NRW-Erlasse: 2003 - DIM-Net eV
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- finanzielle Förderung aufgestockt durch <strong>NRW</strong>;<br />
- nicht mehr möglich nach Bestätigung Flugtermin durch Bezirksregierung Düsseldorf<br />
Bezug: <strong>Erlasse</strong> 10.08.1999, 26.11.1999, 29.11.1999<br />
siehe auch Erlass 12.04.00<br />
siehe Änderung Erlass vom 30.10.2000<br />
24.03.2000<br />
IM NW an RA Christ<br />
Zu Altfallregelung 1999:<br />
- Die Altfallregelung gilt - selbstverständlich - auch für noch im Verfahren stehende Asylbewerber und<br />
"Vertriebenenbewerber";<br />
- Wenn die Arbeitsaufnahme durch das Arbeitsamt versagt wurde, ist dies genauso zu behandeln, wie<br />
bei Verhinderung der Arbeitsaufnahme durch das Ausländeramt<br />
04.04.2000<br />
IM NW<br />
Auslegung ARB 1/80 (Fall Ergat)<br />
Keine Sanktion für verspäteten Verlängerungsantrag der Aufenthaltserlaubnis, wenn<br />
Arbeitnehmereigenschaft und Zugehörigkeit zum Arbeitsmarkt vorliegt.<br />
11.04.2000<br />
IM NW<br />
Gibt Dienstanweisung an BGS bei Rückführungen bekannt.<br />
Insbesondere Hinweis, dass die veranlassende Ausländerbehörde alle Papiere (einschließlich<br />
Abschiebungshaftbefehl) bereit zu stellen hat (Seite 19)<br />
siehe auch Erlass vom 08.06.00<br />
12.04.2000<br />
IM NW<br />
Rückführungen in den Kosovo mit multilateralem Transitabkommen und Musterdokumenten.<br />
Deutsche Behörden können ein EU-Laissez-Passer ausstellen.<br />
Bezug: Erlass vom 21.03.00<br />
14.04.2000<br />
Bezirksregierung Köln<br />
Leitfaden zur Prüfung Traumatisierung/Suizidgefahr mit Merkblatt für Gesundheitsamt.<br />
Teilidentisch mit Erlass vom 21.03.00<br />
18.04.2000<br />
IM NW<br />
Zu Änderung § 19 AuslG 2 Jahre Ehebestandszeit<br />
Entscheidungen zurückstellen bis Veröffentlichung im BGBl<br />
Bezug: Erlass vom 30.01.98<br />
18.04.2000<br />
Bezirksregierung Düsseldorf<br />
Rückführung in Türkei:<br />
Türkisch Airlines akzeptiert nur noch gültiges ausländisches Dokument, nicht mehr deutsche<br />
Grenzübertrittsbescheinigung oder deutsches Reisedokument<br />
18.04.2000<br />
IM NW<br />
Zu Altfallregelung 1999, Erläuterungen:<br />
- Was ist mit Stichtag 19.11.99 gemeint;<br />
- Anwendung auch dann, wenn zwischenzeitlich ein anderes Aufenthaltsrecht bestand;<br />
- Bemühungen um Arbeitsaufnahmen können auch durch Arbeitsamt (nicht nur das Ausländeramt)<br />
verhindert worden sein;<br />
- Bezug von Arbeitslosengeld ist unschädlich;<br />
- Bei Einkommensberechnung ist Kindergeld fiktiv anzurechnen;<br />
- Der Sechsmonatszeitraum einer "Schnupperbefugnis" beginnt mit der Entscheidung der<br />
Ausländerbehörde über die Befugnis;<br />
- Ab Arbeitsaufnahme soll das Nutzungsentgelt in einer Gemeinschaftsunterkunft selbst gezahlt