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Fachgruppe III.2 - TES Technische Sicherheit - Bundesanstalt für ...

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Bedeutung <strong>für</strong> die jeweiligen Akteure<br />

Eigentümer, Verwender:<br />

<strong>Fachgruppe</strong> <strong>III.2</strong><br />

Folie 26 von 32<br />

� vorhandene TPED-Druckgeräte ( -gestempelt) dürfen weiter verwendet werden<br />

� Neubewertung alter nationaler Druckgeräte ist weiterhin möglich<br />

Hersteller:<br />

� Baumusterzulassung gilt zukünftig nur <strong>für</strong> 10 Jahre, danach ist eine Erneuerung zu<br />

beantragen; (betrifft nur den Bau neuer Druckgefäße gemäß dieser Zulassungen,<br />

Weiterverwendung nicht betroffen)<br />

� kein kompliziertes Modulsystem mehr<br />

� leicht veränderte/erweiterte Pflichten gegenüber den Prüfstellen/den Behörden<br />

Prüfstellen:<br />

� “Benannte Stellen” werden zu “Xa-Prüfstellen”, Aufgaben ähnlich<br />

� “zugelassene Stellen” (unabhängig) werden zu “Xb-Prüfstellen”<br />

� “zugelassene Stellen” (Unternehmensprüfstellen) werden zu “IS-Prüfdiensten”<br />

� Akkreditierung gemäß EN ISO/IEC 17020:2004 ist notwendig<br />

� Notifizierung durch ZLS (bei vorliegender Akkreditierung)<br />

Berlin, 08. Juni 2010, Fachgespräch „ortsbewegliche Druckgeräte“ BAM <strong>Bundesanstalt</strong> <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung

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