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Nr. 4 - Rhätische Bahn

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Laserattacke – sofort melden!<br />

Von Simon Rageth<br />

<strong>Rhätische</strong> <strong>Bahn</strong> InfoRetica, <strong>Nr</strong>. 4/2011<br />

Im September 2011 wurde ein Lokführer der <strong>Rhätische</strong>n<br />

<strong>Bahn</strong> kurz nach der Ausfahrt in Cazis von einem Laserpointer<br />

attackiert. Der Lokführer musste anschliessend<br />

zur augenärztlichen Kontrolle und war mehrere Tage<br />

krank geschrieben. Glück im Unglück, denn der Vorfall<br />

hätte durchaus mit noch gravierenderen Folgen enden<br />

können. Ein äusserst gefährlicher Lausbubenscherz sind<br />

solche Laserattacken nämlich, können sie doch bis hin<br />

zur gänzlichen Erblindung führen. Die Täter sind sich<br />

häufig der möglichen Wirkungen gar nicht bewusst. Erschreckend<br />

ist auch die Zunahme schweizweit – immer<br />

mehr Fälle werden registriert und publik. Die SBB registriert<br />

fast wöchentlich einen solchen Vorfall. Das Problem<br />

ist also kein RhB-spezifisches und tritt nicht nur in<br />

der <strong>Bahn</strong>welt auf. Davon betroffen sind ebenso Flugzeugpiloten,<br />

Buschauffeure oder Fahrzeuglenker – selbst<br />

Fussballtorhüter und –spieler werden während dem<br />

Spiel und insbesondere beim Elfmeterschiessen gestört.<br />

Aufmerksamkeit erfordert<br />

Bei uns, bei der <strong>Rhätische</strong>n <strong>Bahn</strong>, waren bisher vor allem<br />

die Lokführer mit diesem Problem konfrontiert.<br />

Doch jeder der rund 1400 Mitarbeitenden kann Opfer<br />

einer Laserattacke werden, ob als Zugbegleiter, am<br />

Schalter, auf dem Weg ins Büro oder selbst unsere Fahrgäste.<br />

In solchen Fällen ist die Polizei umgehend zu informieren,<br />

Telefon 117, damit die Täter gefasst werden<br />

können.<br />

Beispiel Flugzeug<br />

Die möglichen Folgen einer Laserattacke reichen von einer<br />

kurzen Ablenkung über eine temporäre Blindheit bis<br />

hin zu dauerhaften Schädigungen der Augen. Gerade im<br />

öffentlichen Verkehr, insbesondere aber auch beim An-<br />

und Abflug von Flugzeugen, eine äusserst gefährliche<br />

Sache. Durch die Bündelung der Lichtstärke reicht bereits<br />

ein etwas stärkerer handelsüblicher Laserpointer<br />

für Lichtbildpräsentationen aus, um die Sicht eines Piloten<br />

massiv zu beinträchtigen. Im Abstand von rund 350<br />

Metern mit einem derartigen Laser angestrahlt, vermag<br />

der Pilot eine vor ihm liegende Piste praktisch nicht<br />

mehr zu erkennen, das heisst, er befindet sich plötzlich<br />

in einer Art «Blindflug». Bei <strong>Bahn</strong>unternehmen wiederum<br />

besteht die Gefahr, dass Signale überfahren werden.<br />

Schwierige Prävention<br />

Das Bundesamt für Verkehr prüft derzeit zusammen mit<br />

Fachspezialisten mögliche Schutzmassnahmen. Wirksame<br />

Schutzmassnahmen werden aber nur schwer umsetz -<br />

bar sein. Für Triebfahrzeugführende ist beispielsweise<br />

zu berücksichtigen, dass durch getroffene Schutzmassnahmen<br />

die Sichtverhältnisse nicht beeinträchtigt werden<br />

dürfen. Schlussendlich sind Laserattacken ein gesellschaftliches<br />

Problem, das wohl nur mit präventiver<br />

Informationsarbeit reduziert werden kann. Potenzielle<br />

Täter müssen sich möglicher Folgen bewusst werden.<br />

Was tun, wenn ich attackiert werde?<br />

Wenn Sie selbst von einem Laserpointer attackiert werden<br />

oder beobachten, dass ein Fahrgast, ein Mitarbeitender oder<br />

sonst jemand attackiert oder auch nur damit gespielt wird,<br />

kontaktieren Sie unverzüglich die Polizei (Telefon 117). Falls Sie<br />

persönlich während der Arbeit angegriffen werden, melden Sie<br />

den Vorfall zusätzlich Ihrem Vorgesetzten.

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