GB2011 - ekom21
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SONDERSEITE DATENSCHUTZ<br />
Datenschutz bei der <strong>ekom21</strong> – KGRZ Hessen<br />
Aufgabe des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu<br />
schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen<br />
Daten in seinem Recht beeinträchtigt wird, selbst über<br />
die Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu bestimmen<br />
("informationelles Selbstbestimmungsrecht"). Als Gebietskörperschaft<br />
des öffentlichen Rechts ist die <strong>ekom21</strong> – KGRZ Hessen<br />
dem Datenschutz in besonderer Art und Weise per Gesetz verpflichtet.<br />
Grundlage dieser gesetzlichen Verpflichtung ist das<br />
Hessische Datenschutzgesetz (HDSG) sowie viele Einzelvorschriften<br />
und -normen, die sich dem Datenschutz im speziellen<br />
widmen.<br />
Interne Maßnahmen zum Datenschutz<br />
Gemäß § 5 HDSG ist die <strong>ekom21</strong> – KGRZ Hessen verpflichtet,<br />
einen behördlichen Datenschutzbeauftragten (bDSB) und einen<br />
Stellvertreter zu bestellen. Aufgrund der komplexen datenschutzrechtlichen<br />
Fragestellungen hat die <strong>ekom21</strong> – KGRZ Hessen<br />
einen hauptamtlichen behördlichen Datenschutz beauftragten<br />
sowie eine stellvertretende behördliche Datenschutzbeauftragte<br />
schriftlich bestellt. Sie haben insbesondere folgende Aufgaben:<br />
• Hinwirkung auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen<br />
Vorschriften<br />
• Schulung, Beratung und fachliche Betreuung der Mitarbeiter<br />
• Unterstützung und Beratung der Daten verarbeitenden<br />
Stelle<br />
• Führen und Bereitstellen der Verfahrensverzeichnisse<br />
• Durchführung von Vorabkontrollen<br />
Im Rahmen der Grundschutzzertifizierung nach ISO 27001 wurden<br />
verschiedene Richtlinien (RL) und Handlungsanleitungen<br />
(HA) entworfen, intern verabschiedet und in Kraft gesetzt.<br />
• RL Datenschutz<br />
• RL datenschutzgerechte Datenträgerentsorgung<br />
• HA datenschutzgerechte Datenträgerentsorgung<br />
• HA Datenschutzmanagement<br />
• HA Datenverarbeitung im Auftrag gem. §4 HDSG<br />
Externe Maßnahmen zum Datenschutz<br />
Um den ständig steigenden Anforderungen an den Datenschutz<br />
gerecht zu werden, hat die <strong>ekom21</strong> – KGRZ Hessen<br />
verschiedene Serviceleistungen sowie Weiterbildungs- und<br />
54 | Geschäftsbericht 2011<br />
Schulungsangebote für ihre Kunden entwickelt.<br />
• Basisschulung für die behördlichen Datenschutzbeauftragten<br />
der Kommunen (2 Tage)<br />
• Durchführung des „Hessischen kommunalen Datenschutztages“<br />
(1 Tag)<br />
• Individuelle Unterstützung und Schulung bei Bedarf<br />
• Kostenlose Bereitstellung von Musterverfahrensver -<br />
zeichnissen für Kunden<br />
Das Weiterbildungs- und Schulungsangebot wird seit 2012 um<br />
die Serviceleistung „Datenschutzcheck“ erweitert. Diese Serviceleistung<br />
setzt sich aus folgenden Modulen zusammen.<br />
• Datenschutzcheck vor Ort<br />
• Kurzgutachten und Empfehlung<br />
• Mitarbeiterschulung vor Ort<br />
• Mitarbeitertest<br />
Ausblick<br />
Die vielen öffentlichen Datenschutzpannen der letzten Jahre<br />
bestätigen uns, dass Datenschutz für die <strong>ekom21</strong> – KGRZ Hessen<br />
keine „lästige Pflichtübung“ sondern Grundlage unseres<br />
Handelns ist. Wir werden weiterhin alles daran setzen, den<br />
gesetzlichen Vorgaben und den Erwartungen unserer Kunden<br />
im Datenschutz gerecht zu werden.