Gewaltprävention - ein Thema für öffentliche ... - Unfallkasse NRW
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Weitere Hinweise zum <strong>Thema</strong> Notfallmanagement werden in Abschnitt 4.4<br />
gegeben.<br />
Medizinische und psychologische Notfallversorgung sicherstellen<br />
In den ersten Stunden nach Katastrophen und Großschadensereignissen geht<br />
es um die medizinische Notfallversorgung, das rasche Erkennen möglicher<br />
psychischer Verletzungen sowie das sofortige Einleiten von Hilfeleistungen.<br />
Wird besonders die psychologische Akutversorgung vernachlässigt, drohen den<br />
Betroffenen eventuell Spätfolgen, die unter dem Begriff posttraumatische Belastungsstörungen<br />
bekannt sind.<br />
Unternehmen und Verwaltungen müssen im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht die<br />
medizinische und psychologische Erstversorgung sicherstellen. Dazu wurden in<br />
den vergangenen Jahren verschiedene betriebliche Konzepte entwickelt (siehe<br />
dazu auch Abschnitt 4.5).<br />
Rettungskräfte beschulen<br />
Die in den Notfallplänen festgelegten Handlungsabläufe sollten in regelmäßigen<br />
Abständen ggfs. unter Einbeziehung von Polizei und Feuerwehr im Rahmen von<br />
Unterweisungen oder Übungen trainiert werden.<br />
Die Akteure in Notfällen (z. B. Notfallmanager, Etagen-/Flurbeauftragte, Brandschutzbeauftragte,<br />
Ersthelfer) müssen besonders auf ihre Aufgaben in Notfallsituationen<br />
vorbereitet werden. Dazu gehört u.a. das Wissen zu Einsatzstrategien<br />
von Rettungskräften, Fluchtwegen, Einrichtungen der Ersten Hilfe, Lage der<br />
Sammelplätze, Kontaktaufnahmen sowie Informationswege zu Einsatzkräften.<br />
Das Aachener Modell<br />
65<br />
3.5 Voraussetzungen