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NRW-Erlasse: 2003 - DIM-Net eV

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08.06.2000<br />

Bezirksregierung Köln<br />

Rückführung durch Bezirksregierung Düsseldorf:<br />

Neue Anmeldeformulare.<br />

Bezug: Erlass vom 11.04.00 (Dienstanweisung BGS)<br />

09.06.2000<br />

IM NW<br />

Zu neuem § 19 AuslG:<br />

- In laufenden Verfahren beachten.<br />

- Bei bestandskräftigen Verfahren Wiederaufgreifen prüfen.<br />

16.06.2000<br />

IM NW<br />

Rückkehrmöglichkeiten nach Kosovo:<br />

Keine individuelle Durchreise mit Vignette durch Griechenland oder Mazedonien<br />

23.06.2000<br />

Bezirksregierung Köln<br />

Eheschließung von Ausländern<br />

Aufgaben der Standesämter vor Vorlage von Befreiungsanträgen an OLG:<br />

- Liste der Länder, in denen Auslandsvertretungen keine Legalisierungen durchführen;<br />

- Ausländerakten zur Zweifelsbehebung beiziehen. Zweifel müssen aber vorher bestehen, sie dürfen<br />

sich nicht erst nach Einsichtnahme ergeben.<br />

26.06.2000<br />

IM NW<br />

Protokoll der Dienstbesprechung Ausländer- und Asylrecht vom 13.04.00.<br />

Inhaltliche Regelungen sind Weisungen<br />

Erlass IM NW vom 26.06.2000,<br />

Dienstbesprechungsprotokoll Ausländer- und Asylrecht vom 13.04.2000<br />

Kurze Inhaltsangabe: Asylangelegenheiten<br />

5. Kosovo:<br />

- Bescheinigung über Zugehörigkeit zu diversen Volksgruppen kommt kein Beweiswert zu.<br />

- Ausländerbehörde sei nur für Prüfung von solchen Abschiebungshindernissen zuständig, die nicht<br />

an asylerhebliche Merkmale anknüpfen (unter Bezug auf Beschluss OVG NW und entgegen<br />

Dienstbesprechungsprotokoll 1999, Erlass vom 23.07.99, Seite 5).<br />

- Volksgruppenzugehörigkeit (z. B. Roma), die glaubhaft ist, stellt Abschiebungshindernis dar.<br />

- Der Erlass vom 21.03.00 ist so auszulegen, dass von solchen Personen, die von einer Rückführung<br />

ausgenommen sind, auch keine Passbilder für ein EU-Laissez-Passer angefordert werden sollen.<br />

- Ausstellung von Reisedokumenten für Personen ohne gültige Passpapiere mit Aufenthaltsrecht in<br />

Deutschland ist möglich, auch wenn diese (normalerweise) nicht für den Kosovo gültig sind. Es ist<br />

nicht notwendig, diese Einschränkung in den Pass hinein zu stempeln.<br />

9. Rückführungen in die BRJ aufgrund Rückübernahmeabkommen mit der BRJ nicht möglich, auch<br />

wenn Flugembargo aufgehoben wurde.<br />

11. Aufenthaltsbeendigung und Suizidgefahr - besonders bei Türkei:<br />

Es gibt unterschiedliche Auskünfte von deutscher Botschaft Ankara und GK-Istanbul zur<br />

Inempfangnahme suizidgefährdeter Türken.<br />

Bedingungen des BGS für die Rückführung auf dem Luftweg (vgl. Erlass 11.04.00) sind un-bedingt<br />

einzuhalten.<br />

12. Wanderkirchenasyl: Einzelfallprüfungen sind zu beenden und ggf. aufenthaltsbeendende<br />

Maßnahme zu ergreifen.<br />

13. Kurdenstatistik (vgl. Erlass vom 06.07.95) ist weiter notwendig.<br />

14. Umverteilung geduldeter Ausländer (siehe Dienstbesprechung 1999 und Erlass 27.08.99). Wenn<br />

Ausländerbehörde in anderem Bundesland nicht "mitspielt" soll die Ausländerbehörde in <strong>NRW</strong>

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