1975-US
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7.1.1 Allgemeine Beratung der Streitkräfte in sämtlichen<br />
technischen und sonstige mit der Baumaßnahme<br />
zusammenhängenden Fragen.<br />
7.1.2 Aufstellung der Kostenvoranmeldung - Bau-. Die<br />
Kostenvoranmeldung - Bau- besteht aus der<br />
formlosen Erläuterung, der Kostenschätzung, dem<br />
Übersichtsplan (Stadtplan oder Topografische<br />
Karte mit Eintragung des Baugrundstücks) und<br />
dem baufachlichen Gutachten über die Eignung<br />
des Baugrundstücks. Die deutschen Behörden<br />
leiten den Streitkräften zur Überprüfung eine<br />
Ausfertigung der Kostenvoranmeldung - Bau- zu.<br />
7.1.3 Nach Zustimmung der Streitkräfte zu der<br />
Kostenvoranmeldung - Bau-:<br />
Aufstellung der Haushaltsunterlage - Bau -,<br />
UP zu Artikel 7.1.2 bis 7.1.6<br />
Die deutschen Behörden liefern zugleich<br />
englische und deutsche Ausführungen von allen<br />
zur Überprüfung vorgelegten<br />
Leistungsverzeichnisse und Zeichnungen, sofern<br />
gemäß ABG 3 nicht darauf verzichtet wird.<br />
beteiligende Oberfinanzdirektion<br />
(Landesvermögens- und -bauabteilung)<br />
unterrichtet von dem Vorhaben der <strong>US</strong>-<br />
Streitkräfte die zuständige<br />
Bundesvermögensabteilung durch Abdruck<br />
des Formblattes ABG 3.<br />
11. Sofern die KVM-Bau-, HU-Bau- und AFU-<br />
Bau- vom Bauamt an die Oberfinanzdirektion<br />
gesandt werden, erhalten die <strong>US</strong>-Streitkräfte<br />
diese Unterlagen gleichzeitig für ihre<br />
Prüfung.<br />
12. Dem Grundsatz des Einheitspreisvertrages<br />
gemäß VOB/A § 5 Nr. 1a ist zu folgen,<br />
ausgenommen in den Fällen, in denen die<br />
<strong>US</strong>-Streitkräfte aufgrund ihrer<br />
Haushaltsvorschriften den Pauschalvertrag<br />
vereinbaren müssen und die<br />
Voraussetzungen gemäß VOB/A § 5 Nr. 1b<br />
erfüllt sind. Dies wird mit ihrer Anforderung<br />
der Leistungen nach Artikel 7.1.4 auf<br />
Formblatt ABG 3 bekannt gegeben.