� ausgebildetes und sachkundiges Personal einsetzen<br />

� eingetragenes Kennzeichen der Xa-Prüfstelle an oDG anbringen<br />

Pflichten der Prüfstelle (gemäß 6.2.3.6.1: Xa-Prüfstelle):<br />

� Durchführung eines Audits, regelmäßige Nachprüfungen >2x pro Jahr<br />

� Genehmigung <strong>für</strong> IS erteilen (höchstens <strong>für</strong> 3 Jahre), entziehen oder<br />

aussetzen<br />

� Nachprüfung der Produktprüfungen<br />

� Bevollmächtigung der IS zur Anbringung des Prüfzeichens<br />

� Berechtigung zur Verlängerung der Genehmigung der IS<br />

� sachkundige Auditoren müssen vorhanden sein<br />

<strong>Fachgruppe</strong> <strong>III.2</strong><br />

Folie 22 von 32<br />

Berlin, 08. Juni 2010, Fachgespräch „ortsbewegliche Druckgeräte“ BAM <strong>Bundesanstalt</strong> <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!