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1975-US

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Kapitel I<br />

„Allgemeines“<br />

Artikel 1 Zu Artikel 1<br />

[Begriffe] [Begriffe]<br />

1.1 Bauvorhaben (projet de construction/construction<br />

project) sind beabsichtigte Baumaßnahmen.<br />

1.2 Baumaßnahmen (travaux/construction works) sind<br />

Neu-, Um- und Erweiterungsbauten,<br />

Außenanlagen sowie die erforderlichen<br />

Erschließungsmaßnahmen und die<br />

Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten.<br />

1.3 Instandsetzung und Instandhaltung (reparation et<br />

entretien/repair and maintenance) ist die<br />

Bauunterhaltung an vorhandenen baulichen<br />

Anlagen und Einrichtungen; sie dient dazu, diese<br />

in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, ohne<br />

Änderung Baubestandes oder der Funktion.<br />

1.4 Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (new<br />

construction, alterations and extensions -<br />

constructions nouvelles, changements et<br />

agrandissements) sind Maßnahmen, die der<br />

Entstehung neuer baulicher Anlagen und<br />

Einrichtungen, der Veränderung und Erweiterung<br />

bereits bestehender baulicher Anlagen oder der<br />

Die ABG <strong>1975</strong> regeln die Durchführung der in<br />

Artikel 1 definierten Baumaßnahmen, die mit<br />

Heimatmitteln der <strong>US</strong>-Streitkräfte finanziert<br />

werden.<br />

Für andere, z.B. aus Mitteln der Bundesrepublik<br />

Deutschland finanzierte Baumaßnahmen können<br />

die ABG <strong>1975</strong> angewendet werden, wenn dies<br />

zuvor zwischen den <strong>US</strong>-Streitkräften und<br />

Bundesrepublik Deutschland vereinbart wird.

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