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Gemeindeamt Pfons

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<strong>Gemeindeamt</strong> <strong>Pfons</strong><br />

Waldfrieden 23<br />

6143 <strong>Pfons</strong><br />

Tel. 05273/6252, Fax 05273/6252-16<br />

E-mail : meldeamt@pfons.tirol.gv.at<br />

4. N I E D E R S C H R I F T<br />

<strong>Pfons</strong>, 07. 09. 2010<br />

über die Gemeinderatssitzung der Gemeinde <strong>Pfons</strong> vom 01. 09. 2010 im <strong>Gemeindeamt</strong><br />

<strong>Pfons</strong>.<br />

Beginn: 20,00 Uhr<br />

Ende: 0,20 Uhr<br />

Anwesend sind. Bürgermeister Argen Woertz, Bgm.-Stv. Ing. Peer Klaus,<br />

Vorstände: Kirchmair Helmut, Mair Johann u. Schafferer Erich<br />

Gemeinderäte: Gasser Brigitte, Pittracher Friedrich, Hörtnagl Josef,<br />

Peer Georg, Mair Georg, Schleicher Thomas u. Fragner<br />

Gerhard.<br />

Entschuldigt ist: Peer Johannnes<br />

Als Ersatzmann ist anwesend: Halder Bernhard<br />

Tagesordnung<br />

Pkt. 1) Begrüßung, Genehmigung der Tagesordnung u. der Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom<br />

29. 06. 2010<br />

Pkt. 2) Beratung u. Beschlussfassung über den Dienstbarkeitsvertrag mit der TIGEWOSI betreffend<br />

Kinderspielplatz.<br />

Pkt. 3) Beratung u. Beschlussfassung betreffend Vergabe von Wohnungen ,<br />

Pkt. 4) Beratung u. Beschlussfassung betreffend Mitgliedschaft Verein Lebensraum für Generationen,<br />

Pkt. 5) Beratung u. Beschlussfassung Angelegenheiten Recyclinghof, festlegen der Gebühren am Recyclinghof<br />

Pkt. 6) Beratung u. Beschlussfassung über die Gewährung von Baukostenzuschüssen – eventuell Änderung der<br />

Richtlinien.<br />

Pkt. 7) Vergabe von Subventionen<br />

a) Wipptaler Bogen-Sport-Club,<br />

b) Tiroler Bergwacht Einsatzstelle Matrei u. Umgebung,<br />

c) Bergrettung Ortstelle Matrei am Brenner,<br />

d) Sportverein Matrei u. Umgebung,<br />

Pkt. 8) Beratung u. Beschlussfassung über das Ansuchen des Herrn Jenewein Leo<br />

a) Flächenwidmungsänderung Gp. 636/10 KG. <strong>Pfons</strong>,<br />

b) Festlegung eines Allgemeinen u. Ergänzenden Bebauungsplan Gp. 636/10 KG. <strong>Pfons</strong>.<br />

Pkt. 9) Beratung u. Beschlussfassung über die Entsendung eines Vertreters in die Kraftwerksgesellschaft<br />

Falkesanerbach.<br />

Pkt. 10) Beratung u. Beschlussfassung über die Übernahme eines Teilstückes der Gp. 57/3 ins öffentliche Gut ,<br />

Pkt. 11) Beratung u. Beschlussfassung betreffend Grundangelegenheiten Muigg Johann – St. Margarethen u.<br />

eventuell Gehsteig Pfoner Eck.<br />

Pkt. 12) Ansuchen an die Gemeinde Navis betreffend Anlegung von Besucherparkplätzen im Ortsteil Haslach.<br />

Pkt. 13) Beratung u. Beschlussfassung über die Verlegungsarbeiten zur Verbesserung der<br />

Trinkwasserversorgung in Oberpfons.<br />

Pkt. 14) Vorlage des Prüfberichtes des Überprüfungsausschusses.<br />

Pkt. 15) Beratung u. Beschlussfassung über Austausch von Straßenbeleuchtungskörpern,<br />

Pkt. 16) Vorlage u. Beschlussfassung in Angelegenheiten betreffend Agrargemeinschaften:<br />

a) Voranschlag 2010 Agrargemeinschaft <strong>Pfons</strong>,<br />

b) Jahresrechnung 2009 Agrargemeinschaft <strong>Pfons</strong>,<br />

c) Voranschlag 2010 Agrargemeinschaft Altenstadt,<br />

d) Jahresrechnung 2009 Agrargemeinschaft Altenstadt.<br />

Pkt. 17) Allfälliges


Beschlussfassung<br />

Zu Pkt. 1) In der Begrüßung dankt Bürgermeister Argen Woertz fürs Kommen u. stellt die<br />

Beschlussfähigkeit fest.<br />

Einleitend informiert er den Gemeinderat darüber, dass Herr Diregger Thomas<br />

seine Funktion als Gemeinderat aus privaten Gründen zurückgelegt hat u. an<br />

seine Stelle das erste Ersatzmitglied Herr Pittracher Friedrich im Sinne des § 73<br />

der TGWO. nach rückt.<br />

Zur Genehmigung der Tagesordnung stellt die Heimatliste den Antrag um<br />

Erweiterung der Tagesordnung betreffend künftige Nutzungsrechte zwischen der<br />

Agrargemeinschaft u. Gemeinde zugrundeliegend der Novelle des Tiroler<br />

Flurverfassungsgesetzes.<br />

Hierzu stellt der Bürgermeister den Antrag die Behandlung des Antrages bei der<br />

nächsten Gemeinderatssitzung auf die Tagesordnung zu setzen, zumal es<br />

gegenwärtig nicht möglich ist, zu den im Antrag angeführten Punkten<br />

erschöpfend Auskunft zu geben. Zudem wird gegenwärtig das<br />

Flurverfassungsgesetz beim Verfassungsgerichtshof bekämpft weshalb hier die<br />

künftige rechtliche Situation noch offen ist.<br />

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 7 ja u. 6 nein Stimmen<br />

genehmigt. In der Folge wird die Niederschrift über die Gemeinderatssitzung<br />

vom 29. 06. 10 einstimmig genehmigt.<br />

Zu Pkt. 2) Berichtet der Bürgermeister, dass nunmehr zugrundliegend der in der<br />

Gemeinderatssitzung vom 29. 06. 10 erfolgten Anregung um eine zeitliche<br />

Erweiterung des Durchgangsrechtes zur Nutzung des Kinderspielplatzes auf Gp.<br />

236/12 KG. <strong>Pfons</strong> der diesbezügliche Dienstbarkeitsvertrag geändert<br />

(Durchgangsrecht vom 15. März bis einschl. 15. November erweitert) u. so seitens der<br />

TIGEWOSI Rechnung getragen worden ist.<br />

Im gegenständlichen Dienstbarkeitsvertrag – so der Bürgermeister – ist das<br />

öffentliche Durchgangsrecht für die Nutzung des Kinderspielplatzes geregelt. Die<br />

Gemeinde selbst hat wie der Eigentümer der angrenzenden Liegenschaft Herr<br />

Peer das uneingeschränkte Durchfahrtsrecht.<br />

Zu der vom Vorstand Mair Johann angesprochenen Größe des Spielplatzes<br />

erklärt der Bürgermeister, dass diese bedingt durch das Gelände naturgemäß<br />

eingeschränkt ist. Über die Größe eines Kinderspielplatzes gibt es keine<br />

Vorgaben. Die Frage einer Kostenbeteiligung von den übrigen in dieser Fraktion<br />

befindlichen Wohnhausanlagen ist noch offen. Er verweist neuerlich darauf, dass<br />

nach der TBO bei Wohnhausanlagen bis zu 5 Wohneinheiten keine Verpflichtung<br />

zur Anlegung eines Kinderspielplatzes gegeben ist. Eine Beitragszahlung beruht<br />

deshalb nur auf Freiwilligkeit.<br />

In diesem Zusammenhang wird auch die Problematik der Oberflächentwässerung<br />

im Ortsteil Wiesengrund aufgrund des letzten Gewitters näher besprochen.<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass er daraufhin das Büro Eberl beauftragt habe<br />

die Oberflächenentwässerung zugrundeliegend der Bauten zu berechnen um<br />

wenn notwendig, entsprechend ausreichend dimensionierte Kanalrohre zu<br />

verlegen.<br />

GR. Schleicher Thomas erörtert, dass es für einen Planer Vorgaben gibt nach<br />

welchen er die Dimensionen der zu verlegenden Kanalrohre berechnet.<br />

Kanalrohre mit 250 mm Durchmesser sind unter normalen Verhältnissen sicher<br />

ausreichend. Für Hochwasser können niemals ausreichend dimensionierte<br />

Kanalrohre verlegt werden. Dies wird auch vom Bgm. Stv. so bestätigt.<br />

Beschluss: Der Dienstbarkeitsvertrag abgeschlossen zwischen der Gemeinde<br />

<strong>Pfons</strong> u. der Tiroler Gemeinnützige Wohnungsbau- u. Siedlungsgesellschaft mbH.<br />

mit welchem das Durchgangsrecht zur Nutzung des Kinderspielplatzes beinhaltet<br />

wird einstimmig angenommen.


Zu Pkt. 3) Zugrundeliegend des Ansuchens von Frau Eberhard Christina wohnhaft Schöfens<br />

6b, wird ihr wunschgemäß die Wohnung mit der Top- Nr. 10 in der<br />

Wohnhausanlage der TiGEWOSI im Ortsteil Wiesengrund einstimmig zugeteilt.<br />

Zu Pkt. 4) Informiert Bürgermeister Argen Woertz über den Werdegang zur Gründung des<br />

Vereins „Lebensraum für Generationen“. Der Verein wurde innerhalb des<br />

Regionsbeirates der Region 16 gegründet. Dem Verein gehören alle Gemeinden<br />

unserer Region an u. er ladet alle Gemeinderäte ein, diesem Verein als Mitglied<br />

beizutreten. Der Jahresbeitrag von Privatpersonen beträgt 10 €. Für unsere<br />

Gemeinde beträgt der Jahresbeitrag 300 €.<br />

Als Obmann steht diesem Verein Bgm. Rastner Alfons vor, Obmannstellvertr. Ist<br />

Bgm. Rauch Hubert.<br />

Mit dieser Plattform will man sich verstärkt für den Bau des Brenner Basis Tunnel<br />

einsetzen dessen Baubeginn wie bekannt, auf 2 Jahre hinausgeschoben worden<br />

ist. Durch eine Breite Mitgliederschaft seitens der Bevölkerung aus unserer<br />

Region kann für derartige Bestrebungen ein anderes Gewicht beigemessen<br />

werden, als dass hierbei die Bürgermeister allein die Bevölkerung unserer<br />

Region in der Lage sind zu vertreten.<br />

Nähere Details u. Informationen sind aus der beiliegenden 1.<br />

Vereinsniederschrift zu entnehmen.<br />

Beschluss: Beitritt der Gemeinde <strong>Pfons</strong> zum Verein „Lebensraum für<br />

Generationen“ u. der zu entrichtende Jahresbeitrag wird einstimmig<br />

beschlossen.<br />

Zu Pkt. 5) Wird der Gemeinderat dahingehend informiert, dass mit 01. Okt. diesen Jahres<br />

der Recyclinghof des Abfallwirtschaftszentrums Unteres Wipptal, welches im<br />

Abwasserverband Unteres Wipptal integriert ist, eröffnet wird. Über die<br />

Öffnungszeiten u. Entsorgungsmöglichkeiten wurde eine Broschüre<br />

zusammengestellt u. wird die Bevölkerung mittels Postsendung informiert.<br />

Die bisherige Freimenge von 200 kg Sperrmüll /Jahr bleibt in diesem Jahr<br />

aufrecht. Ob bzw. inwieweit künftig noch Freimengen gewährt werden, ist noch<br />

auszudiskutieren. Für jene Bevölkerungsschichten die keine Möglichkeiten<br />

haben ihren Sperr-, Sondermüll anzuliefern, wird man sich bemühen, hierbei<br />

seitens der Gemeinde zu den geltenden Stundentarifen behilflich zu sein.<br />

Zur Äußerung dass bisher die Entsorgung kostenfrei vor Ort möglich war u. dies<br />

eine Verschlechterung sei wird entgegnet, dass es nicht sein kann, wie es im<br />

Rahmen der durchgeführten Sperrmüllabfuhr vielfach vorgekommen ist, diese<br />

Entsorgungsmöglichkeit dafür zu nutzen bei div. Fenster- oder Türen Austausch<br />

dieser Dinge gratis zu entledigen. Zum Sperrmüll gehören letztlich nur<br />

Einzelstücke die im Jahreskreislauf anfallen. Für derartige Vorkommnisse wie<br />

vorhin angeführt, kann es nicht sein, dass deren Kosten die Allgemeinheit trägt.<br />

Mit dieser geschaffenen Einrichtung ist es für jeden möglich, den anfallenden<br />

Sperrmüll, Elektronikschrott u. dgl. mehr, entsorgen zu können.<br />

Überlegenswert erscheint auch – so der Bürgermeister - dass sich unsere<br />

Gemeinde ab dem kommenden Jahr den Bezug des gelben Sacks für die<br />

Entsorgung von Verpackungsplastikmaterialien anschließt. Diese Säcke würden<br />

in 4-wöchentlichen Abständen abgeholt.<br />

Die Entsorgungstarife wurden vom Abfallwirtschaftszentrum oberes Wipptal<br />

übernommen u. gelten bis Ende 2010 Die Entsorgung von Tierkadaver bleibt<br />

weiterhin im Abfallwirtschaftszentrum des oberen Wipptales.<br />

Beschluss: Die für dieses Jahr geltenden Gebührensätze nach angeschlossener<br />

Aufstellung werden einstimmig angenommen.<br />

Zu Pkt. 6) 1) Erinnert der Bürgermeister daran, dass im Prüfbericht der<br />

Bezirkshauptmannschaft Innsbruck des Jahres 2008 (Abschnitt VII Teil 2) die<br />

Gewährung von Baukostenzuschüssen im Hinblick darauf, dass die Gemeinde<br />

immer wieder Bedarfszuweisungen benötigt, dem Gemeinderat empfohlen wird,


unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit u. Wirtschaftlichkeit die<br />

Gewährung von Ermäßigungen neu zu überarbeiten.<br />

In der Beantwortung zum Prüfbericht wurde damals mitgeteilt, dass der<br />

Gemeinderat hierüber in nächster Zeit näher beraten u. befinden wird.<br />

In den Förderungsrichtlinien werden Baukostenzuschüsse für jegliche Bauten<br />

gewährt. Als Vorschlag wird eingebracht, die Gewährung von<br />

Baukostenzuschüssen ausschließlich auf die Schaffung von Wohnraum<br />

einzuschränken u. nicht mehr für sonstige Baulichkeiten zu gewähren.<br />

Beschluss: Vom Gemeinderat wurde beschlossen die Förderungsrichtlinien<br />

dahingehend zu überarbeiten u. zur weiteren Beratung u. Beschlussfassung<br />

vorzulegen. Die geänderten Förderungsrichtlinien sollen mit Wirksamkeit<br />

01. 01. 2011 umgesetzt werden.<br />

2) In einem einstimmig erweiterten Tagesordnungspunkt wird das Ansuchen um<br />

Gewährung eines Baukostenzuschusses des Antragstellers Signitzer Bernhard<br />

nach den geltenden Förderungsrichtlinien einstimmig genehmigt.<br />

Zu Pkt. 7) Nachfolgende Subventionen werden einstimmig genehmigt:<br />

a) Bogen-Sport-Club 150 €,<br />

b) Bergwacht Ortstelle Matrei u. Umgebung einmalige Unterstützung für<br />

Bekleidung im Betrag von 600 €,<br />

c) Bergrettung Ortstelle Matrei u. Umgebung 400 €,<br />

d) Sportverein Matrei u. Umgebung 2.200 €, zuzüglich Nachwuchsförderung<br />

1.000 €.<br />

Zu Pkt. 8) Berichtet der Bürgermeister dass Frau Maria-Elisabeth u. Herr Lepold Jenewein<br />

ein konkretes Bauansuchen über geplante Umbauten bei der ehemaligen<br />

Liegenschaft der Tischlerei Fragner Römerweg 13 auf Gp. 636/10 KG. <strong>Pfons</strong><br />

eingebracht haben. Nach derzeit geltenden Flächenwidmungsplan ist das<br />

gegenständliche Objekt für die Wohnnutzung u. Tischlereibetrieb auf 2 Ebenen<br />

gewidmet. Nunmehr ist geplant die Räumlichkeiten der ehemaligen<br />

Tischlereiwerkstätte zur Wohnnutzung umzubauen.<br />

Hierüber bedarf es<br />

a) Eine Widmungsänderung in Wohngebiet nach § 38 Abs. 1 des TROG.,<br />

b) u. die Erlassung eines Allgemeinen u. Ergänzenden Bebauungsplanes zumal<br />

die Abstände nicht nach den Vorgaben der TB0. gegeben sind. Ein<br />

diesbezüglicher Bebauungsplan schließt auch die südlich gelegene<br />

Nachbarliegenschaft ein sodass auch für diese dieselben baurechtlichen<br />

Voraussetzungen gelten.<br />

Seitens der Landesregierung bestehen gegen eine Widmungsänderung<br />

grundsätzlich keine Bedenken (Schreiben v. 20. 07. 09 Zl. Ve1-7-04/24-15)<br />

Was die bebauungsrechtliche Seite anlangt, so ist diese nach Vorliegen des<br />

Konkreten Projektes zu prüfen (Schreiben v. 21. 07. 09 Zl. Ve1-7-04/24-15)<br />

Beschluss: Raumplaner Arch. DI Ekkehard Stummvoll wird mit der Ausarbeitung<br />

eines<br />

a) vorangeführten Flächenwidmungsplanes<br />

b) Sowie eines Allgemeinen- u. Ergänzenden Bebauungsplanes einstimmig<br />

beauftragt.<br />

Zu Pkt. 9) Berichtet der Bürgermeister, dass in der Gesellschaft Kraftwerk Falkesanerbach<br />

als weiteres Mitglied bisher Bgm. Stv. Knoflach Karl seitens der Gemeinde <strong>Pfons</strong><br />

vertreten war. Nach dessen Ausscheiden ist ein weiteres neues Mitglied in die<br />

Gesellschaft zu bestellen.<br />

Im weiteren wird der Gemeinderat dahingehend informiert, dass nach<br />

vorliegender Endabrechnung die Baukosten 2.768.000 € betragen. Zur<br />

Finanzierung dieses Bauvorhabens wurden 2.600.000 € Darlehen aufgenommen.<br />

Der Abgang im Betrag von ………………….. 168.000 € wird aus erwirtschafteten<br />

Überschüssen an Stromerlösen finanziert. Mit den Überschüssen will die<br />

Gesellschaft Rücklagen für anfallende Reparaturmaßnahmen u. allenfalls


außerordentliche Darlehenstilgungen bilden. Diese dürften nach derzeitigen<br />

durchschnittlichen Erlösen jährlich 20.000 € ausmachen. Bei den<br />

voraussichtlichen Erträgen im Betrag von rd. 300.000 € jährlich soll das Darlehen<br />

bis zum Jahr 2021 zur Gänze getilgt sein. Unsere Gemeinde ist bekanntlich mit<br />

39% an der Gesellschaft beteiligt.<br />

Beschluss: Als weiteres Mitglied wird Vorstand Schafferer Erich u. wie bisher<br />

Vorstand Kirchmair Helmut bestellt. Als Kassenprüfer werden GR. Schleicher<br />

Thomas u. Fragner Gerhard bestellt.<br />

Zu Pkt. 10) Wird der Gemeinderat dahingehend informiert, dass Frau Knoflach Monika u.<br />

Herr Braber Josef ein Baugesuch für die Errichtung eines<br />

Einfamilienwohnhauses auf der neu gebildeten Grundparzelle 57/2 eingebracht<br />

haben. An Hand von Planungsunterlagen zeigt Bürgermeister Argen Woertz auf,<br />

dass eine Teilfläche aus der Gp. 57/1 von Herrn Knoflach Josef zur Erschließung<br />

unentgeltlich an das öffentliche Gut abgetreten wird. Diese Teilfläche wird in der<br />

Folge mit der Gp. 764 vereinigt u. ins öffentliche Gut übernommen.<br />

Beschluss: Die Übernahme des gegenständlichen Teilstückes aus der Gp. 57/1<br />

ins öffentliche Gut sowie Errichtung der gegenständlichen Weganlage wird<br />

einstimmig angenommen.<br />

Zu Pkt. 11) An Hand von Planungsunterlagen erklärt Bürgermeister Argen Woertz den von<br />

Herrn Muigg Johann zur Verwirklichung der Gehsteigsanierung beim Pfoner Eck<br />

notwendigen Grunderwerb. Die Grundinanspruchnahme, so wurde mit Herrn<br />

Muigg Johann vereinbart, dürfe im Höchstfall 100 m² betragen. Einer<br />

Grundabtretung würde nur dann zugestimmt, wenn im Gegenzug auf der<br />

Liegenschaft des alten Gemeindehauses Gp. 33/1 eine Teilfäche zur Anlegung<br />

eines Autoabstellplatzes erworben werden kann. Es wurde deshalb vom<br />

Vermessungsbüro Peter Sollereder die Parzelle vermessen um die genauen<br />

Grenzen zu ermitteln, wobei die zur Liegenschaft der Mühleninteressentschaft<br />

Pfoner Mühle befindliche Hangstützmauer im Eigentum der Gemeinde liegt<br />

zumal diese seinerzeit von der Gemeinde errichtet worden ist. In dieser<br />

Vermessung war auch der Abstand des bestehenden Objektes (altes<br />

<strong>Gemeindeamt</strong>) nach den Vorgaben der TB0 mit einzubeziehen. Wenn die<br />

Tauschfläche bis zur Mauer reichen würde, so würde dieses Teilstück der Mauer<br />

zur Erhaltung an den neuen Eigentümer übergehen. Dies wird auch vom<br />

Gemeinderat so gesehen. Herr Muigg Johann spricht sich gegen eine Übernahme<br />

des gegenständlichen Teilstückes mit der Mauer aus. Im Hinblick der<br />

Abstandsbestimmungen verbleibt letztlich zum Tausch eine Teilfläche aus der<br />

Gp. 33/1 im Ausmaß von rd. 9,00 m². Herr Muigg wäre mit diesem Grunderwerb<br />

einverstanden (siehe Lageplan schraffiert dargestellt).<br />

Beschluss: Zugrundeliegend des zwischen dem Bürgermeister u. Herrn Muigg<br />

Johann getroffenen Übereinkommens wird nachfolgend einstimmig beschlossen:<br />

Für Grunderwerb von Freilandflächen im Bereich des Pfoner Eck hat die<br />

Gemeinde eine Grundablöse im Betrag von 25 €/m² zu bezahlen. Herr Muigg<br />

Johann hat der Gemeinde für Grunderwerb beim alten Gemeindehaus im<br />

Ausmaß von 9 m² eine Grundablöse im Betrag von 70 €/m² zu bezahlen.<br />

Beim Ortsteil St. Margarethen für Grundinanspruchnahme im Zuge Errichtung<br />

der Kreinerwand wird ein Betrag von 10 €/m² bezahlt. Das Flächenausmaß<br />

umfasst 61 m²<br />

Zu Pkt. 12) Bürgermeister Argen Woertz berichtet, dass auf der im Lageplan dargestellten<br />

Teilfläche der Gp. 13/1 KG. Navis vorgesehen ist, einen Pkw-Abstellplatz für<br />

Besucher anzulegen. Die genannte Parzelle befindet sich im Eigentum der<br />

Gemeinde <strong>Pfons</strong>. Mit dieser Maßnahme soll die beengte Parkplatzsituation<br />

etwas entspannt werden. Für die baurechtliche Genehmigung ist vorgesehen bei<br />

der Gemeinde Navis um eine vorübergehende Nutzung im Sinne des § 44 TBO.<br />

anzusuchen.


Beschluss: Die Anlegung des Besucherparkplatzes wird vom Gemeinderat<br />

einstimmig genehmigt. Der Parkplatz ist ausdrücklich als solcher zu deklarieren.<br />

Zu Pkt. 13) Der Druckunterbrecherschacht beim „Uhlerhof“ entspricht nicht mehr dem Stand<br />

der Technik u. ist deshalb aufzulassen. Im Zuge der Erdverlegung des<br />

Stromversorgungsnetzes der TIWAG- Netz AG ist deshalb geplant die<br />

Wasserversorgungsanlage aus der „Kaltwasserquelle“ zum „Uhlerhof“ mit zu<br />

verlegen u. diesen an selbige neu anzuschließen. Die Trinkwasserversorgung<br />

zwischen Frontalquelle u. Kaltwasserquelle wird von einander getrennt.<br />

Es sind künftig somit ausschließlich die Liegenschaften im Ortsteil Oberpfons an<br />

das Versorgungsnetz der Kaltwasserquelle angeschlossen. Um eine<br />

ausreichende Wasserzirkulation zu erlangen, wird das Nutzungsvolumen des<br />

Hochbehälters Oberpfons auf ca. 30 bis 40 Kubikmeter reduziert. Damit sollte<br />

noch eine erste Löschwasserversorgung über die bestehenden 2 Hydranten<br />

möglich sein.<br />

Beschluss: Die vorgesehenen Maßnahmen werden einstimmig angenommen.<br />

Zu Pkt. 14) Wird der Prüfbericht über die vom Überprüfungsausschuss durchgeführte<br />

Kassenprüfung vorgetragen u. zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

Die Überprüfung führte zu keinen Beanstandungen.<br />

Zu Pkt. 15) Nachdem bei der Straßenbeleuchtung immer wieder Ausfälle vorgekommen<br />

sind, wurden die führenden Leitungen auf allfällige Beschädigungen hin<br />

überprüft. Es konnten keine Mängel festgestellt werden. Die Probleme dürften<br />

durch Oxidierungen u. Alter bei den Beleuchtungskörpern liegen. Es ist<br />

deshalb empfehlenswert die Beleuchtungskörper kontinuierlich auszutauschen<br />

u. durch Sparlampen zu ersetzen. Zudem bringen die neuen<br />

Beleuchtungskörper mehr Ausleuchtung.<br />

GR. Fragner Gerhard spricht sich für einheitliche Varianten der<br />

Straßenbeleuchtungskörper aus. Bgm.-Stv. weist darauf hin, dass dabei<br />

insbesondere auf die Ausleuchtung der Straße zu achten ist.<br />

Beschluss: Zur Einholung weiterer Informationen wird die Beschlussfassung<br />

vertagt.<br />

Zu Pkt. 16) Die Jahresrechnung der Agrargemeinschaft <strong>Pfons</strong> erbrachte nachfolgendes<br />

Ergebnis:<br />

a) Voranschlag Agrargemeinschaft <strong>Pfons</strong> Einnahmen 220.000 €<br />

Ausgaben 219.000 €<br />

b) Jahresergebnis 2009 Agrargem. <strong>Pfons</strong> Einnahmen 216.676,39 €<br />

Ausgaben 215.246,91 €<br />

c) Voranschlag Agrargem. Altenstadt Einnahmen 5.050 €<br />

Ausgaben 930 €<br />

d) Jahresrechnung 2009 Agrargem. Altenstadt Einnahmen 12.875,82 €<br />

Ausgaben 16.328,70 €<br />

Zu Pkt. 17) In weiterer Folge wird der Bericht der Bezirkshauptmannschaft über die<br />

durchgeführte Geschwindigkeitsmessung im Ortsteil Gedeir zur Kenntnis<br />

gebracht u. dass die von der Gemeinde angestrebte<br />

Geschwindigkeitsbeschränkung trotz der beengten Straßenverhältnisse<br />

abgelehnt worden ist.<br />

Vorstand Kirchmair Helmut kann die ablehnende Haltung nicht verstehen,<br />

zumal hier insbesondere Schulkinder auf dem Weg zur Bushaltestelle im<br />

besonderen Maße gefährdet sind.<br />

Zur Anfrage bezüglich Sanierung „Gedeirerbachl“ informiert der Bürgermeister<br />

dass dieses zwischenzeitlich vermessen wurde u. Maßnahmen in die Wege<br />

geleitet werden.


Bezüglich Erschließung Haslach II wie im Raumordnungskonzept vorgesehen,<br />

wird der Gemeinderat dahingehend informiert dass zwischenzeitlich ein<br />

Erschließungsprojekt vorliegt. Seitens des Landes werden die Baulandflächen<br />

vorgegeben, welche vom Gemeinderat gewidmet werden können. Der<br />

Gemeinderat hat hierbei zu entscheiden ob das Projekt weiter verfolgt werden<br />

soll u. auch zu beschließen wie viel die Liegenschaftseigentümer für den Bau<br />

des Weges mit zu finanzieren haben.<br />

Auf die Frage von GR. Fragner wie weit die Erschließung realistisch ist,<br />

antwortet der Bürgermeister dass dies technisch sehr wohl möglich ist,<br />

finanziell jedoch sehr schwierig zu realisieren sein wird.<br />

Vorstand Mair Johann weist darauf hin, dass beim „Gersterlerhof“ durch<br />

Abzäunung keine Parkmöglichkeit besteht u. sich diese in den Kehrbereich des<br />

Weges verlegt hat.<br />

Zur Frage des Schülertransportes wird mitgeteilt, dass dieser nach Möglichkeit<br />

für die Schüler von Oberpfons wie im Vorjahr aufrecht bleiben soll.<br />

Das Protokoll hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 29.10.2010 einstimmig genehmigt.

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