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2/10 als PDF... - Österreichischer Zivil-Invalidenverband

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38<br />

Wien<br />

In Wien wurde ein neues Gesetz<br />

für behinderte Menschen erarbeitet,<br />

das nun „Wiener Chancengleichheitsgesetz“<br />

heißt und<br />

das seit 1986 geltende Wiener<br />

Behindertengesetz ablöst. Im<br />

neuen Paragrafenwerk sind<br />

erstm<strong>als</strong> eine Reihe von Förderungen<br />

gesetzlich verankert.<br />

Beschlossen wurde das Gesetz<br />

am 24. Juni im Landtag, worauf<br />

es - nach diversen Fristen -<br />

Ende August/Anfang September<br />

in Kraft treten soll.<br />

Ein erster Entwurf des neuen<br />

Gesetzes lag bereits im Sommer<br />

des Vorjahres vor. Danach wurde<br />

eine Arbeitsgruppe eingerichtet,<br />

bei der neben Mitarbeitern<br />

des Fonds Soziales Wien und<br />

der Magistratsabteilung 40 auch<br />

die Wiener Interessenvertretung<br />

der behinderten Menschen<br />

(IVbM) eingebunden war. Letztere<br />

hatte in einer 20-seitigen<br />

Stellungnahme zum ursprünglichen<br />

Entwurf 36 Forderungspunkte<br />

aufgestellt, wovon 28 in<br />

den Gesetzestext eingearbeitet<br />

wurden.<br />

info 2/1O<br />

Senatsrätin Eva Schantl-Wurz (MA 40), Peter Hacker (GF Fonds Soziales Wien), Sozi<strong>als</strong>tadträtin Sonja<br />

Wehsely, Klaus Widl (stv. Vorsitzender der Wr. IVbM) und Michael Krispl (Vorsitzender der Wr. IVbM)<br />

(v.l.n.r.) bei der Präsentation des Chancengleichheitsgesetzes<br />

Neues " Wiener<br />

Chancengleichheitsgesetz"<br />

Kürzlich wurde das neue Wiener Chancengleichheitsgesetz im Rahmen einer<br />

Pressekonferenz vorgestellt.<br />

Die Wiener IVbM hat bei ihrer<br />

Zustimmung zum Gesetzesentwurf<br />

darauf hingewiesen, dass<br />

sie die UN-Konvention über die<br />

Rechte behinderter Menschen<br />

damit aber noch nicht vollständig<br />

umgesetzt sehen und offen<br />

gebliebene Kernforderungen im<br />

Rahmen entsprechender Weiterentwicklungsmaßnahmen<br />

in der<br />

kommenden Legislaturperiode<br />

fortgesetzt werden müssen. �

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