5.1.3. Die Einrichtung des BEW - berliner STARThilfe eV
5.1.3. Die Einrichtung des BEW - berliner STARThilfe eV
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5. Angebote<br />
5.3. Begleitete Elternschaft<br />
5.3.1.<br />
Konzeptionelle Grundlagen<br />
Begleitete Elternschaft<br />
34<br />
Der <strong>berliner</strong> <strong>STARThilfe</strong> e.V. bietet seit 2006 ambulante Begleitung<br />
und Unterstützung für Eltern mit Lernschwierigkeiten<br />
und deren Kinder in der <strong>Einrichtung</strong> Eltern-Kind an.<br />
Ziel der Begleitung ist es, den Familien das Zusammenleben<br />
und eine positive Beziehungsgestaltung zu ermöglichen. Es<br />
gilt, die Eltern bedarfsorientiert zu unterstützen und sie in<br />
ihren elterlichen Kompetenzen und der Wahrnehmung ihrer<br />
Verantwortung für ihre Kinder zu stärken.<br />
Das Angebot richtet sich an Mütter/Väter sowie werdende<br />
Eltern mit Lernschwierigkeiten, die in einer eigenen Wohnung<br />
leben oder dies anstreben und gem. §§ 53, 54 SGB XII Anspruch<br />
auf Eingliederungshilfe haben. Eine Trennung von Eltern und<br />
Kindern schließt nicht die Begleitung im Rahmen der Begleiteten<br />
Elternschaft aus.<br />
<strong>Die</strong> ambulante Unterstützung der Eltern und deren Kinder<br />
erfolgt im Rahmen der<br />
Hilfe zur Erziehung: Sozialpädagogische Familienhilfe<br />
gem. § 27 i.V.m. § 31 SGB VIII<br />
Eingliederungshilfe: Betreutes Einzelwohnen<br />
gem. §§ 53, 54 SGB XII<br />
Das Unterstützungsangebot richtet sich ganz nach dem individuellen<br />
Hilfebedarf der Familien. <strong>Die</strong> Abstimmung erfolgt in<br />
enger Absprache mit den Klientinnen und Klienten und den<br />
jeweiligen Kostenträgern Sozialamt und / oder Jugendamt.<br />
Durch die mögliche Kombination der Unterstützungsangebote<br />
aus Eingliederungshilfe und Hilfe zur Erziehung wird Hilfe »aus<br />
einer Hand« gewährleistet. <strong>Die</strong> Betreuungsangebote können<br />
sich gegenseitig ergänzen, aufeinander aufbauen und somit<br />
optimiert werden.<br />
Das Hauptaugenmerk liegt dabei immer auf der Unterstützung<br />
der Eltern bei der Erziehung, Pflege und Versorgung ihrer<br />
Kinder unter der Prämisse <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong>wohls gem. § 8a SGB VIII.<br />
<strong>Die</strong> Begleitung der Familien im Rahmen beider Hilfen erfolgt<br />
durch unterschiedliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um<br />
eine inhaltliche Trennung und Transparenz der Leistungen zu<br />
gewährleisten. Im Krankheits- und Urlaubsfall steht Fachpersonal<br />
als Vertretung zur Verfügung.<br />
Im Rahmen der Begleiten Elternschaft wird Unterstützung<br />
und Beratung in verschiedenen Lebensbereichen angeboten.<br />
Umfang und Angebot richtet sich ganz nach den individuellen<br />
Bedürfnissen jeder / je<strong>des</strong> Einzelnen:<br />
Hilfe bei der Erziehung, Pflege und Versorgung der Kinder<br />
Stärkung der elterlichen Kompetenzen<br />
Unterstützung vor und während der Schwangerschaft<br />
( Geburtsvorbereitung, Vorbereitung auf das Familienleben)<br />
Begleitung der Eltern und Kinder bei Trennung oder<br />
Wechsel in eine andere Betreuungs- oder Wohnform<br />
Begleitung von Rückführung in den elterlichen Haushalt<br />
Strukturierung <strong>des</strong> Tagesablaufes<br />
Haushaltsplanung und -führung<br />
Begleitung in sozialrechtlichen Angelegenheiten<br />
Umgang mit Konflikten und Erarbeitung von<br />
Lösungsstrategien<br />
Auf- und Ausbau eines tragfähigen sozialen Netzwerkes<br />
Freizeitangebote im Rahmen von Einzel- und<br />
Gruppenangeboten<br />
Sozialpädagogische Gruppenreisen