1975-US
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abgelaufen und die bis dahin erhobenen<br />
Ansprüche erfüllt worden sind.<br />
Wenn die <strong>US</strong>-Streitkräfte eine höhere<br />
Sicherheit für die Erfüllung der<br />
Gewährleistung als hier vorgesehen<br />
verlangen, so betrachten die deutschen<br />
Behörden diesen Wunsch als Sonderfall.<br />
Sie werden der gewünschten höheren<br />
Sicherheit nach Vorlage einer durch<br />
entsprechende Unterlagen belegten<br />
Begründung zustimmen.<br />
2. eine Vertragsstrafe vereinbart wird, wenn<br />
der Auftragnehmer mit der Vollendung der<br />
Leistung in Verzug kommt.<br />
Die Vertragsstrafe soll 1/10 von 1 % der<br />
Abrechnungssumme für jeden Werktag *)<br />
der Fristüberschreitung betragen und<br />
insgesamt 10 % der Abrechnungssumme<br />
nicht überschreiten.<br />
*) Kalendertage außer Sonntagen und gesetzlichen<br />
deutschen Feiertagen<br />
die sich aus der Änderung ergeben,<br />
- etwaige Änderungen der<br />
Ausführungsfristen.<br />
2.2 Die Durchführung von Änderungen<br />
nach 3.1 setzt in jedem Falle eine<br />
Änderungsanforderung (ABG 5 Teil I<br />
oder ABG 5A) und einen Auftrag der<br />
<strong>US</strong>-Streitkräfte unter Verwendung des<br />
Formblattes ABG 5 Teil II voraus.<br />
Einzelheiten es Ablaufs sind in der<br />
Anlage 2 zu diesen<br />
Ausführungsrichtlinien dargestellt.<br />
2.3 Änderungen sind in den genehmigten<br />
Plänen zu vermerken.<br />
2.4 Notwendige unerhebliche Änderungen<br />
während der Bauzeit (so genannte<br />
Bagatellfälle) können von den<br />
deutschen Behörden auch ohne<br />
vorherige Zustimmung der <strong>US</strong>-<br />
Streitkräfte vorgenommen werden,<br />
wenn<br />
- ein während des Baugeschehens<br />
erkannter Mangel sofort bereinigt<br />
werden muss und<br />
- keine Mehrkosten gegenüber den<br />
vereinbarten Beträgen (Artikel 12.3)<br />
entstehen und<br />
- die Konzeption des Entwurfs und Art<br />
und Umfang der Bauausführung<br />
nicht geändert werden.<br />
In jedem Falle sind auch solche<br />
Änderungen gegenüber den <strong>US</strong>-<br />
Streitkräften alsbald schriftlich zu