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1975-US

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abgelaufen und die bis dahin erhobenen<br />

Ansprüche erfüllt worden sind.<br />

Wenn die <strong>US</strong>-Streitkräfte eine höhere<br />

Sicherheit für die Erfüllung der<br />

Gewährleistung als hier vorgesehen<br />

verlangen, so betrachten die deutschen<br />

Behörden diesen Wunsch als Sonderfall.<br />

Sie werden der gewünschten höheren<br />

Sicherheit nach Vorlage einer durch<br />

entsprechende Unterlagen belegten<br />

Begründung zustimmen.<br />

2. eine Vertragsstrafe vereinbart wird, wenn<br />

der Auftragnehmer mit der Vollendung der<br />

Leistung in Verzug kommt.<br />

Die Vertragsstrafe soll 1/10 von 1 % der<br />

Abrechnungssumme für jeden Werktag *)<br />

der Fristüberschreitung betragen und<br />

insgesamt 10 % der Abrechnungssumme<br />

nicht überschreiten.<br />

*) Kalendertage außer Sonntagen und gesetzlichen<br />

deutschen Feiertagen<br />

die sich aus der Änderung ergeben,<br />

- etwaige Änderungen der<br />

Ausführungsfristen.<br />

2.2 Die Durchführung von Änderungen<br />

nach 3.1 setzt in jedem Falle eine<br />

Änderungsanforderung (ABG 5 Teil I<br />

oder ABG 5A) und einen Auftrag der<br />

<strong>US</strong>-Streitkräfte unter Verwendung des<br />

Formblattes ABG 5 Teil II voraus.<br />

Einzelheiten es Ablaufs sind in der<br />

Anlage 2 zu diesen<br />

Ausführungsrichtlinien dargestellt.<br />

2.3 Änderungen sind in den genehmigten<br />

Plänen zu vermerken.<br />

2.4 Notwendige unerhebliche Änderungen<br />

während der Bauzeit (so genannte<br />

Bagatellfälle) können von den<br />

deutschen Behörden auch ohne<br />

vorherige Zustimmung der <strong>US</strong>-<br />

Streitkräfte vorgenommen werden,<br />

wenn<br />

- ein während des Baugeschehens<br />

erkannter Mangel sofort bereinigt<br />

werden muss und<br />

- keine Mehrkosten gegenüber den<br />

vereinbarten Beträgen (Artikel 12.3)<br />

entstehen und<br />

- die Konzeption des Entwurfs und Art<br />

und Umfang der Bauausführung<br />

nicht geändert werden.<br />

In jedem Falle sind auch solche<br />

Änderungen gegenüber den <strong>US</strong>-<br />

Streitkräften alsbald schriftlich zu

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