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5.1.3. Die Einrichtung des BEW - berliner STARThilfe eV

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5. Angebote<br />

5.3. Begleitete Elternschaft<br />

36<br />

Begleitung und Unterstützung von Frau R.<br />

Frau R. wurde im Mai 2011 über das Jugendamt in die Begleitete<br />

Elternschaft <strong>des</strong> <strong>berliner</strong> <strong>STARThilfe</strong> e.V. vermittelt. Sie war<br />

gerade Mutter einer Tochter geworden und hatte sich vom<br />

Kin<strong>des</strong>vater getrennt. Unterstützung erhielt sie zwar durch<br />

ihre Familie, aber es blieben Sorgen, Ängste und Unsicherheiten<br />

bezüglich der Erziehung und Versorgung ihrer Tochter.<br />

Frau R. wurde zu den Gesprächen im Jugendamt von ihrer<br />

Schwester begleitet.<br />

Frau R. ist eine Frau mit Lernschwierigkeiten und sagt von sich<br />

selbst, in vielen Fällen mit amtlichen Schreiben und Behördengängen<br />

überfordert zu sein. Sie kann nur begrenzt lesen und<br />

schreiben.<br />

Das Jugendamt meldete sich in der <strong>Einrichtung</strong> Eltern-Kind mit<br />

der Anfrage, ob eine Begleitung von Frau R. im Rahmen der<br />

Familienhilfe möglich wäre, weil bekannt war, dass im Rahmen<br />

der Begleiteten Elternschaft hier Eltern mit Lernschwierigkeiten<br />

sowohl im Rahmen der Eingliederungshilfe als auch der<br />

Familienhilfe begleitet und unterstützt werden.<br />

In einem gemeinsamen Gespräch beim Jugendamt mit der<br />

künftigen Familienhelferin und Frau R. wurden die ersten Ziele<br />

der Familienhilfe besprochen und im Hilfeplan festgeschrieben.<br />

Frau R. formulierte ihren Wunsch nach mehr Sicherheit im<br />

Umgang und bei der Versorgung ihrer Tochter sowie Begleitung<br />

und Unterstützung bei der Suche nach einem Kitaplatz.<br />

Von Seiten <strong>des</strong> Jugendamtes wurde eine Kontaktaufnahme<br />

zum Kinder- und Jugendgesundheitsdienst ( KJGD ) empfohlen,<br />

wie auch die Abklärung, ob eine weitere Unterstützung<br />

von Frau R. im Rahmen der Eingliederungshilfe möglich wäre.<br />

Frau R. wünschte sich Unterstützung in sozialrechtlichen Angelegenheiten<br />

und die Teilnahme an den Gruppenangeboten der<br />

<strong>Einrichtung</strong>.<br />

Durch die <strong>Einrichtung</strong> Eltern-Kind wurde Frau R. bei der<br />

Kontaktaufnahme zum Sozialpsychiatrischen <strong>Die</strong>nst und bei<br />

der Antragstellung für eine weitere Unterstützung im Rahmen<br />

<strong>des</strong> Betreuten Einzelwohnens begleitet.<br />

Frau R. erhält seit August 2011 nun beide Hilfeformen im<br />

Rahmen der Begleiteten Elternschaft. Sie weiß, wenn Mitarbeiterin<br />

Frau T. zu ihr kommt, ist das ihre Familienhelferin. Mit ihr<br />

kann sie alle Anliegen betreffend ihrer Tochter besprechen, es<br />

wird gemeinsam nach einem passenden Kitaplatz gesucht und<br />

Fragen rund um Ernährung und Versorgung besprochen. Frau<br />

R. ist bewusst, dass Familienhilfe eine Hilfe zur Erziehung ist<br />

und dass bei eventueller Gefährdung ihrer Tochter die Helferin<br />

verpflichtet ist, das Jugendamt zu informieren. Dann können<br />

auch Auflagen erteilt werden, darüber wird offen gesprochen.<br />

Bei den Terminen im Rahmen der <strong>BEW</strong>-Begleitung mit Mitarbeiterin<br />

Frau S., ihrer <strong>BEW</strong>-Betreuerin, geht es dann klar um<br />

ganz persönliche Anliegen. Gemeinsam wird die aktuelle Post<br />

besprochen und es erfolgen Begleitungen zum JobCenter. Frau<br />

R. weiß, dass die Helferinnen sich untereinander absprechen,<br />

jedoch nichts ohne ihr Wissen erfolgt. Manchmal gibt es auch<br />

gemeinsame Termine mit beiden Helferinnen, um anstehende<br />

Aufgaben zu besprechen.<br />

In der <strong>Einrichtung</strong> Eltern-Kind hat Frau R. bei der wöchentlichen<br />

Koch- und Hauswirtschaftsgruppe und bei der vierzehntägigen<br />

Eltern-Kindgruppe auch andere Eltern mit Lernschwierigkeiten<br />

kennen gelernt und Kontakte geknüpft. Mit manchen<br />

Eltern trifft sie sich nun gern auch mal außerhalb der Angebote<br />

in der <strong>Einrichtung</strong>.

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