Fachgruppe III.2 - TES Technische Sicherheit - Bundesanstalt für ...
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Bedeutung <strong>für</strong> die jeweiligen Akteure<br />
Eigentümer, Verwender:<br />
<strong>Fachgruppe</strong> <strong>III.2</strong><br />
Folie 26 von 32<br />
� vorhandene TPED-Druckgeräte ( -gestempelt) dürfen weiter verwendet werden<br />
� Neubewertung alter nationaler Druckgeräte ist weiterhin möglich<br />
Hersteller:<br />
� Baumusterzulassung gilt zukünftig nur <strong>für</strong> 10 Jahre, danach ist eine Erneuerung zu<br />
beantragen; (betrifft nur den Bau neuer Druckgefäße gemäß dieser Zulassungen,<br />
Weiterverwendung nicht betroffen)<br />
� kein kompliziertes Modulsystem mehr<br />
� leicht veränderte/erweiterte Pflichten gegenüber den Prüfstellen/den Behörden<br />
Prüfstellen:<br />
� “Benannte Stellen” werden zu “Xa-Prüfstellen”, Aufgaben ähnlich<br />
� “zugelassene Stellen” (unabhängig) werden zu “Xb-Prüfstellen”<br />
� “zugelassene Stellen” (Unternehmensprüfstellen) werden zu “IS-Prüfdiensten”<br />
� Akkreditierung gemäß EN ISO/IEC 17020:2004 ist notwendig<br />
� Notifizierung durch ZLS (bei vorliegender Akkreditierung)<br />
Berlin, 08. Juni 2010, Fachgespräch „ortsbewegliche Druckgeräte“ BAM <strong>Bundesanstalt</strong> <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung