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1975-US

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[Programmabstimmung] [Programmabstimmung]<br />

3.1 Die Programme für die zur Deckung des Bedarfs<br />

der Streitkräfte erforderlichen Baumaßnahmen<br />

werden periodisch, aber mindestens einmal<br />

jährlich, übermittelt und zwischen den Behörden<br />

der Streitkräfte und dem Bundesministerium für<br />

Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und dem<br />

Bundesministerium der Verteidigung abgestimmt.<br />

Für die Programmabstimmung werden den<br />

deutschen Behörden alle Bauvorhaben, deren<br />

Kosten 150.000 EUR im Einzelfall überschreiten,<br />

gesondert und diejenigen, deren Kosten 150.000<br />

EUR im Einzelfall nicht überschreiten, gemeinsam<br />

nach Standorten in einer Liste mitgeteilt. Hierbei<br />

sind die Bauvorhaben, deren Kosten 150.000 EUR<br />

im Einzelfall überschreiten und welche die<br />

Streitkräfte im Truppenbauverfahren durchführen<br />

wollen, besonders zu bezeichnen.<br />

1. In Anbetracht des gesetzlich<br />

vorgeschriebenen Verfahrens, das eine<br />

Bewilligung und Zweckbestimmung der<br />

erforderlichen Geldmittel vorsieht, sind die<br />

<strong>US</strong>-Streitkräfte nicht in der Lage, sämtliche<br />

Bauvorhaben im Voraus zu erfassen. Die<br />

<strong>US</strong>-Streitkräfte sind jedoch in der Lage und<br />

haben die Absicht, die vom <strong>US</strong>-Kongress<br />

genehmigten Bauvorhaben unmittelbar<br />

nach ihrer Festlegung und Bekanntgabe<br />

anzumelden. In besonders dringenden<br />

Ausnahmefällen kann die<br />

Programmabstimmung fernmündlich<br />

erfolgen.<br />

2. Die Vorschriften der <strong>US</strong>-Streitkräfte sehen<br />

vor, dass für Instandsetzungs- und<br />

Instandhaltungsmaßnahmen sowie für<br />

kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten<br />

Mittel auf regionaler Basis zur Verfügung<br />

gestellt werden, ohne dass diese für<br />

bestimmte Baumaßnahmen ausgewiesen<br />

werden. Diese Beträge werden als<br />

Gesamtsumme angegeben, nach Standort,<br />

gemäß der Gliederung der Streitkräfte.<br />

3. Die für die Durchführung der einzelnen<br />

Baumaßnahmen zum Auftragsbau (Kapitel<br />

II ABG <strong>1975</strong>) und Truppenbau (Kapitel III<br />

ABG <strong>1975</strong>) geregelten Verfahren bleiben<br />

davon unberührt.<br />

1. Sinn und Zweck der Programmabstimmung<br />

ist es, so früh wie möglich die Bauabsichten<br />

der <strong>US</strong>-Streitkräfte zu erfahren und mit<br />

anderen Bauvorhaben zu koordinieren, damit<br />

bei sinnvoller Auslastung der deutschen<br />

Planungs- und Baukapazitäten eine zügige<br />

Durchführung der einzelnen Projekte möglich<br />

ist.<br />

2. Die Federführung für die gesamte<br />

Programmabstimmung hat der<br />

Bundesminister für Raumordnung,<br />

Bauwesen und Städtebau.<br />

Auf deutscher Seite wirken der<br />

Bundesminister der Verteidigung und die<br />

zuständigen obersten Landesbehörden mit.<br />

Der Bundesminister der Finanzen wird<br />

unterrichtet.<br />

3. Der Ablauf der Programmabstimmung ist in<br />

Anlage 2 zu diesen Ausführungsrichtlinien<br />

schematisch dargestellt. Ergänzend dazu ist<br />

festgelegt:<br />

3.1 Die periodische, mindestens einmal<br />

jährlich durchzuführende<br />

Programmabstimmung erfolgt in der<br />

Regel alsbald nach Bekanntgabe der<br />

Haushaltspläne der <strong>US</strong>-Streitkräfte.<br />

Die <strong>US</strong>-Streitkräfte übermitteln ihr<br />

Bauprogramm auf Formblatt ABG 1.<br />

In die Programme werden auch die<br />

nicht erledigten Maßnahmen der alten<br />

Programme, d.h. Maßnahmen, für die<br />

bisher kein Formblatt ABG 2 oder ABG

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