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„Bienen“ nun von der Zeppelinstraße 25 zu ihren Hausbesuchen aus.<br />

Aber ganz egal von wo aus unsere Mitarbeiter/innen in Linz und Steyr ihre<br />

Arbeit aufnehmen: Eine große Herausforderung in der Arbeit der Betreuer/<br />

innen und der Einsatzleitung besteht darin, sich mit ständig und rasch verändernden<br />

Rahmenbedingungen auseinander zu setzen und die Vielfalt der<br />

Bedürfnisse der Kunden/innen zur erkennen und zu berücksichtigen – von der<br />

Planung bis zur Betreuung.<br />

So gesehen war das Unterfangen der Übersiedlung in Linz und Steyr nur eine<br />

neue Facette, die unsere Flexibilität und Kreativität auf die Probe gestellt hat.<br />

Vielen Dank an alle, die uns in den letzten Monaten tatkräftig zur Seite gestanden<br />

sind!<br />

Noch eine Hinweis: Am Freitag, den 27. April 2012 findet beim ‚MOHI Linz‘ von<br />

10:00 bis 17:00 Uhr ein Tag der offenen Tür statt – eine gute Gelegenheit, sich<br />

ein Bild unseres neuen Standortes zu machen und gemeinsam ins Gespräch<br />

zu kommen.<br />

Mobile Betreuung und Hilfe für Seniorinnen/Senioren / Heimhilfe Linz,<br />

Zeppelinstraße 25, 4030 Linz, Tel.: 0732 / 30 40 44 Fax: DW 4<br />

mohi.linz@<strong>miteinander</strong>.com<br />

Mobile Betreuung und Hilfe für Seniorinnen/Senioren / Heimhilfe /<br />

Individuelle Hilfen Steyr, Im Alten und Pflegeheim Ennsleite,<br />

Leopold-Steinbrecher-Ring 9a, 4400 Steyr, Tel.: 0699 / 13 78 23 11<br />

mohi.steyr@<strong>miteinander</strong>.com<br />

„Informations-Corner“<br />

– der Familienberatung für Menschen mit Behinderungen und deren<br />

Angehörige (Stand: 1.4.2012; Angaben ohne Gewähr)<br />

1. Pflegegeld<br />

Mit Inkrafttreten des Pflegegeldreformgesetzes am 01.01.2012 übernimmt die<br />

PVA die Vollziehung der Pflegegelder auch für diejenigen Personen, die zuvor<br />

nach dem jeweiligen Landespflegegeldgesetz durchgeführt wurden.<br />

Bis zum 31.12.2011 offene Verfahren - einschließlich eines allfälligen Sozialgerichtsverfahrens<br />

- werden unabhängig von ihrer Verfahrensdauer von der<br />

bisher zuständigen Entscheidungsträgerin / vom bisher zuständigen Entscheidungsträger<br />

zum Abschluss gebracht<br />

Das bedeutet in der Praxis:<br />

Wurde vor dem 31.12.2011 ein Erhöhungsantrag beim Land OÖ gestellt und<br />

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