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StadtPlanung: Was ist das? StadtPlaner: Was machen die? Zitate ...

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<strong>StadtPlanung</strong>,-Planerinnen und -Planer 6<br />

dernisierungen, raumbildende Ausbauten, Instandhaltung<br />

und Instandsetzung von Gebäuden.<br />

Das Le<strong>ist</strong>ungsbild der Architekten umfasst für <strong>die</strong> Gebäudeplanung-<br />

und Realisierung Phasen der Grundlagenermittlung,<br />

Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung,<br />

der Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe,<br />

Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung<br />

und Dokumentation.<br />

Der Architekt entwirft ein Konzept für <strong>die</strong> vom Bauherrn<br />

angestrebte Nutzung des Gebäudes. Dabei muss er unter Berücksichtigung<br />

der rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

Entscheidungen in gestalterischer Hinsicht (Form, Gestalt,<br />

Material, städtebauliche Integration, etc.), in funktionaler<br />

Hinsicht (Nutzung), in technischer Hinsicht<br />

(konstruktive, bauphysikalische, ausstattungstechnische Anforderungen),<br />

in ökologischer Hinsicht (effiziente Energienutzung,<br />

gesundheitstaugliche Baustoffe, etc.)<br />

und in wirtschaftlicher Hinsicht (Festlegung von Baukosten,<br />

Planungskosten, Betriebskosten) treffen. Diesen Entwurf fixiert<br />

er in Form von Plänen, <strong>die</strong> zum einen<br />

Grundlage der behördlichen Kontroll- und Genehmigungsverfahren<br />

und zum anderen Handlungsanweisung für <strong>die</strong><br />

ausführenden Handwerker am Bau sind.<br />

Der Architekt beschreibt <strong>die</strong> Art und Menge der notwendigen<br />

Baule<strong>ist</strong>ungen. Daran schließt sich <strong>die</strong> Mitwirkung an<br />

der Vergabe von Baule<strong>ist</strong>ungen und Lieferungen, <strong>die</strong><br />

Koordination und Überwachung des Baubetriebs und <strong>die</strong><br />

Kontrolle von Terminen, Qualität und Kosten an.<br />

Der Architekt <strong>ist</strong> mit <strong>die</strong>sem umfangreichen Aufgabenspektrum<br />

in hohem Maße der Gesellschaft verpflichtet. Er steht im<br />

Schnittpunkt der Wünsche und Forderungen seiner Bauherren<br />

und der Gesellschaft. Diese miteinander zu vereinbaren<br />

und <strong>die</strong> jeweils beste Lösung zu finden, <strong>ist</strong> der Anspruch,<br />

der an Architekten im Alltag gestellt wird.<br />

Architekt oder Architektin darf sich nur nennen, wer in <strong>die</strong><br />

L<strong>ist</strong>e der Architekten einer Architektenkammer eingetragen<br />

und damit den gesetzlich definierten Berufsaufgaben verpflichtet<br />

<strong>ist</strong>.“<br />

Die Bundesarchitektenkammer:<br />

Die Stadtplaner<br />

„Als vierte, und damit jüngste Fachrichtung innerhalb der<br />

Bundes- und Länderarchitektenkammern hat sich neben den<br />

Hochbauarchitekten, den Innenarchitekten und den Gartenund<br />

Landschaftsarchitekten im Laufe der 90er Jahre <strong>die</strong><br />

eigenständige Berufsgruppe der Stadtplaner etabliert.<br />

Aktuell sind etwa 2100 Stadtplanerinnen und Stadtplaner im<br />

gesamten Bundesgebiet auf der Grundlage der jeweiligen<br />

Architektengesetzte in <strong>die</strong> Stadtplanerl<strong>ist</strong>en der<br />

Länderkammern eingetragen. Seit 1993 hat <strong>die</strong><br />

Bundesarchitektenkammer <strong>die</strong> 4. Fachrichtung durch <strong>die</strong><br />

Novellierung ihrer Satzung eingeführt und einen Ausschuss<br />

für <strong>die</strong> Belange der Stadtplaner gebildet. Der Vorsitzende

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