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und Führungskräfte in der mineralischen ... - Advanced Mining

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<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung im H<strong>in</strong>blick auf die Gegebenheiten<br />

des jeweiligen B<strong>und</strong>eslandes abstimmt. Zu<br />

diesem Zweck werden Landesentwicklungsprogramme<br />

<strong>und</strong> Landesentwicklungspläne erarbeitet.<br />

Unterhalb dieser Ebene werden im Rahmen <strong>der</strong> Regionalplanung<br />

Vorgaben für Teilräume e<strong>in</strong>es B<strong>und</strong>eslandes<br />

erstellt. Dabei nimmt die Regionalplanung <strong>in</strong> Form von regionalen<br />

Raumordnungsplänen (Regionalpläne) e<strong>in</strong>e vermittelnde<br />

Stellung zwischen den staatlichen Vorgaben <strong>der</strong><br />

Raumordnung <strong>und</strong> <strong>der</strong> kommunalen Ebene e<strong>in</strong>.<br />

Der Regionalplanung untergeordnet <strong>und</strong> auf kommunaler<br />

Ebene angesiedelt ist die vorbereitende Bauleitplanung<br />

<strong>in</strong> Form von Flächennutzungsplänen. Durch Flächennutzungspläne<br />

wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung<br />

e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de dargestellt, die jedoch ke<strong>in</strong>e<br />

direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, son<strong>der</strong>n auf<br />

Behördenebene verb<strong>in</strong>dliche H<strong>in</strong>weise zur Entscheidung<br />

über Genehmigungen von Vorhaben o<strong>der</strong> den Inhalt von<br />

Bebauungsplänen gibt. E<strong>in</strong>e Beson<strong>der</strong>heit stellt dabei <strong>der</strong><br />

so genannte Regionale Flächennutzungsplan dar, <strong>der</strong> <strong>in</strong><br />

Ballungsgebieten o<strong>der</strong> bei sonstigen raumstrukturellen<br />

Verflechtungen e<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation <strong>der</strong> Ebenen Regionalplan<br />

<strong>und</strong> Flächennutzungsplan <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Planwerk ermöglicht (§<br />

9 Abs. 6 ROG).<br />

Auf unterster Ebene steht die verb<strong>in</strong>dliche Bauleitplanung<br />

<strong>in</strong> Form des Bebauungsplans, die sich nach den Vorgaben<br />

des Baugesetzbuches richtet.<br />

Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Regionalplanung können Lagerstätten<br />

<strong>der</strong> m<strong>in</strong>eralischen Rohstoffe nach e<strong>in</strong>er Systematik des<br />

Raumordnungsgesetzes (§ 7 Abs. 4 ROG) als<br />

• Vorranggebiet,<br />

• Vorsorgegebiet o<strong>der</strong><br />

• Eignungsgebiet<br />

ausgewiesen werden.<br />

„Die Festlegungen […] können auch Gebiete bezeichnen,<br />

• die für bestimmte, raumbedeutsame Funktionen o<strong>der</strong><br />

Nutzungen vorgesehen s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e<br />

raumbedeutsame Nutzungen <strong>in</strong> diesem Gebiet<br />

ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen<br />

Funktionen, Nutzungen o<strong>der</strong> Zielen <strong>der</strong><br />

Raumordnung nicht vere<strong>in</strong>bar s<strong>in</strong>d (Vorranggebiete),<br />

• <strong>in</strong> denen bestimmten, raumbedeutsamen Funktionen<br />

o<strong>der</strong> Nutzungen bei <strong>der</strong> Abwägung mit<br />

konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen<br />

beson<strong>der</strong>es Gewicht beigemessen werden soll<br />

(Vorbehaltsgebiete),<br />

• die für bestimmte, raumbedeutsame Maßnahmen<br />

geeignet s<strong>in</strong>d, die städtebaulich nach § 35 des Bau-<br />

Ausgabe 01 | 2008<br />

WEITERBILDUNG<br />

gesetzbuchs zu beurteilen s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> an an<strong>der</strong>er<br />

Stelle im Planungsraum ausgeschlossen werden<br />

(Eignungsgebiete).“<br />

Um im Rahmen <strong>der</strong> Raumordnung e<strong>in</strong>e Ausweisung von<br />

Lagerstätten <strong>der</strong> m<strong>in</strong>eralischen Rohstoffe als Vorrang-<br />

o<strong>der</strong> Vorbehaltsgebiete zu erreichen, s<strong>in</strong>d detaillierte Informationen<br />

<strong>der</strong> Rohstoffvorkommen auch h<strong>in</strong>sichtlich<br />

des gesellschaftlichen Nutzens notwendig.<br />

Ohne e<strong>in</strong>e Ausweisung als Vorrang- o<strong>der</strong> Vorbehaltsgebiete<br />

wird zunehmend e<strong>in</strong> Zugriff auf viele Lagerstätten<br />

durch an<strong>der</strong>e, überwiegend fachgesetzlich geregelte<br />

Raumnutzungsansprüche, wie beispielsweise solche <strong>der</strong><br />

Wasserwirtschaft, <strong>der</strong> Landschaftspflege <strong>und</strong> des Naturschutzes<br />

o<strong>der</strong> durch Überbauung erschwert o<strong>der</strong> gar ganz<br />

verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t.<br />

Konkurrierende Nutzungen wie beispielsweise Schutzgebiete<br />

für den Natur- <strong>und</strong> Gewässerschutz werden durch<br />

Rechtsverordnungen festgelegt. Für den Schutz von Rohstofflagerstätten<br />

<strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Sicherung durch Vorrang-<br />

o<strong>der</strong> Vorbehaltsgebiete stehen die Instrumente <strong>der</strong> Raumordnung<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Bauleitplanung zur Verfügung.<br />

Im H<strong>in</strong>blick auf e<strong>in</strong>e langfristige Sicherung <strong>der</strong> Gew<strong>in</strong>nung<br />

von m<strong>in</strong>eralischen Rohstoffen, aber auch h<strong>in</strong>sichtlich<br />

<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Planungssicherheit von Rohstoff<br />

gew<strong>in</strong>nenden Betrieben müssen Zielkonflikte mit an<strong>der</strong>en<br />

öffentlichen Belangen vermieden bzw. gelöst werden. E<strong>in</strong><br />

s<strong>in</strong>nvoller Lösungsweg liegt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er frühzeitigen Bewertung<br />

von Rohstofflagerstätten, die im Ergebnis im Rahmen<br />

e<strong>in</strong>es Rohstoffsicherungskonzeptes zu e<strong>in</strong>er Aufnahme<br />

von beson<strong>der</strong>s geeigneten Vorkommen <strong>in</strong> Vorrang- o<strong>der</strong><br />

Vorbehaltsgebiete führt. Dabei müssen die spezifische<br />

Standortgeb<strong>und</strong>enheit <strong>der</strong> Lagerstätten sowie die beson<strong>der</strong>e<br />

volkswirtschaftliche Bedeutung <strong>der</strong> Rohstoffe beson<strong>der</strong>s<br />

berücksichtigt werden.<br />

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