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Fachgruppe III.2 - TES Technische Sicherheit - Bundesanstalt für ...

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Geltungsbereich der neuen TPED<br />

� neue ortsbewegliche Druckgeräte (oDG)<br />

<strong>Fachgruppe</strong> <strong>III.2</strong><br />

Folie 8 von 32<br />

(Druckgefäße, ortsbewegl. Tanks, Tank-Container etc. gemäß RID/ADR,<br />

einschließlich derer Ausrüstungsgegenstände)<br />

� „EWG-Flaschen“ (84/525…526…527/EWG)<br />

� oDG gemäß „alter“ TPED (Pi-gestempelt, auch bereits neubewertete)<br />

� alte national zugelassene oDG <strong>für</strong> die Neubewertung<br />

� Gaskartuschen (gas cartridges)<br />

jedoch nicht <strong>für</strong>:<br />

� alte national zugelassene oDG ohne Neubewertung<br />

� Druckgeräte gemäß PED (1997/23/EG)<br />

� einfache Druckbehälter gemäß RL 87/404/EWG<br />

(selbst wenn einige dieser Druckgeräte durchaus „ortsbeweglich“ sind)<br />

Hier gilt also: Alles wie gehabt!<br />

Berlin, 08. Juni 2010, Fachgespräch „ortsbewegliche Druckgeräte“ BAM <strong>Bundesanstalt</strong> <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung

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