1975-US
1975-US
1975-US
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Artikel 22 Zu Artikel 22<br />
[Nicht anrechenbare Kosten] [Nicht anrechenbare Kosten]<br />
22.1 Nicht anrechenbar bei der Ermittlung der<br />
Entschädigung nach Artikel 21.3 sind,<br />
22.1.1 die Grunderwerbs- und Nebenkosten (DIN 276);<br />
22.1.2 die Baunebenkosten (DIN 276) mit Ausnahme<br />
der in Artikel 21.3.7 genannten Kosten;<br />
22.1.3 die Kosten für Feiern und Festlichkeiten<br />
(ausgenommen für das Richtfest innerhalb der in<br />
der Haushaltsunterlage - Bau - gebilligten<br />
Grenzen);<br />
22.1.4 die Kosten für Baustellen-, Grundstücks- und<br />
Grenzvermessungen, Bodenuntersuchungen<br />
und topografische Vermessungen,<br />
22.1.5 die Kosten für die Leistungen der freiberuflich<br />
Tätigen, die von den deutschen Behörden<br />
eingeschaltet werden;<br />
22.1.6 die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten<br />
sowie etwaige Zinsen, die aufgrund von<br />
Gerichtsentscheidungen oder aufgrund<br />
gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleiche<br />
zu zahlen sind.<br />
Keine Eintragungen.