detailkonzept soziale infrastruktur - Brunn am Gebirge
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ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />
Detailkonzept Soziale Infrastruktur<br />
Die Marktgemeinde <strong>Brunn</strong> <strong>am</strong> <strong>Gebirge</strong> ist im Zentrale-Orte-Raumordnungsprogr<strong>am</strong>m als<br />
„Allgemeiner Standort für zentrale Einrichtungen“ und als „besonderer Standort für zentrale<br />
Einrichtungen, zentraler Ort der Stufe I“ ausgewiesen.<br />
Gemäß § 6 soll die Gemeinde daher entsprechend ihrer Einstufung als Allgemeiner Standort<br />
für zentrale Einrichtungen, zentrale Einrichtungen der Grundversorgung aufweisen, die<br />
hauptsächlich der Gemeindebevölkerung dienen. Darüber hinaus soll ein Zentraler Ort der<br />
Stufe I, gemäß § 9 Abs. 1 und 2, Standort stufenspezifischer Einrichtungen sein und soll folgende<br />
zentrale Einrichtungen, die nach Bedarf auch außerhalb zentraler Orte vorhanden<br />
sein sollen und in Bezug auf die <strong>soziale</strong> Infrastruktur relevant sind, aufweisen: Kindergarten,<br />
4-klassige Volksschule. Außerdem sollen nach Möglichkeit als stufenspezifische Einrichtungen<br />
eine Hauptschule und eine Musikschule vorhanden sein. Der zentrale Ort der Stufe I<br />
kann als Standort einer Allgemeinen Sonderschule, eines Polytechnischen Lehrgangs sowie<br />
einer Einsatzstelle von mobilen <strong>soziale</strong>n Diensten berücksichtigt werden.<br />
Um die für die Stufe I erforderlichen zentralen Einrichtungen wirtschaftlich führen zu können<br />
bzw. auszulasten, soll der zentralörtliche Ges<strong>am</strong>tbereich mindestens 5.000 Einwohner umfassen<br />
und der zentrale Ort innerhalb seines baulich zus<strong>am</strong>menhängenden Siedlungsgebietes<br />
mindestens 1.000 Einwohner aufweisen (§ 9 Abs. 3).<br />
Die Entfernung zu einem zentralen Ort der Stufe I soll für die Wohnbevölkerung höchstens<br />
sieben Straßenkilometer betragen. Das Angebot im öffentlichen Massenverkehr soll derart<br />
sein, dass zentrale Orte der Stufe I für Schüler und Berufstätige bedarfsgerecht erreichbar<br />
sind (§ 9 Abs. 4).<br />
Die nächstgelegenen zentralen Orte höheren Ranges sind Mödling (Stufe IV) und Baden<br />
(Stufe IV) südlich von <strong>Brunn</strong> <strong>am</strong> <strong>Gebirge</strong> bzw. Schwechat (Stufe III) in östlicher Richtung.<br />
Diese Orte besitzen Einrichtungen des regionalen Bedarfs (z.B.: Höhere Schulen, Gesundheitseinrichtungen).<br />
Die Entfernungen liegen innerhalb der Erreichbarkeitsgrenzen von zentralen<br />
Orten der Stufe III bzw. IV (maximal 20 Straßenkilometer, eine Stunde mit öffentlichen<br />
Verkehrsmitteln).<br />
Sämtliche Voraussetzungen bezüglich der Mindesteinwohnerzahl im zentralörtlichen Ges<strong>am</strong>tbereich<br />
werden im Falle der Gemeinde <strong>Brunn</strong> <strong>am</strong> <strong>Gebirge</strong> deutlich übererfüllt. All jene<br />
Einrichtungen, welche an einem Zentralen Ort der Stufe I verfügbar sein müssen, sind vorhanden.<br />
Einrichtungen des regionalen Bedarfs sind im Nahebereich der Gemeinde innerhalb<br />
einer angemessenen Zeit zu erreichen.<br />
2.1.1.3 Schul-Raumordnungsprogr<strong>am</strong>m<br />
Das Schulraumordnungsprogr<strong>am</strong>m (8000/29 LGBl. Nr. 110/1976 idF 104/1981) ist sehr alt<br />
und wurde seit 1981 nicht mehr geändert. Diesem zufolge ist die Gemeinde <strong>Brunn</strong> <strong>am</strong> <strong>Gebirge</strong><br />
Standort für eine Volksschule und eine Hauptschule (mit Einzugsbereich <strong>Brunn</strong> <strong>am</strong><br />
<strong>Gebirge</strong>, Vösendorf und Hennersdorf). Eine Allgemeine Sonderschule sowie ein Polytechnischer<br />
Lehrgang sind hingegen nicht vorgesehen.<br />
MARKTGEMEINDE BRUNN AM GEBIRGE BÜRO DR. PAULA<br />
Stand: November 2011 Seite 6