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Gesamte Ausgabe als PDF - Freie Fahrt

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arbörecht so!<br />

Skateboard & Co.<br />

Schulbeginn: Was Kinder im Straßenverkehr dürfen<br />

Der kleine Lukas ist gerade zehn,<br />

fährt gerne Skateboard und Scooter<br />

und geht seit er acht Jahre alt ist<br />

alleine zur Schule. Seine Eltern haben<br />

den Weg vorab mit ihm ausführlich<br />

geübt und ihm alle möglichen<br />

Gefahrenstellen gezeigt. Im ARBÖ-<br />

Kindertheater „Puppomobil” hat er die<br />

wichtigsten Verkehrsregeln und das<br />

sichere Überqueren der Straße gelernt:<br />

dass er bei Rot stehen bleiben muss,<br />

nie spontan und unachtsam auf die<br />

Straße rennen darf, auch bei Zebrastreifen<br />

immer aufpassen muss.<br />

Aber jetzt will Lukas wie sein neues<br />

Idol Bart Simpson mit dem Skateboard<br />

zur Schule fahren.<br />

Erlaubt? Verboten? Zu gefährlich?<br />

Die Mutter von Lukas ruft sicherheitshalber<br />

bei uns im ARBÖ an.<br />

Snakeboards & Skateboards.<br />

Rechtlich gelten Skateboards und<br />

Snakeboards <strong>als</strong> Kinderspielzeug.<br />

Die Benutzung auf der Fahrbahn ist<br />

verboten. Aufgrund des hohen<br />

36 FREIE FAHRT 6/2012<br />

EXPERTE Mag.<br />

Gerald Kumnig,<br />

Leiter der ARBÖ-<br />

Rechtsabteilung.<br />

Gefährdungs- und Behinderungspotenzi<strong>als</strong><br />

(weder Lenk- noch Bremsvorrichtung<br />

vorhanden, hohe Geschwindigkeiten<br />

möglich) wird deren Benützung<br />

auch auf Gehsteigen <strong>als</strong> unzulässig<br />

angesehen. Erlaubt ist hingegen die<br />

Benutzung in Wohn- und Spielstraßen<br />

und dafür vorgesehenen Anlagen.<br />

Microscooter. Die Tretroller gelten<br />

<strong>als</strong> Kleinfahrzeuge zur Verwendung<br />

außerhalb der Fahrbahn. Damit ist das<br />

Fahren auf Gehwegen und Gehsteigen,<br />

aber auch auf kombinierten Geh- und<br />

Radwegen, Wohn- und Spielstraßen<br />

erlaubt, sofern der Fußgängerverkehr<br />

nicht übermäßig behindert wird.<br />

Mit dem Skateboard zur Schule zu<br />

fahren ist <strong>als</strong>o nicht empfehlenswert.<br />

Auch auf die Benützung des Microscooters<br />

ohne Aufsicht wird Lukas<br />

noch zumindest ein Jahr warten<br />

müssen: Kinder unter zwölf Jahren<br />

müssen nach der StVO von einer<br />

Person, die das 16. Lebensjahr<br />

vollendet hat, begleitet werden. Wenn<br />

Lukas allerdings einen Radfahrausweis<br />

hat – die Ausbildung ist ab dem<br />

vollendeten 10. Lebensjahr möglich<br />

– darf er auch alleine mit dem Scooter<br />

auf Gehsteigen fahren.<br />

Fürs „Mitfahren” gilt: Auf Mopeds<br />

müssen Kinder unter acht Jahren in<br />

einem Kindersitz befördert werden.<br />

Auf Motorrädern dürfen sie erst ab<br />

zwölf Jahren mitfahren und dann<br />

auch nur, wenn sie die Fußrasten<br />

erreichen.<br />

Lukas muss sich daher für die<br />

Ausfahrt auf Papas Bike noch bis zum<br />

zwölften Geburtstag gedulden – und<br />

vielleicht noch etwas wachsen.<br />

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