Abschlussbericht "AGE CERT" [PDF, 316KB] - INQA
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jährlich an die Marie-Luise und Ernst Becker Stiftung rückgekoppelt.<br />
Bei Beschwerden bzw. negativen Ergebnissen wird umgehend die Marie-Luise und<br />
Ernst Becker Stiftung informiert.<br />
24. Der Visitator rechnet mit dem Unternehmen ab, überweist die vereinbarte<br />
Servicegebühr an die Geschäftsstelle.<br />
25. Die offizielle Verleihung des Siegels durch die Marie-Luise und Ernst Becker<br />
Stiftung an erfolgreiche Unternehmen erfolgt ein bis zwei Mal jährlich im Rahmen<br />
einer zentralen Veranstaltung.<br />
Darüber hinaus sollte vorgesehen werden, regionale Veranstaltungen zur<br />
Siegelvergabe zu organisieren, um die Werbewirkung für die erfolgreich<br />
zertifizierten Unternehmen zu erhöhen. Hier ist noch zu prüfen, welche<br />
Einrichtungen als regionale Partner in Frage kommen (ggf. „Vertretungen“ des<br />
Verbands der Familienunternehmen, Industrie- und Handelskammern,<br />
Handwerkskammern).<br />
4.1.2 Arbeitspaket 2: Auswahl und Qualitätskontrolle der Visitatoren<br />
Den Visitatoren fällt im Testierungsprozess eine wichtige Rolle zu. Sie müssen durch eine<br />
Dokumentenprüfung sowie einen Vor-Ort-Termin bewerten, ob eine Antrag stellende<br />
Organisation die Anforderungen an das Qualitätssiegel erfüllt.<br />
Das stellt an die Person des Visitators hohe Kompetenzanforderungen. Einerseits wird<br />
das notwendige Wissen für die Testierung/Visitation durch eine Schulung vermittelt 1 , nach<br />
deren erfolgreichem Abschluss die Beraterin/der Berater die Zulassung als zertifizierte<br />
Visitatorin/zertifizierter Visitator erhält. Damit der Anspruch des Siegels zuverlässig<br />
umgesetzt werden kann, muss die Person andererseits aber auch bereits eine Vielzahl<br />
von Kompetenzen mitbringen.<br />
Im Folgenden werden das Bewerbungsverfahren sowie die erforderlichen<br />
Voraussetzungen dargestellt und Ansatzpunkte für eine Sicherung der Qualität der<br />
Visitatoren erläutert.<br />
4.1.2.1 Bewerbungs- und Zulassungsverfahren<br />
Personen, die eine Zulassung als Visitator anstreben, müssen sich hierum bei der Marie-<br />
Luise und Ernst Becker Stiftung bewerben. Da die Visitatoren das Siegel und die dahinter<br />
stehende „Philosophie“ einer altersgerechten Personalentwicklung und damit auch die<br />
Marie-Luise und Ernst Becker Stiftung nach außen vertreten, legt die Stiftung großen Wert<br />
darauf, dass sie die Visitatoren persönlich kennt. Deshalb umfasst das<br />
Bewerbungsverfahren eine schriftliche Bewerbung, mit der der notwendige Nachweis der<br />
Voraussetzungen erfolgt, sowie ein persönliches Gespräch mit der Marie-Luise und Ernst<br />
Becker Stiftung. Ist die Stiftung von der Bewerberin/dem Bewerber überzeugt, durchläuft<br />
1 vgl. hierzu Kapitel 4.4 Ergebnisse Dr. Becker Beratung und Training; Seite 42<br />
<strong>Abschlussbericht</strong>, <strong>INQA</strong>- Projekt 17-09 20