Gewaltprävention - ein Thema für öffentliche ... - Unfallkasse NRW
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Rettungs- bzw. Fluchtwege <strong>ein</strong>richten<br />
Flucht- und Rettungswege erfüllen in der<br />
Regel die entsprechenden gesetzlichen<br />
Anforderungen. Ob die Rettungswege des<br />
betrieblichen Brandschutzes auch den<br />
Erfordernissen <strong>ein</strong>es Bedrohungsszenarios<br />
genügen, muss im Einzelfall geprüft<br />
werden.<br />
Bei publikumsintensiven Tätigkeiten und besonders an Einzelarbeitsplätzen<br />
(z. B. in Sozial- und Jugendämtern, Finanzämtern, Bürgerämtern) hat sich der so<br />
genannte „zweite Fluchtweg“ ins Nachbarbüro bewährt. Auf die Ausführungen<br />
zur gefahrenbewussten Büro<strong>ein</strong>richtung (Abschnitt 4.6) sei an dieser Stelle<br />
hingewiesen.<br />
Verbindlich festgelegter Ablauf bei Notruf<br />
Während <strong>ein</strong>er Notrufsituation stehen Beschäftigte<br />
meist unter erheblichem Stress<br />
und sind demzufolge nur vermindert<br />
handlungsfähig. Im betrieblichen Alltag<br />
müssen die Beschäftigten auf Notfallsituationen<br />
jeglicher Art vorbereitet s<strong>ein</strong>. Dies<br />
kann nur durch organisatorische Regelungen<br />
im Vorfeld und konsequentes Üben<br />
von Verhaltensweisen erreicht werden. Die<br />
Festschreibung von Abläufen, Meldewegen,<br />
Verhaltensweisen und Verantwortlichen<br />
in betriebliche Notfallpläne wird<br />
empfohlen.<br />
Das Aachener Modell<br />
61<br />
3.5 Voraussetzungen