Fachgruppe III.2 - TES Technische Sicherheit - Bundesanstalt für ...
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Geltungsbereich der neuen TPED<br />
� neue ortsbewegliche Druckgeräte (oDG)<br />
<strong>Fachgruppe</strong> <strong>III.2</strong><br />
Folie 8 von 32<br />
(Druckgefäße, ortsbewegl. Tanks, Tank-Container etc. gemäß RID/ADR,<br />
einschließlich derer Ausrüstungsgegenstände)<br />
� „EWG-Flaschen“ (84/525…526…527/EWG)<br />
� oDG gemäß „alter“ TPED (Pi-gestempelt, auch bereits neubewertete)<br />
� alte national zugelassene oDG <strong>für</strong> die Neubewertung<br />
� Gaskartuschen (gas cartridges)<br />
jedoch nicht <strong>für</strong>:<br />
� alte national zugelassene oDG ohne Neubewertung<br />
� Druckgeräte gemäß PED (1997/23/EG)<br />
� einfache Druckbehälter gemäß RL 87/404/EWG<br />
(selbst wenn einige dieser Druckgeräte durchaus „ortsbeweglich“ sind)<br />
Hier gilt also: Alles wie gehabt!<br />
Berlin, 08. Juni 2010, Fachgespräch „ortsbewegliche Druckgeräte“ BAM <strong>Bundesanstalt</strong> <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung