NRW-Erlasse: 2003 - DIM-Net eV
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08.06.2000<br />
Bezirksregierung Köln<br />
Rückführung durch Bezirksregierung Düsseldorf:<br />
Neue Anmeldeformulare.<br />
Bezug: Erlass vom 11.04.00 (Dienstanweisung BGS)<br />
09.06.2000<br />
IM NW<br />
Zu neuem § 19 AuslG:<br />
- In laufenden Verfahren beachten.<br />
- Bei bestandskräftigen Verfahren Wiederaufgreifen prüfen.<br />
16.06.2000<br />
IM NW<br />
Rückkehrmöglichkeiten nach Kosovo:<br />
Keine individuelle Durchreise mit Vignette durch Griechenland oder Mazedonien<br />
23.06.2000<br />
Bezirksregierung Köln<br />
Eheschließung von Ausländern<br />
Aufgaben der Standesämter vor Vorlage von Befreiungsanträgen an OLG:<br />
- Liste der Länder, in denen Auslandsvertretungen keine Legalisierungen durchführen;<br />
- Ausländerakten zur Zweifelsbehebung beiziehen. Zweifel müssen aber vorher bestehen, sie dürfen<br />
sich nicht erst nach Einsichtnahme ergeben.<br />
26.06.2000<br />
IM NW<br />
Protokoll der Dienstbesprechung Ausländer- und Asylrecht vom 13.04.00.<br />
Inhaltliche Regelungen sind Weisungen<br />
Erlass IM NW vom 26.06.2000,<br />
Dienstbesprechungsprotokoll Ausländer- und Asylrecht vom 13.04.2000<br />
Kurze Inhaltsangabe: Asylangelegenheiten<br />
5. Kosovo:<br />
- Bescheinigung über Zugehörigkeit zu diversen Volksgruppen kommt kein Beweiswert zu.<br />
- Ausländerbehörde sei nur für Prüfung von solchen Abschiebungshindernissen zuständig, die nicht<br />
an asylerhebliche Merkmale anknüpfen (unter Bezug auf Beschluss OVG NW und entgegen<br />
Dienstbesprechungsprotokoll 1999, Erlass vom 23.07.99, Seite 5).<br />
- Volksgruppenzugehörigkeit (z. B. Roma), die glaubhaft ist, stellt Abschiebungshindernis dar.<br />
- Der Erlass vom 21.03.00 ist so auszulegen, dass von solchen Personen, die von einer Rückführung<br />
ausgenommen sind, auch keine Passbilder für ein EU-Laissez-Passer angefordert werden sollen.<br />
- Ausstellung von Reisedokumenten für Personen ohne gültige Passpapiere mit Aufenthaltsrecht in<br />
Deutschland ist möglich, auch wenn diese (normalerweise) nicht für den Kosovo gültig sind. Es ist<br />
nicht notwendig, diese Einschränkung in den Pass hinein zu stempeln.<br />
9. Rückführungen in die BRJ aufgrund Rückübernahmeabkommen mit der BRJ nicht möglich, auch<br />
wenn Flugembargo aufgehoben wurde.<br />
11. Aufenthaltsbeendigung und Suizidgefahr - besonders bei Türkei:<br />
Es gibt unterschiedliche Auskünfte von deutscher Botschaft Ankara und GK-Istanbul zur<br />
Inempfangnahme suizidgefährdeter Türken.<br />
Bedingungen des BGS für die Rückführung auf dem Luftweg (vgl. Erlass 11.04.00) sind un-bedingt<br />
einzuhalten.<br />
12. Wanderkirchenasyl: Einzelfallprüfungen sind zu beenden und ggf. aufenthaltsbeendende<br />
Maßnahme zu ergreifen.<br />
13. Kurdenstatistik (vgl. Erlass vom 06.07.95) ist weiter notwendig.<br />
14. Umverteilung geduldeter Ausländer (siehe Dienstbesprechung 1999 und Erlass 27.08.99). Wenn<br />
Ausländerbehörde in anderem Bundesland nicht "mitspielt" soll die Ausländerbehörde in <strong>NRW</strong>