Gesamte Ausgabe als PDF - Freie Fahrt
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arbörecht so!<br />
Skateboard & Co.<br />
Schulbeginn: Was Kinder im Straßenverkehr dürfen<br />
Der kleine Lukas ist gerade zehn,<br />
fährt gerne Skateboard und Scooter<br />
und geht seit er acht Jahre alt ist<br />
alleine zur Schule. Seine Eltern haben<br />
den Weg vorab mit ihm ausführlich<br />
geübt und ihm alle möglichen<br />
Gefahrenstellen gezeigt. Im ARBÖ-<br />
Kindertheater „Puppomobil” hat er die<br />
wichtigsten Verkehrsregeln und das<br />
sichere Überqueren der Straße gelernt:<br />
dass er bei Rot stehen bleiben muss,<br />
nie spontan und unachtsam auf die<br />
Straße rennen darf, auch bei Zebrastreifen<br />
immer aufpassen muss.<br />
Aber jetzt will Lukas wie sein neues<br />
Idol Bart Simpson mit dem Skateboard<br />
zur Schule fahren.<br />
Erlaubt? Verboten? Zu gefährlich?<br />
Die Mutter von Lukas ruft sicherheitshalber<br />
bei uns im ARBÖ an.<br />
Snakeboards & Skateboards.<br />
Rechtlich gelten Skateboards und<br />
Snakeboards <strong>als</strong> Kinderspielzeug.<br />
Die Benutzung auf der Fahrbahn ist<br />
verboten. Aufgrund des hohen<br />
36 FREIE FAHRT 6/2012<br />
EXPERTE Mag.<br />
Gerald Kumnig,<br />
Leiter der ARBÖ-<br />
Rechtsabteilung.<br />
Gefährdungs- und Behinderungspotenzi<strong>als</strong><br />
(weder Lenk- noch Bremsvorrichtung<br />
vorhanden, hohe Geschwindigkeiten<br />
möglich) wird deren Benützung<br />
auch auf Gehsteigen <strong>als</strong> unzulässig<br />
angesehen. Erlaubt ist hingegen die<br />
Benutzung in Wohn- und Spielstraßen<br />
und dafür vorgesehenen Anlagen.<br />
Microscooter. Die Tretroller gelten<br />
<strong>als</strong> Kleinfahrzeuge zur Verwendung<br />
außerhalb der Fahrbahn. Damit ist das<br />
Fahren auf Gehwegen und Gehsteigen,<br />
aber auch auf kombinierten Geh- und<br />
Radwegen, Wohn- und Spielstraßen<br />
erlaubt, sofern der Fußgängerverkehr<br />
nicht übermäßig behindert wird.<br />
Mit dem Skateboard zur Schule zu<br />
fahren ist <strong>als</strong>o nicht empfehlenswert.<br />
Auch auf die Benützung des Microscooters<br />
ohne Aufsicht wird Lukas<br />
noch zumindest ein Jahr warten<br />
müssen: Kinder unter zwölf Jahren<br />
müssen nach der StVO von einer<br />
Person, die das 16. Lebensjahr<br />
vollendet hat, begleitet werden. Wenn<br />
Lukas allerdings einen Radfahrausweis<br />
hat – die Ausbildung ist ab dem<br />
vollendeten 10. Lebensjahr möglich<br />
– darf er auch alleine mit dem Scooter<br />
auf Gehsteigen fahren.<br />
Fürs „Mitfahren” gilt: Auf Mopeds<br />
müssen Kinder unter acht Jahren in<br />
einem Kindersitz befördert werden.<br />
Auf Motorrädern dürfen sie erst ab<br />
zwölf Jahren mitfahren und dann<br />
auch nur, wenn sie die Fußrasten<br />
erreichen.<br />
Lukas muss sich daher für die<br />
Ausfahrt auf Papas Bike noch bis zum<br />
zwölften Geburtstag gedulden – und<br />
vielleicht noch etwas wachsen.<br />
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