Mit einfachen Schritten zum Bio-Zertifikat - Oekolandbau.de
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Lauterer Wettbewerb<br />
Wird ein Produkt als <strong>Bio</strong> verkauft, das aber nicht gemäß <strong>de</strong>n<br />
EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau erzeugt<br />
wur<strong>de</strong>, wird nicht nur <strong>de</strong>r Verbraucher getäuscht. Auch <strong>de</strong>r<br />
Han<strong>de</strong>l lei<strong>de</strong>t darunter, <strong>de</strong>nn <strong>de</strong>r Wettbewerb zwischen <strong>de</strong>n<br />
Verkäufern <strong>de</strong>r Produkte ist unfair. Den lauteren Wettbewerb<br />
zwischen Anbietern sicherzustellen, ist also ein weiteres<br />
Argument für die Öko-Kontrolle.<br />
Abb. 7: <strong>Bio</strong>-Angebot auf einem Volksfest<br />
Transparenz<br />
Vielerorts wird die For<strong>de</strong>rung nach stärkerer Transparenz aller<br />
Erzeugungs- und Verarbeitungsschritte bei <strong>de</strong>r Lebensmittelherstellung<br />
immer lauter. Der ökologische Landbau geht<br />
konsequent diesen Weg und verleiht seinem Markt so ein<br />
<strong>de</strong>utlicheres Profil und ein hohes Maß an Vertrauen. Dieses<br />
Vertrauen gilt es durch angemessene Kontrollen zu schützen.<br />
Abb. 8: <strong>Bio</strong>-Produkt mit transparenter Herkunft<br />
<strong>Bio</strong>-Zertifizierung von<br />
Unternehmen<br />
<strong>de</strong>r Außer-Haus-Verpflegung<br />
Auslösen <strong>de</strong>r Kontrollpflicht<br />
Grundsätzlich gilt: Je<strong>de</strong> gewerbsmäßig betriebene Einrichtung<br />
<strong>de</strong>r Außer-Haus-Verpflegung, die <strong>Bio</strong>-Produkte in<br />
<strong>de</strong>n Verkehr bringt und als solche kennzeichnet, muss in<br />
Deutschland gemäß Öko-Landbaugesetz am Kontrollverfahren<br />
nach <strong>de</strong>n EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologischen<br />
Landbau teilnehmen. Für die Kontrollpflicht ist we<strong>de</strong>r die<br />
Höhe noch die Häufigkeit <strong>de</strong>s <strong>Bio</strong>-Einsatzes ausschlaggebend.<br />
Es spielt also we<strong>de</strong>r eine Rolle, ob ein Betrieb<br />
einzelne Zutaten, einzelne Komponenten o<strong>de</strong>r vollständige<br />
Gerichte in <strong>Bio</strong>-Qualität anbietet und auslobt noch ob <strong>de</strong>r<br />
<strong>Bio</strong>-Anteil 5%, 25% o<strong>de</strong>r 75% <strong>de</strong>s gesamten Wareneinkaufes<br />
ausmacht. Auch eine <strong>Bio</strong>-Aktionswoche muss bei einer<br />
Öko-Kontrollstelle angemel<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Hierfür wur<strong>de</strong> ein<br />
vereinfachtes Verfahren entwickelt (siehe Beispiele S.17).<br />
<strong>Bio</strong>-Angebot ohne Kontrollpflicht<br />
Keine Kontrollpflicht besteht für <strong>de</strong>n Verkauf von nicht<br />
weiter verarbeiteter Han<strong>de</strong>lsware, wenn Einrichtungen nicht<br />
gewerbsmäßig betrieben wer<strong>de</strong>n, wenn das <strong>Bio</strong>-Angebot<br />
nicht als solches gekennzeichnet wird und wenn keine<br />
Kaufentscheidung getroffen wer<strong>de</strong>n kann:<br />
• Beim Angebot nicht weiter verarbeiteter Lebensmittel<br />
wie beispielsweise <strong>Bio</strong>-Getränke in Flaschen o<strong>de</strong>r <strong>Bio</strong>-<br />
Schokoriegel im Betriebskiosk ist klar: für <strong>de</strong>n alleinigen<br />
„Weiterverkauf“ (Han<strong>de</strong>l) von bio-zertifizierter Ware ist<br />
keine <strong>Bio</strong>-Kontrolle <strong>de</strong>s Betriebs erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Abb. 9: Abgepackte Ware im Kiosk-Verkauf<br />
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