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wurde gegen diesen Klage beim zuständigen Sozialgericht eingebracht, so<br />

ist das Land OÖ nach wie vor mit diesem Verfahren bis zu dessen Abschluss<br />

betraut.<br />

Das Pflegegeld wird in Höhe der bisher gewährten Pflegestufe ausbezahlt.<br />

Durch die Pensionsversicherung erfolgt keine weitere Prüfung des Pflegebedarfes!<br />

Die Überweisung des Pflegegeldes kann sowohl in bar als auch auf ein Konto<br />

erfolgen. Bestehende Kontoanweisungen werden übernommen.<br />

Stufe mtl. Höhe des Pflegegeldes 2011 mtl. Pflegebedarf<br />

1 EUR 154,20 60h<br />

2 EUR 284,30 85h<br />

3 EUR 442,90 120h<br />

4 EUR 664,30 160h<br />

5 EUR 902,30 180h<br />

6 EUR 1.260,- 180h<br />

7 EUR 1.655,80 180h<br />

Der Antrag auf Pflegegeld kann mittels Formular oder auch formlos mit Schreiben<br />

erfolgen. Antragsberechtigte Personen: Pflegebedürftige/r, gesetzliche<br />

Vertretung oder Sachwalter/in, Familienmitglieder und Haushaltszugehörige.<br />

Weitergehende Informationen erhalten Sie unter:<br />

www.pensionsversicherung.at; www.help.gv.at<br />

2. Unterstützungen für pflegende Angehörige<br />

Unterstützungen des Bundessozialamtes<br />

(www.bundessozialamt.gv.at; Tel.: 059988):<br />

Personen, die seit mindestens einem Jahr überwiegend<br />

• einen nahen Angehörigen mit einem Pflegegeld der Stufe 3 -7 oder<br />

• einen nahen Angehörigen mit demenzieller Erkrankung (zumindest<br />

Pflegegeld Stufe 1)<br />

• oder einen minderjährigen nahen Angehörigen mit Pflegegeld der Stufe<br />

1 pflegen<br />

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