Mit einfachen Schritten zum Bio-Zertifikat - Oekolandbau.de
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Die Kontrollgebühren <strong>de</strong>r Öko-Kontrollstelle sollten nicht<br />
alleiniges Auswahlkriterium sein, <strong>de</strong>nn eine nicht angepasste<br />
und sehr aufwändige Umsetzung <strong>de</strong>r EG-Rechtsvorschriften<br />
für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau im Unternehmen kann hohe<br />
Folgekosten für die unternehmensinterne Qualitätssicherung<br />
nach sich ziehen. <strong>Mit</strong> <strong>de</strong>r Kontrollstelle <strong>de</strong>r Wahl wird ein<br />
Kontrollvertrag geschlossen.<br />
Erstinspektion vorbereiten<br />
Vor <strong>de</strong>r ersten Inspektion wird für die Öko-Kontrollstelle eine<br />
Betriebsbeschreibung vorbereitet. Diese besteht aus einem<br />
Erhebungsbogen, <strong>de</strong>r durch das Unternehmen ausgefüllt<br />
wird, und dazugehörigen Anlagen. Folgen<strong>de</strong> Unterlagen sind<br />
in <strong>de</strong>r Regel erfor<strong>de</strong>rlich:<br />
• Lageplan <strong>de</strong>s Betriebs mit Angabe <strong>de</strong>r für die Lagerung,<br />
Zubereitung und Abgabe <strong>de</strong>r Speisen genutzten Einrichtungen.<br />
Eine Skizze, auf <strong>de</strong>r die relevanten Einrichtungen<br />
<strong>de</strong>utlich zu erkennen sind, ist i.d.R. akzeptabel.<br />
• Ein Organigramm o<strong>de</strong>r eine Liste <strong>de</strong>s Personals mit<br />
Angabe <strong>de</strong>r jeweiligen Funktion und Verantwortung (bei<br />
größeren Betrieben z.B. Einkaufsleitung, Küchenleitung).<br />
• Liste <strong>de</strong>r Standorte mit Anschriften und Ansprechpartner<br />
für Betriebe mit mehreren Standorten.<br />
• Die aktuellen <strong>Bio</strong>-<strong>Zertifikat</strong>e aller <strong>Bio</strong>-Lieferanten.<br />
• Muster <strong>de</strong>r Werbematerialien bzw. Kommunikationsmittel<br />
mit <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r <strong>Bio</strong>-Einsatz ausgelobt wird (z.B. Speisekarte,<br />
Speiseplan, Flyer, Internetadresse).<br />
Abb. 12: Hinweis auf die Verwendung von <strong>Bio</strong>-Produkten<br />
<strong>Bio</strong>-Angebot und <strong>Bio</strong>-Kennzeichnung<br />
Die Art und <strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>s <strong>Bio</strong>-Einsatzes ist Angelegenheit<br />
<strong>de</strong>s Betriebs o<strong>de</strong>r Unternehmens. Wichtiger Grundsatz bei<br />
<strong>de</strong>r <strong>Bio</strong>-Auslobung: Diese muss auf ihre Richtigkeit überprüfbar<br />
sein. Damit wird auch <strong>de</strong>utlich, wieso die Auslobung<br />
eines Unternehmens „Wir verwen<strong>de</strong>n überwiegend Zutaten<br />
aus <strong>de</strong>m ökologischen Anbau“ nicht möglich ist. In <strong>de</strong>m<br />
Geflecht von Küchenalltag, Beschaffungsproblematik und<br />
<strong>Bio</strong>-Kontrollablauf ergeben sich in <strong>de</strong>r Regel drei Varianten<br />
für die Verwendung und Auslobung von <strong>Bio</strong>-Produkten:<br />
1. <strong>Bio</strong>-Speise (Synonym: Gericht o<strong>de</strong>r Gang)<br />
Die <strong>Bio</strong>-Speise ist ein zubereitetes Gericht. Beispiele für<br />
<strong>Bio</strong>-Speisen sind „<strong>Bio</strong>-Lasagne“, „<strong>Bio</strong>-Pizza Margherita“,<br />
„<strong>Bio</strong>-Möhrensuppe“, „<strong>Bio</strong>-Schokopudding“, „<strong>Bio</strong>-Szegediner<br />
Gulasch“. Ein <strong>Bio</strong>-Menü ist eine Speisenfolge, die aus<br />
min<strong>de</strong>stens drei Gängen besteht, nämlich aus <strong>Bio</strong>-Vorspeise,<br />
<strong>Bio</strong>-Hauptgericht und <strong>Bio</strong>-Dessert.<br />
Abb. 13: Auslobung einer <strong>Bio</strong>-Speise<br />
Ein komplettes Gericht kann dann uneingeschränkt als Ökoo<strong>de</strong>r<br />
<strong>Bio</strong>-Speise bezeichnet wer<strong>de</strong>n, wenn i.d.R. 100% <strong>de</strong>r<br />
Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus ökologischem<br />
Landbau stammen. Konventionelle Zutaten dürfen nur ausnahmsweise<br />
und nur bis zu 5% Gewichtsanteil aus konventioneller<br />
Erzeugung stammen, wenn sie in <strong>de</strong>r Verordnung<br />
(EG) Nr. 889/2008 im Anhang IX aufgeführt sind. Dies sind<br />
solche Zutaten, die in ökologischer Qualität nachweislich<br />
we<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r EU erzeugt noch importiert wer<strong>de</strong>n können.<br />
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