1. Gesundheitsbericht der Universität Karlsruhe - KIT - Netzwerk ...
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20 5. Bestandsanalyse<br />
5 Bestandsanalyse<br />
Die <strong>Universität</strong> <strong>Karlsruhe</strong> hat nach Beratungen im Arbeitsschutzausschuss und im<br />
Einvernehmen mit dem Personalrat ein umfassendes Arbeitsschutzkonzept zur<br />
Erhaltung <strong>der</strong> Gesundheit und zur Gewährleistung <strong>der</strong> Sicherheit ihrer Beschäftigten<br />
am Arbeitsplatz entwickelt.<br />
Ziele sind:<br />
- Minimierung <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Arbeitsunfälle,<br />
- Reduzierung arbeitsbedingter Erkrankungen,<br />
- Verringerung <strong>der</strong> Arbeitsunfähigkeitzeiten,<br />
- Erhöhung <strong>der</strong> Arbeitszufriedenheit (Quelle: Verwaltungshandbuch Teil III).<br />
Die Organisationsverantwortung für das Arbeitsschutzkonzept liegt beim Rektorat<br />
und den verantwortlichen Leitern/innen <strong>der</strong> Institute und Einrichtungen. Die<br />
Verantwortung für die Durchführung von sicherheitstechnischen Maßnahmen liegt bei<br />
<strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong> Institute und Einrichtungen. Gemäß § 3 ff. des Arbeitsschutzgesetzes<br />
ist die Leitung verpflichtet, für bestehende und neu einzurichtende Arbeitsplätze und<br />
Arbeitsverfahren eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen bzw. zu ergänzen und<br />
ggf. Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahren zu treffen.<br />
Die Überwachung und Beratung erfolgt durch den Unfallversicherungsträger sowie<br />
durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt. Weitere Funktionsträger sind die<br />
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, <strong>der</strong> betriebsärztliche Dienst (BAD GmbH) sowie die<br />
Sicherheitsbeauftragten. Der Personalrat wird bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes<br />
beteiligt.<br />
Die Beschäftigten <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>Karlsruhe</strong> haben das Recht, die Fachkräfte für<br />
Arbeitssicherheit und den betriebsärztlichen Dienst über bestehende Mängel zu<br />
informieren, sowie Verbesserungsvorschläge zu machen. Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite<br />
haben sie die Pflicht, die bestehenden Vorschriften zum Arbeits- und<br />
Gesundheitsschutz einzuhalten und Sicherheitsmängel ihrem Vorgesetzten zu<br />
melden.<br />
Die Arbeitsgruppe hat beschlossen, zur Sicherung <strong>der</strong> Qualität und Effektivität <strong>der</strong><br />
Gesundheitsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen zunächst die Unterlagen und Dokumente, die<br />
auf Grund des universitären Arbeitsschutzkonzeptes vorliegen, für eine Istzustands-<br />
Analyse heranzuziehen.