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5.1.3. Die Einrichtung des BEW - berliner STARThilfe eV

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5. Angebote<br />

5.3. Begleitete Elternschaft<br />

5.3.1.<br />

Konzeptionelle Grundlagen<br />

Begleitete Elternschaft<br />

34<br />

Der <strong>berliner</strong> <strong>STARThilfe</strong> e.V. bietet seit 2006 ambulante Begleitung<br />

und Unterstützung für Eltern mit Lernschwierigkeiten<br />

und deren Kinder in der <strong>Einrichtung</strong> Eltern-Kind an.<br />

Ziel der Begleitung ist es, den Familien das Zusammenleben<br />

und eine positive Beziehungsgestaltung zu ermöglichen. Es<br />

gilt, die Eltern bedarfsorientiert zu unterstützen und sie in<br />

ihren elterlichen Kompetenzen und der Wahrnehmung ihrer<br />

Verantwortung für ihre Kinder zu stärken.<br />

Das Angebot richtet sich an Mütter/Väter sowie werdende<br />

Eltern mit Lernschwierigkeiten, die in einer eigenen Wohnung<br />

leben oder dies anstreben und gem. §§ 53, 54 SGB XII Anspruch<br />

auf Eingliederungshilfe haben. Eine Trennung von Eltern und<br />

Kindern schließt nicht die Begleitung im Rahmen der Begleiteten<br />

Elternschaft aus.<br />

<strong>Die</strong> ambulante Unterstützung der Eltern und deren Kinder<br />

erfolgt im Rahmen der<br />

Hilfe zur Erziehung: Sozialpädagogische Familienhilfe<br />

gem. § 27 i.V.m. § 31 SGB VIII<br />

Eingliederungshilfe: Betreutes Einzelwohnen<br />

gem. §§ 53, 54 SGB XII<br />

Das Unterstützungsangebot richtet sich ganz nach dem individuellen<br />

Hilfebedarf der Familien. <strong>Die</strong> Abstimmung erfolgt in<br />

enger Absprache mit den Klientinnen und Klienten und den<br />

jeweiligen Kostenträgern Sozialamt und / oder Jugendamt.<br />

Durch die mögliche Kombination der Unterstützungsangebote<br />

aus Eingliederungshilfe und Hilfe zur Erziehung wird Hilfe »aus<br />

einer Hand« gewährleistet. <strong>Die</strong> Betreuungsangebote können<br />

sich gegenseitig ergänzen, aufeinander aufbauen und somit<br />

optimiert werden.<br />

Das Hauptaugenmerk liegt dabei immer auf der Unterstützung<br />

der Eltern bei der Erziehung, Pflege und Versorgung ihrer<br />

Kinder unter der Prämisse <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong>wohls gem. § 8a SGB VIII.<br />

<strong>Die</strong> Begleitung der Familien im Rahmen beider Hilfen erfolgt<br />

durch unterschiedliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um<br />

eine inhaltliche Trennung und Transparenz der Leistungen zu<br />

gewährleisten. Im Krankheits- und Urlaubsfall steht Fachpersonal<br />

als Vertretung zur Verfügung.<br />

Im Rahmen der Begleiten Elternschaft wird Unterstützung<br />

und Beratung in verschiedenen Lebensbereichen angeboten.<br />

Umfang und Angebot richtet sich ganz nach den individuellen<br />

Bedürfnissen jeder / je<strong>des</strong> Einzelnen:<br />

Hilfe bei der Erziehung, Pflege und Versorgung der Kinder<br />

Stärkung der elterlichen Kompetenzen<br />

Unterstützung vor und während der Schwangerschaft<br />

( Geburtsvorbereitung, Vorbereitung auf das Familienleben)<br />

Begleitung der Eltern und Kinder bei Trennung oder<br />

Wechsel in eine andere Betreuungs- oder Wohnform<br />

Begleitung von Rückführung in den elterlichen Haushalt<br />

Strukturierung <strong>des</strong> Tagesablaufes<br />

Haushaltsplanung und -führung<br />

Begleitung in sozialrechtlichen Angelegenheiten<br />

Umgang mit Konflikten und Erarbeitung von<br />

Lösungsstrategien<br />

Auf- und Ausbau eines tragfähigen sozialen Netzwerkes<br />

Freizeitangebote im Rahmen von Einzel- und<br />

Gruppenangeboten<br />

Sozialpädagogische Gruppenreisen

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