Mit einfachen Schritten zum Bio-Zertifikat - Oekolandbau.de
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Öko-Kennzeichen-Gesetz<br />
Das Öko-Kennzeichengesetz (Gesetz zur Einführung und<br />
Verwendung eines Kennzeichens für Erzeugnisse <strong>de</strong>s ökologischen<br />
Landbaus (ÖkoKennzG)) formuliert für Deutschland<br />
die rechtliche Regelung in Bezug auf ein einheitliches Kennzeichen<br />
für Produkte <strong>de</strong>s ökologischen Landbaus. Das Gesetz<br />
wur<strong>de</strong> an die EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologischen<br />
Landbau angepasst und ist in novellierter Form ebenfalls am<br />
1. Januar 2009 in Kraft getreten.<br />
Öko-Kennzeichen-Verordnung<br />
Die Öko-Kennzeichenverordnung (Verordnung zur Gestaltung<br />
und Verwendung <strong>de</strong>s Öko-Kennzeichens (Öko-KennzV))<br />
ergänzt das Öko-Kennzeichengesetz um Einzelheiten in<br />
Bezug auf die Gestaltung und Verwendung <strong>de</strong>s <strong>Bio</strong>-Siegels<br />
und um Sanktionsvorschriften. Dadurch kann eine einheitliche<br />
Kennzeichnung <strong>de</strong>r Erzeugnisse gewährleistet und auf<br />
ein aufwendiges Vergabeverfahren verzichtet wer<strong>de</strong>n. Die<br />
Verordnung regelt ebenso die Werbung mit <strong>de</strong>m <strong>Bio</strong>-Siegel.<br />
Außer<strong>de</strong>m sieht die Verordnung eine Anmeldung durch<br />
Zeichennutzer bei <strong>de</strong>r <strong>Bio</strong>-Siegel-Informationsstelle in <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>sanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vor,<br />
ein Mel<strong>de</strong>formular zur Nutzung <strong>de</strong>s <strong>Bio</strong>-Siegels ist unter<br />
www.bio-siegel.<strong>de</strong> eingestellt. Das <strong>Bio</strong>-Siegel kann auch von<br />
Einrichtungen <strong>de</strong>r Gemeinschaftsverpflegung und <strong>de</strong>r Gastronomie<br />
zur Kennzeichnung von Gerichten, Komponenten<br />
o<strong>de</strong>r ganzen Menüs verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Die Anmel<strong>de</strong>pflicht<br />
ermöglicht einen Überblick über die Verwendung <strong>de</strong>s <strong>Bio</strong>-<br />
Siegels. Das <strong>Bio</strong>-Siegel ist markenrechtlich geschützt.<br />
Abb. 4: Das <strong>Bio</strong>-Siegel<br />
In 2010 wird es außer<strong>de</strong>m ein neues EU-<strong>Bio</strong>-Siegel geben.<br />
Nach Abschluss einer öffentlichen Ausschreibung und Auswahl<br />
durch die EG-Kommission ist das neue Gemeinschaftsemblem<br />
am 01.07.2010 verpflichtend für vorverpackte<br />
Gemeinschaftsware zu verwen<strong>de</strong>n . Dies betrifft selbstverständlich<br />
auch verpackte Ware für Gemeinschaftsverpflegung<br />
und Gastronomie. Von <strong>de</strong>r EG-Kommission wird hierzu eine<br />
Informationskampagne durchgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />
Kontrolle und Überwachung<br />
In Deutschland gibt es 23 staatlich zugelassene Öko-<br />
Kontrollstellen (siehe Anhang). Öko-Kontrollstellen sind<br />
Zertifizierungsunternehmen, die im Wettbewerb stehen. Sie<br />
sind meist bun<strong>de</strong>sweit tätig und führen das Kontrollverfahren<br />
nach <strong>de</strong>n EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologischen<br />
Landbau durch. Die meisten Kontrollstellen sind <strong>Mit</strong>glied bei<br />
<strong>de</strong>m Dachverband Konferenz <strong>de</strong>r Kontrollstellen (KdK).<br />
Für die Zulassung von Öko-Kontrollstellen ist die Bun<strong>de</strong>sanstalt<br />
für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig. Bei<br />
<strong>de</strong>r Zulassung erhält die Öko-Kontrollstelle eine Co<strong>de</strong>nummer<br />
(DE-XXX-Öko-Kontrollstelle). Neben ihrem Hauptsitz in einem<br />
Bun<strong>de</strong>sland haben die Kontrollstellen i.d.R. <strong>Mit</strong>arbeiterinnen und<br />
<strong>Mit</strong>arbeiter, die in <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn tätig sind.<br />
Abb. 5: <strong>Bio</strong>-Produkt mit Co<strong>de</strong>nummer DE-002-Öko-Kontrollstelle<br />
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