Be- und Entladen - MM Logistik
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TGW<br />
Hella modernisiert<br />
Lager- <strong>und</strong> Transportlogistik<br />
Wels/Österreich (bm) – Für ihren Elektronik-Produktionsstandort<br />
Recklinghausen<br />
hatdieHellaKGaAHueck&Co.,weltweit<br />
unter den 50 größten Automobilzulieferern<br />
zu finden,<br />
die österreichische<br />
TGW mit der Neugestaltung<br />
der Lager<strong>und</strong>Transportlogistik<br />
beauftragt. Herzstück<br />
der neuen Anlage von<br />
TGW wird ein viergassigesautomatisches<br />
Kleinteilelager<br />
(AKL) sein, das<br />
30000 <strong>Be</strong>hältern einen<br />
Stellplatz bietet<br />
<strong>und</strong> in doppeltiefer<br />
Lagerstruktur ausgeführt<br />
sein wird. Vier<br />
Regalbediengeräte<br />
vom Typ Mustang HS<br />
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werden in der Lage sein, mehr als 400<br />
Ein- <strong>und</strong> Auslagerungen pro St<strong>und</strong>e zu<br />
generieren. Eine <strong>Be</strong>hälterförderanlage<br />
verbindet auf zwei Ebenen unterschiedliche<br />
Hallenbereiche <strong>und</strong> realisiert effiziente,<br />
ergonomisch ansprechende Abläufe<br />
in Wareneingang, Produktionsversorgung<br />
<strong>und</strong> Versand. Mehrere Siemens-S7-Steuerungen<br />
<strong>und</strong> ein<br />
Materialflussrechner mit direkter<br />
Kopplung an das Hella-<br />
SAP-System bilden die Basis<br />
für stimmige Abläufe <strong>und</strong> flexible<br />
Strategien.<br />
Bild: Hella<br />
Teilansicht der Hella-<br />
Produktionsstätte in<br />
Recklinghausen. TGW<br />
wird die Lager- <strong>und</strong><br />
Transportlogistik auf<br />
den neuesten Stand<br />
bringen.<br />
AUS DER BRANCHE<br />
TÜV SÜD<br />
ADR-<strong>Be</strong>scheinigung<br />
ist jetzt Pflicht<br />
AKTUELLES<br />
München (bm) – <strong>Be</strong>reits seit Anfang des<br />
laufenden Jahres müssen alle Kuriere von<br />
kennzeichnungspflichtigem Gefahrgut ein<br />
Extra-Zeugnis vorlegen können. Bislang<br />
war diese sogenannte „ADR-<strong>Be</strong>scheinigung“<br />
nur für Chauffeure von Fahrzeugen<br />
mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht<br />
erforderlich. Die Fahrer von Kurier<strong>und</strong><br />
Paketdiensten müssen beispielsweise<br />
künftig nachweisen können, dass sie eine<br />
entsprechende Schulung absolviert <strong>und</strong><br />
die abschließende Prüfung abgelegt haben.<br />
Martin Maul von der Frankfurter<br />
TÜV-Süd-Akademie, die für solche Fälle<br />
das dreitägige Seminar „Gefahrgutfahrer-<br />
Basiskurs Stück- <strong>und</strong> Schüttgut“ anbietet:<br />
„Wer jetzt noch keine ADR-<strong>Be</strong>scheinigung<br />
hat, sollte sich möglichst rasch darum<br />
bemühen. Schließlich geht es darum,<br />
konkurrenzfähig zu bleiben <strong>und</strong> den Job<br />
weiter ausführen zu dürfen.“<br />
<strong>MM</strong> <strong>Logistik</strong> · 3/2007 9