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Fachgruppe III.2 - TES Technische Sicherheit - Bundesanstalt für ...

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Marktüberwachung<br />

<strong>Fachgruppe</strong> <strong>III.2</strong><br />

Folie 28 von 32<br />

Der Marktüberwachung kommt in der neuen TPED eine größere Bedeutung zu:<br />

� Verweis auf VO (EG) Nr. 765/2008 zur Akkreditierung und Marktüberwachung<br />

� Marktüberwachung gemäß neuer TPED bezieht sich auf den gesamten<br />

Lebenszyklus (geht sogar über VO (EG) Nr. 765/2008 hinaus)<br />

� Pflichten der verschiedenen Wirtschaftsakteure zur Information/Kooperation<br />

� Informationspflicht der MÜ-Behörde an die EU-Kommission<br />

� zunächst Maßnahmen durch die verursachenden/beteiligten Wirtschaftsakteure<br />

(Rückrufaktionen, Zurückziehen vom Markt, etc.)<br />

� erst wenn dies nicht wirkt oder Gefahr in Verzug: Maßnahmen der MÜ-Behörde<br />

(Bußgelder, Beschlagnahmung etc.)<br />

� Durchführen von Maßnahmen durch MÜ-Behörde aufgrund von Meldungen aus<br />

anderen Mitgliedsstaaten<br />

� Berücksichtigung auch von vollständig normenkonformen Druckgeräten, die<br />

dennoch ein unvorhergesehenes Risiko <strong>für</strong> Mensch oder Umwelt darstellen<br />

Die Umsetzung der Marktüberwachung in D ist Gegenstand aktueller Beratungen.<br />

Diese Regelungen werden speziell die Zuständigkeiten betreffen (Bund/Länder).<br />

Berlin, 08. Juni 2010, Fachgespräch „ortsbewegliche Druckgeräte“ BAM <strong>Bundesanstalt</strong> <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung

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