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Gewaltprävention - ein Thema für öffentliche ... - Unfallkasse NRW

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Rettungs- bzw. Fluchtwege <strong>ein</strong>richten<br />

Flucht- und Rettungswege erfüllen in der<br />

Regel die entsprechenden gesetzlichen<br />

Anforderungen. Ob die Rettungswege des<br />

betrieblichen Brandschutzes auch den<br />

Erfordernissen <strong>ein</strong>es Bedrohungsszenarios<br />

genügen, muss im Einzelfall geprüft<br />

werden.<br />

Bei publikumsintensiven Tätigkeiten und besonders an Einzelarbeitsplätzen<br />

(z. B. in Sozial- und Jugendämtern, Finanzämtern, Bürgerämtern) hat sich der so<br />

genannte „zweite Fluchtweg“ ins Nachbarbüro bewährt. Auf die Ausführungen<br />

zur gefahrenbewussten Büro<strong>ein</strong>richtung (Abschnitt 4.6) sei an dieser Stelle<br />

hingewiesen.<br />

Verbindlich festgelegter Ablauf bei Notruf<br />

Während <strong>ein</strong>er Notrufsituation stehen Beschäftigte<br />

meist unter erheblichem Stress<br />

und sind demzufolge nur vermindert<br />

handlungsfähig. Im betrieblichen Alltag<br />

müssen die Beschäftigten auf Notfallsituationen<br />

jeglicher Art vorbereitet s<strong>ein</strong>. Dies<br />

kann nur durch organisatorische Regelungen<br />

im Vorfeld und konsequentes Üben<br />

von Verhaltensweisen erreicht werden. Die<br />

Festschreibung von Abläufen, Meldewegen,<br />

Verhaltensweisen und Verantwortlichen<br />

in betriebliche Notfallpläne wird<br />

empfohlen.<br />

Das Aachener Modell<br />

61<br />

3.5 Voraussetzungen

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