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Gemeindeamt Pfons

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Beschlussfassung<br />

Zu Pkt. 1) Nach seiner Begrüßung ersucht der Bürgermeister um Erweiterung der<br />

Tagesordnung betreffend das in den letzten Tagen eingelangte Ansuchen um<br />

Baukostenzuschuss des Antragstellers Herrn Hilber Norbert. Einstimmig<br />

angenommen.<br />

GR. Mair Johann ersucht um Aufnahme des Ansuchen um Unterstützung<br />

„Schulbau Dorf Tirol“ Einstimmig angenommen.<br />

Im Anschluss werden die bei der Sitzung erstmals als Ersatzmitglieder<br />

anwesenden Personen Bucher Gottfried u. Halder Bernhard im Sinne der TG0.<br />

angelobt.<br />

Abschließend des Punkt 1 wird vom Gemeinderat die Tagesordnung u.<br />

Niederschrift über die GR. –Sitzung vom 22. 09. 2005 einstimmig angenommen.<br />

Zu Pkt. 2) Wie bereits in der GR.-Sitzung vom 08. 07. 2005 zu Pkt. 6 der Sitzung<br />

angesprochen, werden vom Gemeinderat die Förderungsrichtlinien über die<br />

Gewährung von Baukostenzuschüssen wie folgt geändert:<br />

Der Abs. 2 des § 3 der Förderungsrichtlinien wird ersatzlos aufgehoben.<br />

Der bisherige Absatz 3 erhält die Bezeichnung Abs. 2. Der Wortlaut „weiters<br />

dann“ ist zu streichen.<br />

Mit dieser Änderung sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass Nachfolger<br />

von betroffenen Liegenschaften (bei denen der Baukostenzuschuss bereits zur Gänze<br />

ausgeschöpft wurde) bei div. Anbauten wiederum in den Genuss eines<br />

Baukostenzuschusses gelangen. Diese waren durch die gleichzeitige Bindung<br />

auf die Liegenschaft bisher ausgeschlossen.<br />

Beschluss: Einstimmig Annahme.<br />

Zu Pkt. 3) In Anpassung der vom Land vorgegebenen Kanalanschluss- und<br />

Benützungsgebühren werden diese wie folgt einstimmig angehoben:<br />

Kanalanschlussgebühr von 4,30 auf 4,39 €<br />

Kanalbenützungsgebühren von 1,70 auf 1,72 €<br />

Die Gebühr gilt ab nächster Zählerablesung des selbigen Jahres.<br />

Zu Pkt. 4) Mit 01. Jänner 2006 tritt die neue Waldordnung – LGBl. Nr: 55/2005 - in Kraft.<br />

Nach § 18 sind die Mitglieder der Forsttagssatzungskommission bis längstens<br />

31. 12. 2005 neu zu bestellen. Der neuen Forsttagssatzungskommission gehören<br />

künftig drei Mitglieder an.<br />

Diese sind: a) dem Leiter der Bezirksforstinspektion als Vorsitzender,<br />

b) den Bürgermeister u.<br />

c) einen Vertreter der Waldeigentümer.<br />

Für den Bürgermeister ist für den Fall seiner Verhinderung ein Ersatzmitglied zu<br />

bestellen.<br />

Beschluss: Als Ersatzmitglied werden vorgeschlagen:<br />

a) Bürgermeisterstellvertr. Knoflach Karl aus der Bürgerliste <strong>Pfons</strong>,<br />

b) Vorstandsmitglied Kirchmair Helmut aus der Heimatliste<br />

Darüber wird in offener Abstimmung abgestimmt.<br />

Bgm.-Stv. Knoflach Karl u. Vorstmgl. Kirchmair Helmut erhalten jeweils 6<br />

Stimmen (Vorst. Schafferer Erich war bei Behandlung des gegenwärtigen Punktes noch nicht anwesend)<br />

Wegen Stimmengleichheit entscheidet der Bürgermeister als Vorsitzender für<br />

Knoflach Karl. Bürgermeisterstellvertr. Knoflach Karl ist somit im Falle seiner<br />

Verhinderung zu seinem Ersatzmitglied in die Forsttagssatzungskommission<br />

bestellt.<br />

Zu Pkt. 5) Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat darüber dass im heurigen Jahr<br />

eine Feuerbeschau bei Gewerbebetrieben durchgeführt wurde. Im Zuge dieser<br />

Überprüfung wurde festgestellt, dass das Gebäude „Hinterkircherhof“ in seiner<br />

Substanz baurechtlich als landw. Hofstelle genehmigt ist, jedoch ein<br />

baurechtlicher Konsens für den Verwendungszweck „Jugendherberge“ nicht

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