1975-US
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[Programmabstimmung] [Programmabstimmung]<br />
3.1 Die Programme für die zur Deckung des Bedarfs<br />
der Streitkräfte erforderlichen Baumaßnahmen<br />
werden periodisch, aber mindestens einmal<br />
jährlich, übermittelt und zwischen den Behörden<br />
der Streitkräfte und dem Bundesministerium für<br />
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und dem<br />
Bundesministerium der Verteidigung abgestimmt.<br />
Für die Programmabstimmung werden den<br />
deutschen Behörden alle Bauvorhaben, deren<br />
Kosten 150.000 EUR im Einzelfall überschreiten,<br />
gesondert und diejenigen, deren Kosten 150.000<br />
EUR im Einzelfall nicht überschreiten, gemeinsam<br />
nach Standorten in einer Liste mitgeteilt. Hierbei<br />
sind die Bauvorhaben, deren Kosten 150.000 EUR<br />
im Einzelfall überschreiten und welche die<br />
Streitkräfte im Truppenbauverfahren durchführen<br />
wollen, besonders zu bezeichnen.<br />
1. In Anbetracht des gesetzlich<br />
vorgeschriebenen Verfahrens, das eine<br />
Bewilligung und Zweckbestimmung der<br />
erforderlichen Geldmittel vorsieht, sind die<br />
<strong>US</strong>-Streitkräfte nicht in der Lage, sämtliche<br />
Bauvorhaben im Voraus zu erfassen. Die<br />
<strong>US</strong>-Streitkräfte sind jedoch in der Lage und<br />
haben die Absicht, die vom <strong>US</strong>-Kongress<br />
genehmigten Bauvorhaben unmittelbar<br />
nach ihrer Festlegung und Bekanntgabe<br />
anzumelden. In besonders dringenden<br />
Ausnahmefällen kann die<br />
Programmabstimmung fernmündlich<br />
erfolgen.<br />
2. Die Vorschriften der <strong>US</strong>-Streitkräfte sehen<br />
vor, dass für Instandsetzungs- und<br />
Instandhaltungsmaßnahmen sowie für<br />
kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten<br />
Mittel auf regionaler Basis zur Verfügung<br />
gestellt werden, ohne dass diese für<br />
bestimmte Baumaßnahmen ausgewiesen<br />
werden. Diese Beträge werden als<br />
Gesamtsumme angegeben, nach Standort,<br />
gemäß der Gliederung der Streitkräfte.<br />
3. Die für die Durchführung der einzelnen<br />
Baumaßnahmen zum Auftragsbau (Kapitel<br />
II ABG <strong>1975</strong>) und Truppenbau (Kapitel III<br />
ABG <strong>1975</strong>) geregelten Verfahren bleiben<br />
davon unberührt.<br />
1. Sinn und Zweck der Programmabstimmung<br />
ist es, so früh wie möglich die Bauabsichten<br />
der <strong>US</strong>-Streitkräfte zu erfahren und mit<br />
anderen Bauvorhaben zu koordinieren, damit<br />
bei sinnvoller Auslastung der deutschen<br />
Planungs- und Baukapazitäten eine zügige<br />
Durchführung der einzelnen Projekte möglich<br />
ist.<br />
2. Die Federführung für die gesamte<br />
Programmabstimmung hat der<br />
Bundesminister für Raumordnung,<br />
Bauwesen und Städtebau.<br />
Auf deutscher Seite wirken der<br />
Bundesminister der Verteidigung und die<br />
zuständigen obersten Landesbehörden mit.<br />
Der Bundesminister der Finanzen wird<br />
unterrichtet.<br />
3. Der Ablauf der Programmabstimmung ist in<br />
Anlage 2 zu diesen Ausführungsrichtlinien<br />
schematisch dargestellt. Ergänzend dazu ist<br />
festgelegt:<br />
3.1 Die periodische, mindestens einmal<br />
jährlich durchzuführende<br />
Programmabstimmung erfolgt in der<br />
Regel alsbald nach Bekanntgabe der<br />
Haushaltspläne der <strong>US</strong>-Streitkräfte.<br />
Die <strong>US</strong>-Streitkräfte übermitteln ihr<br />
Bauprogramm auf Formblatt ABG 1.<br />
In die Programme werden auch die<br />
nicht erledigten Maßnahmen der alten<br />
Programme, d.h. Maßnahmen, für die<br />
bisher kein Formblatt ABG 2 oder ABG