Fachgruppe III.2 - TES Technische Sicherheit - Bundesanstalt für ...
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Marktüberwachung<br />
<strong>Fachgruppe</strong> <strong>III.2</strong><br />
Folie 28 von 32<br />
Der Marktüberwachung kommt in der neuen TPED eine größere Bedeutung zu:<br />
� Verweis auf VO (EG) Nr. 765/2008 zur Akkreditierung und Marktüberwachung<br />
� Marktüberwachung gemäß neuer TPED bezieht sich auf den gesamten<br />
Lebenszyklus (geht sogar über VO (EG) Nr. 765/2008 hinaus)<br />
� Pflichten der verschiedenen Wirtschaftsakteure zur Information/Kooperation<br />
� Informationspflicht der MÜ-Behörde an die EU-Kommission<br />
� zunächst Maßnahmen durch die verursachenden/beteiligten Wirtschaftsakteure<br />
(Rückrufaktionen, Zurückziehen vom Markt, etc.)<br />
� erst wenn dies nicht wirkt oder Gefahr in Verzug: Maßnahmen der MÜ-Behörde<br />
(Bußgelder, Beschlagnahmung etc.)<br />
� Durchführen von Maßnahmen durch MÜ-Behörde aufgrund von Meldungen aus<br />
anderen Mitgliedsstaaten<br />
� Berücksichtigung auch von vollständig normenkonformen Druckgeräten, die<br />
dennoch ein unvorhergesehenes Risiko <strong>für</strong> Mensch oder Umwelt darstellen<br />
Die Umsetzung der Marktüberwachung in D ist Gegenstand aktueller Beratungen.<br />
Diese Regelungen werden speziell die Zuständigkeiten betreffen (Bund/Länder).<br />
Berlin, 08. Juni 2010, Fachgespräch „ortsbewegliche Druckgeräte“ BAM <strong>Bundesanstalt</strong> <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung