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1975-US

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Behörden richten sich nach den<br />

Vergabevorschriften für Bundesbauaufgaben. Die<br />

Vorschläge der Streitkräfte werden berücksichtigt,<br />

soweit sie diesen Vergabevorschriften nicht<br />

widersprechen. Gegebenenfalls geben die<br />

deutschen Behörden bzw. die Streitkräfte den<br />

Grund für die Zurückweisung ihrer Vorschläge<br />

schriftlich bekannt.<br />

5.2 Die Streitkräfte werden über den Termin und den<br />

Ort der Angebotseröffnung rechtzeitig unterrichtet.<br />

Sie können einen Vertreter entsenden, der an der<br />

Eröffnung teilnimmt.<br />

5.3 Die Streitkräfte können über die deutschen<br />

Behörden jedes Angebot ablehnen, wenn die<br />

Ablehnung mit dem deutschen Recht vereinbar ist.<br />

<strong>US</strong>-Beschaffungsbeamten. Das<br />

wirtschaftlichste bzw. annehmbarste<br />

Angebot des nicht bevorzugten Bewerbers<br />

ist dem <strong>US</strong>-Beschaffungsbeamten mit dem<br />

Vergabevorschlag vorzulegen.<br />

3. Zur rechtzeitigen Unterrichtung nach Artikel<br />

5.2 erhalten die Streitkräfte die ”Aufforderung<br />

zur Abgabe eines Angebotes" zur gleichen<br />

Zeit wie die Unternehmer.<br />

4. Die Art der Vergabe richtet sich grundsätzlich<br />

nach VOB/A § 3<br />

5. Haben die <strong>US</strong>-Streitkräfte in Ausnahmefällen<br />

besondere Wünsche hinsichtlich der Art der<br />

Vergabe, so teilen sie dies bei der<br />

Anforderung von Leistungen nach Art. 7.1.5<br />

auf Formblatt ABG 3 unter „Bemerkungen“<br />

mit.<br />

6. Bei beschränkter Ausschreibung oder<br />

freihändiger Vergabe teilen die deutschen<br />

Behörden Anzahl und Namen der zur<br />

Angebotsabgabe aufzufordernden<br />

Unternehmer den <strong>US</strong>-Streitkräften rechtzeitig<br />

mit.<br />

7. Auf Wunsch der zuständigen <strong>US</strong>-<br />

Dienststellen sind dieser nach<br />

Angebotseröffnung die Namen der Bieter und<br />

die Endbeträge der Angebote sowie die Zahl<br />

der Änderungsvorschläge und<br />

Nebenangebote fernmündlich vorab<br />

mitzuteilen.

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