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GB2011 - ekom21

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SONDERSEITE DATENSCHUTZ<br />

Datenschutz bei der <strong>ekom21</strong> – KGRZ Hessen<br />

Aufgabe des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu<br />

schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen<br />

Daten in seinem Recht beeinträchtigt wird, selbst über<br />

die Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu bestimmen<br />

("informationelles Selbstbestimmungsrecht"). Als Gebietskörperschaft<br />

des öffentlichen Rechts ist die <strong>ekom21</strong> – KGRZ Hessen<br />

dem Datenschutz in besonderer Art und Weise per Gesetz verpflichtet.<br />

Grundlage dieser gesetzlichen Verpflichtung ist das<br />

Hessische Datenschutzgesetz (HDSG) sowie viele Einzelvorschriften<br />

und -normen, die sich dem Datenschutz im speziellen<br />

widmen.<br />

Interne Maßnahmen zum Datenschutz<br />

Gemäß § 5 HDSG ist die <strong>ekom21</strong> – KGRZ Hessen verpflichtet,<br />

einen behördlichen Datenschutzbeauftragten (bDSB) und einen<br />

Stellvertreter zu bestellen. Aufgrund der komplexen datenschutzrechtlichen<br />

Fragestellungen hat die <strong>ekom21</strong> – KGRZ Hessen<br />

einen hauptamtlichen behördlichen Datenschutz beauftragten<br />

sowie eine stellvertretende behördliche Datenschutzbeauftragte<br />

schriftlich bestellt. Sie haben insbesondere folgende Aufgaben:<br />

• Hinwirkung auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen<br />

Vorschriften<br />

• Schulung, Beratung und fachliche Betreuung der Mitarbeiter<br />

• Unterstützung und Beratung der Daten verarbeitenden<br />

Stelle<br />

• Führen und Bereitstellen der Verfahrensverzeichnisse<br />

• Durchführung von Vorabkontrollen<br />

Im Rahmen der Grundschutzzertifizierung nach ISO 27001 wurden<br />

verschiedene Richtlinien (RL) und Handlungsanleitungen<br />

(HA) entworfen, intern verabschiedet und in Kraft gesetzt.<br />

• RL Datenschutz<br />

• RL datenschutzgerechte Datenträgerentsorgung<br />

• HA datenschutzgerechte Datenträgerentsorgung<br />

• HA Datenschutzmanagement<br />

• HA Datenverarbeitung im Auftrag gem. §4 HDSG<br />

Externe Maßnahmen zum Datenschutz<br />

Um den ständig steigenden Anforderungen an den Datenschutz<br />

gerecht zu werden, hat die <strong>ekom21</strong> – KGRZ Hessen<br />

verschiedene Serviceleistungen sowie Weiterbildungs- und<br />

54 | Geschäftsbericht 2011<br />

Schulungsangebote für ihre Kunden entwickelt.<br />

• Basisschulung für die behördlichen Datenschutzbeauftragten<br />

der Kommunen (2 Tage)<br />

• Durchführung des „Hessischen kommunalen Datenschutztages“<br />

(1 Tag)<br />

• Individuelle Unterstützung und Schulung bei Bedarf<br />

• Kostenlose Bereitstellung von Musterverfahrensver -<br />

zeichnissen für Kunden<br />

Das Weiterbildungs- und Schulungsangebot wird seit 2012 um<br />

die Serviceleistung „Datenschutzcheck“ erweitert. Diese Serviceleistung<br />

setzt sich aus folgenden Modulen zusammen.<br />

• Datenschutzcheck vor Ort<br />

• Kurzgutachten und Empfehlung<br />

• Mitarbeiterschulung vor Ort<br />

• Mitarbeitertest<br />

Ausblick<br />

Die vielen öffentlichen Datenschutzpannen der letzten Jahre<br />

bestätigen uns, dass Datenschutz für die <strong>ekom21</strong> – KGRZ Hessen<br />

keine „lästige Pflichtübung“ sondern Grundlage unseres<br />

Handelns ist. Wir werden weiterhin alles daran setzen, den<br />

gesetzlichen Vorgaben und den Erwartungen unserer Kunden<br />

im Datenschutz gerecht zu werden.

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