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Mit einfachen Schritten zum Bio-Zertifikat - Oekolandbau.de

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8<br />

Öko-Kontrollstellen unterliegen <strong>de</strong>r behördlichen Überwachung<br />

durch die zuständigen Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r,<br />

in Hessen beispielsweise durch das Regierungspräsidium<br />

Gießen, in Nie<strong>de</strong>rsachsen durch das Nie<strong>de</strong>rsächsische Lan<strong>de</strong>samt<br />

für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.<br />

Die Öko-Kontrollstellen mel<strong>de</strong>n die durch sie überprüften<br />

Unternehmen <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> und informieren<br />

diese auch über etwaige Verstöße.<br />

Regelungen in an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Europäischen Union<br />

Auch in an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Europäischen Union sowie in<br />

Norwegen und <strong>de</strong>r Schweiz wächst das <strong>Bio</strong>-Angebot in Gemeinschaftsverpflegung<br />

und Gastronomie. Die Diskussion darüber, ob<br />

und in welcher Form Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie<br />

am Kontrollverfahren teilnehmen müssen, gewinnt an Be<strong>de</strong>utung.<br />

Nationale rechtliche Regelungen gibt es bisher in Deutschland,<br />

Österreich und Norwegen. In Österreich traten am 1.<br />

Juli 2009 standardisierte Vorschriften für gemeinschaftliche<br />

Verpflegungseinrichtungen in Kraft.<br />

In Luxemburg und Frankreich wer<strong>de</strong>n aktuell nationale rechtliche<br />

Regelungen erarbeitet. In einigen an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r<br />

EU (z. B. England, Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>, Belgien, Dänemark, Italien)<br />

sowie in <strong>de</strong>r Schweiz gibt es zwar (noch) keine nationalen<br />

rechtlichen Regelungen, doch haben Gemeinschaftsverpflegung<br />

und Gastronomie die Möglichkeit, sich von privaten Zertifizierungsorganisationen<br />

(z. B. <strong>Bio</strong>Suisse in <strong>de</strong>r Schweiz)<br />

prüfen und zertifizieren zu lassen. Die Anfor<strong>de</strong>rungen an<br />

Kennzeichnung und Kontrolle sind überwiegend vergleichbar<br />

mit <strong>de</strong>n gesetzlichen Vorgaben in Deutschland.<br />

Grün<strong>de</strong> für Kontrolle und<br />

Zertifizierung<br />

Die Begriffe „<strong>Bio</strong>“ und „Öko“ bei Lebensmitteln sind gesetzlich<br />

geschützte Begriffe. Wo sie verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, soll sichergestellt<br />

sein, dass sie auch gesetzeskonform verwen<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n. <strong>Mit</strong> an<strong>de</strong>ren Worten: Wo <strong>Bio</strong> drauf steht, soll auch<br />

<strong>Bio</strong> drin sein. Drei Aspekte sind in diesem Zusammenhang<br />

beson<strong>de</strong>rs hervorzuheben:<br />

Verbraucherschutz<br />

Es gibt viele (gute) Grün<strong>de</strong> warum <strong>Bio</strong>-Produkte teurer als<br />

konventionell erzeugte sind. Fakt bleibt: Sie sind fast immer<br />

teurer. Gleichzeitig fin<strong>de</strong>n Produkte aus <strong>de</strong>m ökologischen<br />

Anbau bei Verbrauchern und Gästen immer mehr Anklang.<br />

Als Antwort auf die steigen<strong>de</strong> Nachfrage wer<strong>de</strong>n immer mehr<br />

Produkte (auch aus <strong>de</strong>m Ausland) auf <strong>de</strong>n Markt<br />

gebracht, <strong>de</strong>ssen Angaben beim Käufer <strong>de</strong>n Anschein erwecken,<br />

sie wür<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m ökologischen Anbau stammen.<br />

Abb. 6: <strong>Bio</strong>-Produkt aus <strong>de</strong>m Ausland<br />

Ohne eine gut funktionieren<strong>de</strong> Öko-Kontrolle kann <strong>de</strong>r<br />

Verbraucher aber nicht sicher sein, dass das, was er als <strong>Bio</strong><br />

einkauft, tatsächlich auch <strong>Bio</strong> ist. Die Öko-Kontrollstellen in<br />

<strong>de</strong>r Außer-Haus-Verpflegung wer<strong>de</strong>n im Regelfall unangekündigt<br />

durchgeführt. So wird sicher gestellt, dass die Vorgaben<br />

<strong>de</strong>r EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau<br />

immer eingehalten wer<strong>de</strong>n und Verbraucherinnen sowie<br />

Verbaucher vor Täuschung geschützt wer<strong>de</strong>n.

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