2/10 als PDF... - Österreichischer Zivil-Invalidenverband
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38<br />
Wien<br />
In Wien wurde ein neues Gesetz<br />
für behinderte Menschen erarbeitet,<br />
das nun „Wiener Chancengleichheitsgesetz“<br />
heißt und<br />
das seit 1986 geltende Wiener<br />
Behindertengesetz ablöst. Im<br />
neuen Paragrafenwerk sind<br />
erstm<strong>als</strong> eine Reihe von Förderungen<br />
gesetzlich verankert.<br />
Beschlossen wurde das Gesetz<br />
am 24. Juni im Landtag, worauf<br />
es - nach diversen Fristen -<br />
Ende August/Anfang September<br />
in Kraft treten soll.<br />
Ein erster Entwurf des neuen<br />
Gesetzes lag bereits im Sommer<br />
des Vorjahres vor. Danach wurde<br />
eine Arbeitsgruppe eingerichtet,<br />
bei der neben Mitarbeitern<br />
des Fonds Soziales Wien und<br />
der Magistratsabteilung 40 auch<br />
die Wiener Interessenvertretung<br />
der behinderten Menschen<br />
(IVbM) eingebunden war. Letztere<br />
hatte in einer 20-seitigen<br />
Stellungnahme zum ursprünglichen<br />
Entwurf 36 Forderungspunkte<br />
aufgestellt, wovon 28 in<br />
den Gesetzestext eingearbeitet<br />
wurden.<br />
info 2/1O<br />
Senatsrätin Eva Schantl-Wurz (MA 40), Peter Hacker (GF Fonds Soziales Wien), Sozi<strong>als</strong>tadträtin Sonja<br />
Wehsely, Klaus Widl (stv. Vorsitzender der Wr. IVbM) und Michael Krispl (Vorsitzender der Wr. IVbM)<br />
(v.l.n.r.) bei der Präsentation des Chancengleichheitsgesetzes<br />
Neues " Wiener<br />
Chancengleichheitsgesetz"<br />
Kürzlich wurde das neue Wiener Chancengleichheitsgesetz im Rahmen einer<br />
Pressekonferenz vorgestellt.<br />
Die Wiener IVbM hat bei ihrer<br />
Zustimmung zum Gesetzesentwurf<br />
darauf hingewiesen, dass<br />
sie die UN-Konvention über die<br />
Rechte behinderter Menschen<br />
damit aber noch nicht vollständig<br />
umgesetzt sehen und offen<br />
gebliebene Kernforderungen im<br />
Rahmen entsprechender Weiterentwicklungsmaßnahmen<br />
in der<br />
kommenden Legislaturperiode<br />
fortgesetzt werden müssen. �