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Abschlussbericht "AGE CERT" [PDF, 316KB] - INQA

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jährlich an die Marie-Luise und Ernst Becker Stiftung rückgekoppelt.<br />

Bei Beschwerden bzw. negativen Ergebnissen wird umgehend die Marie-Luise und<br />

Ernst Becker Stiftung informiert.<br />

24. Der Visitator rechnet mit dem Unternehmen ab, überweist die vereinbarte<br />

Servicegebühr an die Geschäftsstelle.<br />

25. Die offizielle Verleihung des Siegels durch die Marie-Luise und Ernst Becker<br />

Stiftung an erfolgreiche Unternehmen erfolgt ein bis zwei Mal jährlich im Rahmen<br />

einer zentralen Veranstaltung.<br />

Darüber hinaus sollte vorgesehen werden, regionale Veranstaltungen zur<br />

Siegelvergabe zu organisieren, um die Werbewirkung für die erfolgreich<br />

zertifizierten Unternehmen zu erhöhen. Hier ist noch zu prüfen, welche<br />

Einrichtungen als regionale Partner in Frage kommen (ggf. „Vertretungen“ des<br />

Verbands der Familienunternehmen, Industrie- und Handelskammern,<br />

Handwerkskammern).<br />

4.1.2 Arbeitspaket 2: Auswahl und Qualitätskontrolle der Visitatoren<br />

Den Visitatoren fällt im Testierungsprozess eine wichtige Rolle zu. Sie müssen durch eine<br />

Dokumentenprüfung sowie einen Vor-Ort-Termin bewerten, ob eine Antrag stellende<br />

Organisation die Anforderungen an das Qualitätssiegel erfüllt.<br />

Das stellt an die Person des Visitators hohe Kompetenzanforderungen. Einerseits wird<br />

das notwendige Wissen für die Testierung/Visitation durch eine Schulung vermittelt 1 , nach<br />

deren erfolgreichem Abschluss die Beraterin/der Berater die Zulassung als zertifizierte<br />

Visitatorin/zertifizierter Visitator erhält. Damit der Anspruch des Siegels zuverlässig<br />

umgesetzt werden kann, muss die Person andererseits aber auch bereits eine Vielzahl<br />

von Kompetenzen mitbringen.<br />

Im Folgenden werden das Bewerbungsverfahren sowie die erforderlichen<br />

Voraussetzungen dargestellt und Ansatzpunkte für eine Sicherung der Qualität der<br />

Visitatoren erläutert.<br />

4.1.2.1 Bewerbungs- und Zulassungsverfahren<br />

Personen, die eine Zulassung als Visitator anstreben, müssen sich hierum bei der Marie-<br />

Luise und Ernst Becker Stiftung bewerben. Da die Visitatoren das Siegel und die dahinter<br />

stehende „Philosophie“ einer altersgerechten Personalentwicklung und damit auch die<br />

Marie-Luise und Ernst Becker Stiftung nach außen vertreten, legt die Stiftung großen Wert<br />

darauf, dass sie die Visitatoren persönlich kennt. Deshalb umfasst das<br />

Bewerbungsverfahren eine schriftliche Bewerbung, mit der der notwendige Nachweis der<br />

Voraussetzungen erfolgt, sowie ein persönliches Gespräch mit der Marie-Luise und Ernst<br />

Becker Stiftung. Ist die Stiftung von der Bewerberin/dem Bewerber überzeugt, durchläuft<br />

1 vgl. hierzu Kapitel 4.4 Ergebnisse Dr. Becker Beratung und Training; Seite 42<br />

<strong>Abschlussbericht</strong>, <strong>INQA</strong>- Projekt 17-09 20

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