Nr. 4 - Rhätische Bahn
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Laserattacke – sofort melden!<br />
Von Simon Rageth<br />
<strong>Rhätische</strong> <strong>Bahn</strong> InfoRetica, <strong>Nr</strong>. 4/2011<br />
Im September 2011 wurde ein Lokführer der <strong>Rhätische</strong>n<br />
<strong>Bahn</strong> kurz nach der Ausfahrt in Cazis von einem Laserpointer<br />
attackiert. Der Lokführer musste anschliessend<br />
zur augenärztlichen Kontrolle und war mehrere Tage<br />
krank geschrieben. Glück im Unglück, denn der Vorfall<br />
hätte durchaus mit noch gravierenderen Folgen enden<br />
können. Ein äusserst gefährlicher Lausbubenscherz sind<br />
solche Laserattacken nämlich, können sie doch bis hin<br />
zur gänzlichen Erblindung führen. Die Täter sind sich<br />
häufig der möglichen Wirkungen gar nicht bewusst. Erschreckend<br />
ist auch die Zunahme schweizweit – immer<br />
mehr Fälle werden registriert und publik. Die SBB registriert<br />
fast wöchentlich einen solchen Vorfall. Das Problem<br />
ist also kein RhB-spezifisches und tritt nicht nur in<br />
der <strong>Bahn</strong>welt auf. Davon betroffen sind ebenso Flugzeugpiloten,<br />
Buschauffeure oder Fahrzeuglenker – selbst<br />
Fussballtorhüter und –spieler werden während dem<br />
Spiel und insbesondere beim Elfmeterschiessen gestört.<br />
Aufmerksamkeit erfordert<br />
Bei uns, bei der <strong>Rhätische</strong>n <strong>Bahn</strong>, waren bisher vor allem<br />
die Lokführer mit diesem Problem konfrontiert.<br />
Doch jeder der rund 1400 Mitarbeitenden kann Opfer<br />
einer Laserattacke werden, ob als Zugbegleiter, am<br />
Schalter, auf dem Weg ins Büro oder selbst unsere Fahrgäste.<br />
In solchen Fällen ist die Polizei umgehend zu informieren,<br />
Telefon 117, damit die Täter gefasst werden<br />
können.<br />
Beispiel Flugzeug<br />
Die möglichen Folgen einer Laserattacke reichen von einer<br />
kurzen Ablenkung über eine temporäre Blindheit bis<br />
hin zu dauerhaften Schädigungen der Augen. Gerade im<br />
öffentlichen Verkehr, insbesondere aber auch beim An-<br />
und Abflug von Flugzeugen, eine äusserst gefährliche<br />
Sache. Durch die Bündelung der Lichtstärke reicht bereits<br />
ein etwas stärkerer handelsüblicher Laserpointer<br />
für Lichtbildpräsentationen aus, um die Sicht eines Piloten<br />
massiv zu beinträchtigen. Im Abstand von rund 350<br />
Metern mit einem derartigen Laser angestrahlt, vermag<br />
der Pilot eine vor ihm liegende Piste praktisch nicht<br />
mehr zu erkennen, das heisst, er befindet sich plötzlich<br />
in einer Art «Blindflug». Bei <strong>Bahn</strong>unternehmen wiederum<br />
besteht die Gefahr, dass Signale überfahren werden.<br />
Schwierige Prävention<br />
Das Bundesamt für Verkehr prüft derzeit zusammen mit<br />
Fachspezialisten mögliche Schutzmassnahmen. Wirksame<br />
Schutzmassnahmen werden aber nur schwer umsetz -<br />
bar sein. Für Triebfahrzeugführende ist beispielsweise<br />
zu berücksichtigen, dass durch getroffene Schutzmassnahmen<br />
die Sichtverhältnisse nicht beeinträchtigt werden<br />
dürfen. Schlussendlich sind Laserattacken ein gesellschaftliches<br />
Problem, das wohl nur mit präventiver<br />
Informationsarbeit reduziert werden kann. Potenzielle<br />
Täter müssen sich möglicher Folgen bewusst werden.<br />
Was tun, wenn ich attackiert werde?<br />
Wenn Sie selbst von einem Laserpointer attackiert werden<br />
oder beobachten, dass ein Fahrgast, ein Mitarbeitender oder<br />
sonst jemand attackiert oder auch nur damit gespielt wird,<br />
kontaktieren Sie unverzüglich die Polizei (Telefon 117). Falls Sie<br />
persönlich während der Arbeit angegriffen werden, melden Sie<br />
den Vorfall zusätzlich Ihrem Vorgesetzten.