Gemeindeamt Pfons
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Beschlussfassung<br />
Zu Pkt. 1) Nach seiner Begrüßung ersucht der Bürgermeister um Erweiterung der<br />
Tagesordnung betreffend das in den letzten Tagen eingelangte Ansuchen um<br />
Baukostenzuschuss des Antragstellers Herrn Hilber Norbert. Einstimmig<br />
angenommen.<br />
GR. Mair Johann ersucht um Aufnahme des Ansuchen um Unterstützung<br />
„Schulbau Dorf Tirol“ Einstimmig angenommen.<br />
Im Anschluss werden die bei der Sitzung erstmals als Ersatzmitglieder<br />
anwesenden Personen Bucher Gottfried u. Halder Bernhard im Sinne der TG0.<br />
angelobt.<br />
Abschließend des Punkt 1 wird vom Gemeinderat die Tagesordnung u.<br />
Niederschrift über die GR. –Sitzung vom 22. 09. 2005 einstimmig angenommen.<br />
Zu Pkt. 2) Wie bereits in der GR.-Sitzung vom 08. 07. 2005 zu Pkt. 6 der Sitzung<br />
angesprochen, werden vom Gemeinderat die Förderungsrichtlinien über die<br />
Gewährung von Baukostenzuschüssen wie folgt geändert:<br />
Der Abs. 2 des § 3 der Förderungsrichtlinien wird ersatzlos aufgehoben.<br />
Der bisherige Absatz 3 erhält die Bezeichnung Abs. 2. Der Wortlaut „weiters<br />
dann“ ist zu streichen.<br />
Mit dieser Änderung sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass Nachfolger<br />
von betroffenen Liegenschaften (bei denen der Baukostenzuschuss bereits zur Gänze<br />
ausgeschöpft wurde) bei div. Anbauten wiederum in den Genuss eines<br />
Baukostenzuschusses gelangen. Diese waren durch die gleichzeitige Bindung<br />
auf die Liegenschaft bisher ausgeschlossen.<br />
Beschluss: Einstimmig Annahme.<br />
Zu Pkt. 3) In Anpassung der vom Land vorgegebenen Kanalanschluss- und<br />
Benützungsgebühren werden diese wie folgt einstimmig angehoben:<br />
Kanalanschlussgebühr von 4,30 auf 4,39 €<br />
Kanalbenützungsgebühren von 1,70 auf 1,72 €<br />
Die Gebühr gilt ab nächster Zählerablesung des selbigen Jahres.<br />
Zu Pkt. 4) Mit 01. Jänner 2006 tritt die neue Waldordnung – LGBl. Nr: 55/2005 - in Kraft.<br />
Nach § 18 sind die Mitglieder der Forsttagssatzungskommission bis längstens<br />
31. 12. 2005 neu zu bestellen. Der neuen Forsttagssatzungskommission gehören<br />
künftig drei Mitglieder an.<br />
Diese sind: a) dem Leiter der Bezirksforstinspektion als Vorsitzender,<br />
b) den Bürgermeister u.<br />
c) einen Vertreter der Waldeigentümer.<br />
Für den Bürgermeister ist für den Fall seiner Verhinderung ein Ersatzmitglied zu<br />
bestellen.<br />
Beschluss: Als Ersatzmitglied werden vorgeschlagen:<br />
a) Bürgermeisterstellvertr. Knoflach Karl aus der Bürgerliste <strong>Pfons</strong>,<br />
b) Vorstandsmitglied Kirchmair Helmut aus der Heimatliste<br />
Darüber wird in offener Abstimmung abgestimmt.<br />
Bgm.-Stv. Knoflach Karl u. Vorstmgl. Kirchmair Helmut erhalten jeweils 6<br />
Stimmen (Vorst. Schafferer Erich war bei Behandlung des gegenwärtigen Punktes noch nicht anwesend)<br />
Wegen Stimmengleichheit entscheidet der Bürgermeister als Vorsitzender für<br />
Knoflach Karl. Bürgermeisterstellvertr. Knoflach Karl ist somit im Falle seiner<br />
Verhinderung zu seinem Ersatzmitglied in die Forsttagssatzungskommission<br />
bestellt.<br />
Zu Pkt. 5) Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat darüber dass im heurigen Jahr<br />
eine Feuerbeschau bei Gewerbebetrieben durchgeführt wurde. Im Zuge dieser<br />
Überprüfung wurde festgestellt, dass das Gebäude „Hinterkircherhof“ in seiner<br />
Substanz baurechtlich als landw. Hofstelle genehmigt ist, jedoch ein<br />
baurechtlicher Konsens für den Verwendungszweck „Jugendherberge“ nicht