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1975-US

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7.1.1 Allgemeine Beratung der Streitkräfte in sämtlichen<br />

technischen und sonstige mit der Baumaßnahme<br />

zusammenhängenden Fragen.<br />

7.1.2 Aufstellung der Kostenvoranmeldung - Bau-. Die<br />

Kostenvoranmeldung - Bau- besteht aus der<br />

formlosen Erläuterung, der Kostenschätzung, dem<br />

Übersichtsplan (Stadtplan oder Topografische<br />

Karte mit Eintragung des Baugrundstücks) und<br />

dem baufachlichen Gutachten über die Eignung<br />

des Baugrundstücks. Die deutschen Behörden<br />

leiten den Streitkräften zur Überprüfung eine<br />

Ausfertigung der Kostenvoranmeldung - Bau- zu.<br />

7.1.3 Nach Zustimmung der Streitkräfte zu der<br />

Kostenvoranmeldung - Bau-:<br />

Aufstellung der Haushaltsunterlage - Bau -,<br />

UP zu Artikel 7.1.2 bis 7.1.6<br />

Die deutschen Behörden liefern zugleich<br />

englische und deutsche Ausführungen von allen<br />

zur Überprüfung vorgelegten<br />

Leistungsverzeichnisse und Zeichnungen, sofern<br />

gemäß ABG 3 nicht darauf verzichtet wird.<br />

beteiligende Oberfinanzdirektion<br />

(Landesvermögens- und -bauabteilung)<br />

unterrichtet von dem Vorhaben der <strong>US</strong>-<br />

Streitkräfte die zuständige<br />

Bundesvermögensabteilung durch Abdruck<br />

des Formblattes ABG 3.<br />

11. Sofern die KVM-Bau-, HU-Bau- und AFU-<br />

Bau- vom Bauamt an die Oberfinanzdirektion<br />

gesandt werden, erhalten die <strong>US</strong>-Streitkräfte<br />

diese Unterlagen gleichzeitig für ihre<br />

Prüfung.<br />

12. Dem Grundsatz des Einheitspreisvertrages<br />

gemäß VOB/A § 5 Nr. 1a ist zu folgen,<br />

ausgenommen in den Fällen, in denen die<br />

<strong>US</strong>-Streitkräfte aufgrund ihrer<br />

Haushaltsvorschriften den Pauschalvertrag<br />

vereinbaren müssen und die<br />

Voraussetzungen gemäß VOB/A § 5 Nr. 1b<br />

erfüllt sind. Dies wird mit ihrer Anforderung<br />

der Leistungen nach Artikel 7.1.4 auf<br />

Formblatt ABG 3 bekannt gegeben.

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