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5.1.3. Die Einrichtung des BEW - berliner STARThilfe eV

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JAHRESBERICHT 2011<br />

damit Schwierigkeiten. <strong>Die</strong> Indikatoren erscheinen ihm zum<br />

Teil profan. Bei anderen Zielen hat er starke Probleme, was er<br />

erreichen will, zu antizipieren. An dieser Stelle gibt es einen<br />

fließenden Übergang von der Betreuungsplanung zur Betreuungsarbeit.<br />

Klient und Betreuerin versuchen gemeinsam, sich<br />

möglichst konkrete Situationen vorzustellen, um Indikatoren<br />

festzulegen. Da Herr A durch den jahrelangen Alkoholkonsum<br />

unter hirnorganischem Abbau leidet, ist es wichtig, verständlich<br />

formulierte Vorschläge für Indikatoren zu finden. Manche<br />

Klienten können an dieser Stelle kaum oder nur sehr wenig am<br />

BRP mitarbeiten, anderen Klienten gelingt das gut.<br />

Den Zielen und Indikatoren wird das konkrete Vorgehen in der<br />

Betreuungsarbeit direkt zugeordnet. Herr A versucht zu sagen,<br />

was ihm helfen würde, was er braucht. Frau Z macht Herrn<br />

A Vorschläge, wie sie und die <strong>Einrichtung</strong> je<strong>des</strong> seiner Ziele<br />

unterstützen könnten. Dabei wird auch der Betreuungsumfang<br />

sichtbar. Benötigt Herr A immer noch zwei Hausbesuche<br />

pro Woche? Ist das zu viel oder zu wenig? Möchte er eine andere<br />

Gruppe ausprobieren? Will er Ausflüge und die Gruppenreise<br />

nutzen, schafft er es, Geld dafür anzusparen? Möchte er<br />

die Geldeinteilung so beibehalten – wenn nicht, sind Absprachen<br />

mit seinem Rechtlichen Betreuer nötig. All diese Details<br />

werden im Gespräch mit dem Klienten möglichst einvernehmlich<br />

geklärt. Gibt es hier einen Dissens, kann sich Herr A an den<br />

<strong>Einrichtung</strong>sleiter wenden, bleibt der Dissens bestehen, dann<br />

sollte der Fachdienst ( Sozialpsychiatrischer <strong>Die</strong>nst ) hinzugezogen<br />

werden.<br />

Nachdem die Behandlungsplanung mit dem Klienten abgeschlossen<br />

ist, wird der erste Entwurf für den BRP geschrieben.<br />

<strong>Die</strong>sen Entwurf möchte Herr A gern zusammen mit Frau Z<br />

durchgehen. Gemeinsam lesen sie den Plan abschnittsweise.<br />

Herr A möchte an der einen und anderen Stelle Korrekturen.<br />

Einen Satz will er streichen lassen. Er meint, dass sein Inhalt<br />

»Fremden» nicht bekannt werden sollte. Das wird respektiert.<br />

Gibt es einen Dissens, möchte also Frau Z in dem Abschnitt<br />

»Problemlage» unbedingt einen Punkt benennen, den Herr A<br />

inhaltlich so nicht akzeptiert, dann hat Herr A die Möglichkeit,<br />

dies an einer dafür bestimmten Stelle im BRP schriftlich einzufügen.<br />

Nach der Korrektur unterschreibt der Klient das Originalexemplar<br />

<strong>des</strong> Plans. Er erhält eine Kopie.<br />

Ausnahmesituationen, in denen wir von der Mitarbeit der<br />

Klientinnen absehen, sind akute Krisen ( z. B. lebensbedrohliche<br />

oder psychotische ), starke Verwirrtheit, Ängste und Desorientierung.<br />

Bis auf wenige Ausnahmen beteiligen sich Klienten<br />

auf die beschriebene Weise an der Behandlungsplanung.<br />

Wir fördern und unterstützen diese Art der Partizipation und<br />

Transparenz, da Erfolge in der Betreuung maßgeblich von der<br />

Mitarbeit der Klientinnen abhängen. Es ist nur konsequent,<br />

diese Mitarbeit von Beginn, also von der Planung an, zu nutzen<br />

und einzufordern. Klientinnen haben das Recht, die Grenzen<br />

ihrer Möglichkeiten zu benennen - also an welcher Stelle<br />

fühlen sie sich dabei überfordert, wo brauchen sie Hilfe dabei<br />

und welche.<br />

Verfasserin: Katrin Siewert<br />

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