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Gemeindeamt Pfons

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<strong>Gemeindeamt</strong> <strong>Pfons</strong><br />

Waldfrieden 23<br />

6143 <strong>Pfons</strong><br />

Tel. 05273/6252, Fax 05273/6252-16<br />

E-mail : meldeamt@pfons.tirol.gv.at<br />

<strong>Pfons</strong>, 28. 11. 2005<br />

13. N I E D E R S C H R I F T<br />

über die am 25. 11. 2005 im <strong>Gemeindeamt</strong> <strong>Pfons</strong> stattgefundene Gemeinderatssitzung der<br />

Gemeinde <strong>Pfons</strong>.<br />

Beginn: 20,05 Uhr<br />

Ende. 23,40 Uhr<br />

Anwesend sind. Bürgermeister Argen Woertz, Bürgermeisterstellvertr. Knoflach Karl<br />

Vorstände: Kirchmair Helmut, Mair Johann u. Schafferer Erich (ca. 40 Min.<br />

verspätet eingetroffen) Gemeinderäte. Mair Georg, Gasser Brigitte, Peer Josef, Pittracher Fritz,<br />

Mair Georg.<br />

Entschuldigt sind: GR. Zimmermann Johann, Gschwenter Christa u. Schleicher Thomas,<br />

Als Ersatzpersonen sind anwesend: Bucher Gottfried, Halder Bernhard u. Mayr Johann.<br />

Tagesordnung<br />

Pkt. 1) Begrüßung, Genehmigung der Tagesordnung u. Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 22. 09.<br />

05.<br />

Pkt. 2) Beratung u. Beschlussfassung über Änderung der Förderungsrichtlinien betreffend<br />

Baukostenzuschuss.<br />

Pkt. 3) Angleichung der vom Land vorgegebenen Kanalanschluss- u. Benützungsgebühren<br />

(Beschluss vom 01. 09. 2004).<br />

Pkt. 4) Beratung u. Beschlussfassung über Namhaftmachung eines Ersatzmitgliedes in die<br />

Forsttagssatzungskommission.<br />

Pkt. 5) Beratung u. Beschlussfassung über Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich<br />

„Hinterkircherhof“.<br />

Pkt. 6) Beratung und Beschlussfassung über Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes betreffend Gp. 538<br />

KG. <strong>Pfons</strong> (Garage Auer).<br />

Pkt. 7) Behandlung des Ansuchen von Troger Karl betreffend Änderung des Verwendungszweckes Gp. 14/3<br />

KG. <strong>Pfons</strong>.<br />

Pkt. 8) Beratung und Beschlussfassung in Angelegenheit Wohnhausanlagen Wiesengrund.<br />

Pkt. 9) Beratung u. Beschlussfassung in Angelegenheit Regenwasserkanal Waldfrieden.<br />

Pkt. 10) Beratung u. Beschlussfassung über Angelegenheit Setzungen im Bereich Haus Wiesengrund Nr. 7 der<br />

Fam. Haselwanter.<br />

Pkt. 11) Beratung und Beschlussfassung über anfallende Haushaltstellenüberschreitungen.<br />

Pkt. 12) Vorlage des Kassenprüfberichtes.<br />

Pkt. 13) Vergabe von Subventionen:<br />

a) Obst u. Gartenbauverein,<br />

b) Brauchtumsgruppe,<br />

c) Vorsilvesterveranstaltung.<br />

Pkt. 14) Beratung und Beschlussfassung über den eingebrachten Antrag der Heimatliste.<br />

Pkt. 15) Abhaltung einer Weihnachtsfeier für Senioren.<br />

Pkt. 16) Allfälliges.


Beschlussfassung<br />

Zu Pkt. 1) Nach seiner Begrüßung ersucht der Bürgermeister um Erweiterung der<br />

Tagesordnung betreffend das in den letzten Tagen eingelangte Ansuchen um<br />

Baukostenzuschuss des Antragstellers Herrn Hilber Norbert. Einstimmig<br />

angenommen.<br />

GR. Mair Johann ersucht um Aufnahme des Ansuchen um Unterstützung<br />

„Schulbau Dorf Tirol“ Einstimmig angenommen.<br />

Im Anschluss werden die bei der Sitzung erstmals als Ersatzmitglieder<br />

anwesenden Personen Bucher Gottfried u. Halder Bernhard im Sinne der TG0.<br />

angelobt.<br />

Abschließend des Punkt 1 wird vom Gemeinderat die Tagesordnung u.<br />

Niederschrift über die GR. –Sitzung vom 22. 09. 2005 einstimmig angenommen.<br />

Zu Pkt. 2) Wie bereits in der GR.-Sitzung vom 08. 07. 2005 zu Pkt. 6 der Sitzung<br />

angesprochen, werden vom Gemeinderat die Förderungsrichtlinien über die<br />

Gewährung von Baukostenzuschüssen wie folgt geändert:<br />

Der Abs. 2 des § 3 der Förderungsrichtlinien wird ersatzlos aufgehoben.<br />

Der bisherige Absatz 3 erhält die Bezeichnung Abs. 2. Der Wortlaut „weiters<br />

dann“ ist zu streichen.<br />

Mit dieser Änderung sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass Nachfolger<br />

von betroffenen Liegenschaften (bei denen der Baukostenzuschuss bereits zur Gänze<br />

ausgeschöpft wurde) bei div. Anbauten wiederum in den Genuss eines<br />

Baukostenzuschusses gelangen. Diese waren durch die gleichzeitige Bindung<br />

auf die Liegenschaft bisher ausgeschlossen.<br />

Beschluss: Einstimmig Annahme.<br />

Zu Pkt. 3) In Anpassung der vom Land vorgegebenen Kanalanschluss- und<br />

Benützungsgebühren werden diese wie folgt einstimmig angehoben:<br />

Kanalanschlussgebühr von 4,30 auf 4,39 €<br />

Kanalbenützungsgebühren von 1,70 auf 1,72 €<br />

Die Gebühr gilt ab nächster Zählerablesung des selbigen Jahres.<br />

Zu Pkt. 4) Mit 01. Jänner 2006 tritt die neue Waldordnung – LGBl. Nr: 55/2005 - in Kraft.<br />

Nach § 18 sind die Mitglieder der Forsttagssatzungskommission bis längstens<br />

31. 12. 2005 neu zu bestellen. Der neuen Forsttagssatzungskommission gehören<br />

künftig drei Mitglieder an.<br />

Diese sind: a) dem Leiter der Bezirksforstinspektion als Vorsitzender,<br />

b) den Bürgermeister u.<br />

c) einen Vertreter der Waldeigentümer.<br />

Für den Bürgermeister ist für den Fall seiner Verhinderung ein Ersatzmitglied zu<br />

bestellen.<br />

Beschluss: Als Ersatzmitglied werden vorgeschlagen:<br />

a) Bürgermeisterstellvertr. Knoflach Karl aus der Bürgerliste <strong>Pfons</strong>,<br />

b) Vorstandsmitglied Kirchmair Helmut aus der Heimatliste<br />

Darüber wird in offener Abstimmung abgestimmt.<br />

Bgm.-Stv. Knoflach Karl u. Vorstmgl. Kirchmair Helmut erhalten jeweils 6<br />

Stimmen (Vorst. Schafferer Erich war bei Behandlung des gegenwärtigen Punktes noch nicht anwesend)<br />

Wegen Stimmengleichheit entscheidet der Bürgermeister als Vorsitzender für<br />

Knoflach Karl. Bürgermeisterstellvertr. Knoflach Karl ist somit im Falle seiner<br />

Verhinderung zu seinem Ersatzmitglied in die Forsttagssatzungskommission<br />

bestellt.<br />

Zu Pkt. 5) Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat darüber dass im heurigen Jahr<br />

eine Feuerbeschau bei Gewerbebetrieben durchgeführt wurde. Im Zuge dieser<br />

Überprüfung wurde festgestellt, dass das Gebäude „Hinterkircherhof“ in seiner<br />

Substanz baurechtlich als landw. Hofstelle genehmigt ist, jedoch ein<br />

baurechtlicher Konsens für den Verwendungszweck „Jugendherberge“ nicht


vorliegt. Gleichzeitig beabsichtigt die nunmehrige Besitzerin Frau Penz Daniela<br />

zur Aufrechterhaltung der seit Jahren vorgenommenen Nutzung als<br />

Jugendherberge mit Selbstverpflegung, im südseitigen Nahbereich, ein<br />

Betreiberwohnhaus zu errichten.<br />

Zur Bereinigung u. Herstellung eines rechtsmäßigen Bestandes, wurde aus der<br />

im Freiland liegenden Grundparzelle eine eigene Parzelle mit der Gp. 179/3 im<br />

Ausmaß von 1.511 m² gebildet die nunmehr in Sonderfläche Fremdenpension<br />

mit Landwirtschaft u. Betreiberwohnhaus gem. § 43 Abs. (1)a) TROG. mit einer<br />

Nutzflächenbeschränkung Fremdenpension NFl. von max. 350 m² u. dem<br />

Betreiberwohnhaus mit einer Nutzflächenbeschränkung von max. 250 m²<br />

umgewidmet werden soll.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig die neu gebildete Teilfläche<br />

Gp. 179/3 im Ausmaß von 1.511 m² u. nach der vom Raumplaner Arch. DI.<br />

Ekkehard Stummvoll – Innsbruck ausgearbeitete Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes der gegenständlichen Parzelle von Freiland in<br />

„Sonderfläche Fremdenpension mit Landwirtschaft u. Betreiberwohnhaus gem. §<br />

43 Abs. 1) a) TROG. 2001 mit einer Nutzflächenbeschränkung Fremdenpension<br />

NFl. max. 350 m², - Betreiberwohnhaus NFl. max. 250 m² nach planlicher<br />

Darstellung und Legende umzuwidmen.<br />

Diesem Beschluss über die Widmungsänderung der angeführten Grundparzelle<br />

hat die 4-wöchentliche Auflage des Lageplanes gem. § 64 in der jeweils gültigen<br />

Fassung vorauszugehen.<br />

Werden während der Auflagefrist zum Entwurf von hierzu befugten Personen<br />

Stellen oder Betrieben keine Stellungnahmen abgegeben, gilt die gegenständlich<br />

beschlossene Widmungsänderung gem. § 68 des TROG. als beschlossen.<br />

Zu Pkt. 6) Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat über die geplanten baulichen<br />

Änderungen der auf Gp. 538 im Bau befindlichen Garagen. Die Einfahrtstore<br />

der Garage im oberen Bereich sollen wegen der zu geringen Einfahrtshöhe auf<br />

2,80 m erhöht werden. Die Dachfläche wird durch die Erhöhung bedingt, als<br />

Pultdach ausgeführt wobei die mittlere Wandhöhe gegenüber dem<br />

ursprünglichen Plan gleich bleibt. Es bedarf hierfür eine Änderung des<br />

ergänzenden Bebauungsplanes.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig den vom Raumplaner Arch.<br />

DI. Ekkehard Stummvoll – Innsbruck ausgearbeiteten Entwurf des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes § 56 Abs. 2 des TROG. 2001 betreffend der Gp. 538 u. 541/1<br />

KG. <strong>Pfons</strong> nach planlicher Darstellung u. Legend durch vier Wochen hindurch<br />

während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.<br />

Werden zum erarbeiteten Bebauungsplan während der Auflagefrist keine<br />

Stellungnahmen abgegeben, gilt der gegenständlich erarbeitete ergänzende<br />

Bebauungsplan gem. § 68 des TROG. 2001 als beschlossen.<br />

b) Informiert der Bürgermeister den Gemeinderat, dass der Gebäudebestand der<br />

Hauptschule in die nördlich gelegene Parzelle Gp. 545 ragt welche sich lt.<br />

Flächenwidmungsplan im Freiland befindet. Zudem reicht dieser Teil des<br />

Gebäudekomplexes teilweise über die lt. Gefahrenzonenplan verlaufende rote<br />

Zone. Zur Bereinigung der Grundgrenzen im Sinne des Raumordnungsgesetzes<br />

u. einer einheitlichen Widmung, wurden auf dem Hauptschulareal<br />

Grundteilungen bzw. Zusammenführungen vorgenommen. Im Zuge dieser<br />

Neuvermessung wurde im Einverständnis des Amtes der Tiroler<br />

Landesregierung Abt. Wasserwirtschaft, der Misstand des Verlaufs der roten<br />

Zone behoben.<br />

Beschluss: In einem einstimmig erweiterten Tagesordnungspunkt beschließt der<br />

Gemeinderat einstimmig die neu gebildete Grundparzelle 540/5 nach der vom<br />

Raumplaner Arch. DI. Ekkehard Stummvoll – Innsbruck ausgearbeitete


Änderung des Flächenwidmungsplanes in Sonderfläche Hauptschule (SHS)<br />

gem. § 43 1.a TROG. 2001 umzuwidmen.<br />

Die Widmungsänderung umfasst im gegenständlichen Fall eine Teilfläche aus<br />

der Gp. 545 von Freiland in Sonderfläche Hauptschule im Ausmaß von 36 m²<br />

welche der Gp. 540/5 zugeschrieben wurde u. so eine einheitliche Widmung<br />

darstellt.<br />

Diesem Beschluss über die Widmungsänderung der angeführten Grundparzelle<br />

hat die 4-wöchentliche Auflage des Lageplanes gem. § 64 in der jeweils gültigen<br />

Fassung vorauszugehen.<br />

Werden während der Auflagefrist zum Entwurf von hierzu befugten Personen<br />

Stellen oder Betrieben keine Stellungnahmen abgegeben, gilt die gegenständlich<br />

beschlossene Widmungsänderung gem. § 68 des TROG. als beschlossen.<br />

Zu Pkt. 7) Die Behandlung dieses Punktes wurde wegen Anwesenheit von Zuhörern zu<br />

diesem Punkt vorgezogen.<br />

Bürgermeister Argen Woertz erklärt, dass Troger Karl Räumlichkeiten des<br />

Büros zu einer Wohnung für seinen Sohn verwenden will, der in seinem Betrieb<br />

mithilft u. die Wohnung bereits bezogen hat. Es ist bekannt, dass auch der<br />

Nachbar seine als Schauraum genehmigten Räumlichkeiten als Wohnung nützt,<br />

obwohl dies im Widerspruch zur Widmung, welches als reines Gewerbegebiet<br />

gewidmet ist, darstellt. Landesweit kam es hier immer wieder zu Problemen<br />

durch Lärm-, Geruchsbelästigungen u. dgl. angrenzender Betriebe, weshalb<br />

seitens der Landesregierung zu Wohnungen im Gewerbegebiet grundsätzlich<br />

eine ablehnende Haltung eingenommen u. nicht mehr zugelassen wird.<br />

Wenn eine Wohnnutzung innerhalb des Gewerbegebietes möglich ist, so der<br />

Bürgermeister, - so müsse dies für alle im Gewerbegebiet befindlichen<br />

Liegenschaftseigentümer gelten. Diesem schließt sich auch der Gemeinderat<br />

vollinhaltlich an.<br />

Beschluss: Zur Einholung näherer rechtlicher Informationen, ob u. inwieweit<br />

eine eingeschränkte Wohnnutzung wie z.B. ausschließlich auf den<br />

Betriebsinhaber bzw. dessen Familienangehörige möglich ist, wird dieser Punkt<br />

einstimmig vertagt.<br />

Zu Pkt. 8) Informiert der Bürgermeister den Gemeinderat, dass sich zur geplanten<br />

Wohnhausanlage im Ortsteil Wiesengrund nur 3 Bewerber gemeldet haben, die<br />

sich für einen Wohnungskauf interessieren. Seitens der WIWO wurde in<br />

Nachbargemeinden wie auch Presse inseriert. Weitere Interessenten konnten<br />

nicht gefunden werden. Unter diesen Umständen sieht sich die<br />

Wohnbaugesellschaft veranlasst ihr Bauinteresse zurückzuziehen.<br />

Zwischenzeitlich hat auch Manfred Rapp Consulting GmbH. die Errichtung<br />

einer Wohnhausanlage mit 6 Wohnungen auf Gp. 254/7 (Kleinwohnungen)<br />

eingebracht. Darüber ist er dabei einen Bebauungsplan erstellen zu lassen.<br />

Vorstand Mair Johann verweist auf die seinerzeit festgelegte Maximalgröße bis<br />

zu 4 Wohneinheiten. (In der GR.-Sitzung vom 26. 11. 2004 beschlossen) Zudem ist im<br />

Raumordnungskonzept eine Baudichte von D1 vorgegeben die sich auf<br />

Einfamilienhäuser bezieht. Für ihn erhebt sich in diesem Zusammenhang die<br />

Frage, hat ein Raumordnungskonzept Geltung oder nicht. Bei den 6 Wohnungen<br />

handelt es sich gegenüber dem ursprünglichen Vorhaben um kleinere<br />

Wohnungen. Man muss sehen ob, bzw. inwieweit die festgelegte Baudichte<br />

überschritten wird. Eine optimale Ausnützung des vorhandenen Baulandes sieht<br />

anderseits Bgmstv. Knoflach für sinnvoll.<br />

Dabei dürfe auch nicht – so Vorstand Mair Johann – die Infrastruktur (Parkraum<br />

für die zu erwartenden Kraftfahrzeuge, Verkehrsaufkommen usw.) Äußeracht gelassen<br />

werden. Wenn die Vorschreibungen nach der TBO bezüglich Abstände u.<br />

Baudichten eingehalten werden – so der Bürgermeister, - ist das Bauvorhaben


nicht zu verhindern. Vorstand Mair Johann würde Wohnungen für Familien<br />

gegenüber Single Wohnungen vorziehen.<br />

Beschluss: Über den Bodenbeschaffungsfond soll im Frühjahr mit anderen<br />

Wohnbauträgern das auf den „Peergründen“ geplante Wohnbauprojekt neu<br />

ausgeschrieben werden.<br />

Zu Pkt. 9) Der Bürgermeister unterrichtet den Gemeinderat über den Stand der<br />

gegenwärtigen Bauarbeiten Verrohrung des Waldfriedenbaches. Die Verrohrung<br />

ist vorerst bis zum Schacht unterhalb des Hauses Waldfrieden Nr. 2 vorgesehen.<br />

Auf den weiteren geplanten Trassenverlauf sind Baulichkeiten entstanden die<br />

baurechtlich nicht genehmigt sind. Die Kostenaufteilung über Privatgrund<br />

wurde mit den Grundeigentümern (Hälfte der Kosten sind durch<br />

Bedarfszuweisungsmittel abgedeckt den Rest zwischen Gemeinde u. Grundeigentümer mit je zur<br />

Hälfte) vereinbart.<br />

Es bestünde nunmehr auch die Möglichkeit die Verrohrung entlang des<br />

Gemeindeweges zu verlegen. Errechnete Mehrkosten rd. 3.000 €. Es befremdet,<br />

dass diese Baulichkeiten entstanden sind, obwohl der Trassenverlauf allen<br />

bekannt war. Die Verlegung ins öffentliche Gut ist für den Bürgermeister durch<br />

die sensible Lage (der Bürgermeister erinnert in diesem Zusammenhang an die aufgetretene Hangrutschung im<br />

Zuge der Baumaßnahmen der Fam. Eisendle. Damals musste das Haus der Fam. Mall unterfangen werden u. es ist nicht<br />

bekannt wieweit diese Stützungen ins öffentliche Gut ragen) sehr bedenklich bzw.<br />

besorgniserregend. Sollten bei diesen Grabungen Setzungen auftreten, könnte<br />

die Gemeinde niemals Haftungen übernehmen. Halder Bernhard (als einer der<br />

Betroffenen durch dessen Liegenschaft die Verrohrung geplante ist) sagt, dass durch sein Grundstück<br />

Rohre mit 300 mm Durchmesser verlegt sind. In diesem Fall würde sich eine<br />

Neuverlegung eventuell erübrigen.<br />

Den betroffenen Liegenschaftseigentümern wurde die Möglichkeit eingeräumt<br />

nachträglich um die baurechtliche Genehmigung anzusuchen. Es wurde ihnen<br />

eine Frist von einem Monat eingeräumt. Vorerst will man diese eingeräumte<br />

Einreichzeit abwarten. Es steht auch die Frage im Raum, ob diese Mehrkosten<br />

bedingt durch die ohne Genehmigung errichteten Baulichkeiten, die betroffenen<br />

Liegenschaftseigentümer zu begleichen haben.<br />

Beschluss: Man will versuchen, den weiteren Trassenverlauf ins öffentliche Gut<br />

zu verlegen unter der Bedingung, dass die Gemeinde schadlos gehalten wird.<br />

Kostenbeitrag der Privateigentümer 200 €/je lfm.<br />

Abstimmung: Mit 12 Ja u. einer Neinstimme angenommen.<br />

Zu Pkt. 10) Der Bürgermeister führt aus, dass es beim Haus Wiesengrund Nr. 7 der Fam.<br />

Haselwanter zu Setzungsproblemen gekommen ist. Dazu wurde als<br />

Sachverständiger für Bodenmechanik Dr. Jörg Henzinger konsultiert u. auch Dr.<br />

Heissl vom Amt der Tiroler Landesregierung beigezogen. Von den<br />

Sachverständigen wurden Vermessungen über die Setzungen die Vorlage eines<br />

Statikergutachtens über die Standsicherheit der Hangstützmauer angeordnet. Bei<br />

weiterem örtlichem Lokalaugenschein wurde festgestellt, dass eine<br />

Privatwasserleitung beschädigt war. Seitens der Gemeinde wurde den<br />

Liegenschaftseigentümer aufgetragen die Standsicherheit der Stützmauer prüfen<br />

zu lassen u. vorzulegen.<br />

Von der Fa. Auer wurde ein Angebot über die baulichen Maßnahmen zur<br />

Hangsicherung im Betrag von 19.675,85 netto vorgelegt. Die Fundierung, bzw.<br />

Aufsetzung der Stützmauer hinter der Wegmauer die auf Gemeindegrund zu<br />

liegen kommt, wird seitens des Gemeinderates genehmigt, übernimmt jedoch<br />

daraus folgend keinerlei Haftung über den ordnungsgemäßen Bestand.<br />

Zu Pkt. 11) Die in der Anlage angeführten Haushaltstellenüberschreitungen werden vom<br />

Gemeinderat einstimmig genehmigt.<br />

Zu Pkt. 12) Vorstand Schafferer Erich als Obmann des Überprüfungsausschusses trägt den<br />

Prüfbericht über die für den Zeitraum vom 30. 08. 05 bis 23. 11. 05<br />

durchgeführte Kassenprüfung vor. Offene Fragen konnten vom Kassenverwalter


zw. Sekretär abgeklärt werden. Zur Frage der Fahrkosten für Essen auf Rädern<br />

berichtet der Bürgermeister, dass diese wie bei den Nachbargemeinden von der<br />

Gemeinde getragen werden. Im Übrigen wird vom Gemeinderat der Prüfbericht<br />

zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

Zu Pkt. 13) Nachfolgende Subventionen werden einstimmig vergeben:<br />

a) Den Obst- u. Gartenbauverein 625 €,<br />

b) Der Brauchtumsgruppe 875 €,<br />

c) Vorsilvester 500 €<br />

d) Dorf Tirol 300 €<br />

Zu Pkt. 14) Werden die von der Heimatliste zum Voranschlag für das Haushaltsjahr 2006<br />

eingebrachten Anträge besprochen.<br />

1) Sanierung Hauptschule: Werden 330.000 € budgetiert.<br />

2) Waldfrieden Kanalisierung, Wegbau, Straßenbeleuchtung:<br />

Werden die entsprechenden Kosten veranschlagt.<br />

3) Erweiterung von Straßenbeleuchtung: Ist derzeit noch offen.<br />

4) Trinkwasserversorgung in Oberpfons: Zur Trinkwasserversorgung in<br />

Oberpfons ist zu sagen, dass der Behälter heuer gereinigt- u. die<br />

Wasserleitung durchgespült wurde. Die Wasserproben ergaben einwandfreie<br />

Befunde Der Anbau eines weiteren Behälters an den bestehenden ist<br />

finanziell nicht möglich.<br />

5) Löschwasserversorgung für Bahn u. Fahler: Nicht für die Bahn, wohl<br />

aber für den Fahlerhof wird sich unter den Gesichtspunkt bei Verwirklichung<br />

des unter Punkt 6 im Raum stehenden Projektes eventuell eine Möglichkeit<br />

ergeben.<br />

6) Errichtung eines Kleinkraftwerkes am Falkasanerbach: Hier liegen – so<br />

der Bürgermeister – private Interessen zur Errichtung vor. Seitens der<br />

Gemeinde Ellbögen liegen über dieses Vorhaben bereits Pläne vor u. könnte<br />

jederzeit aktiviert werden. Darüber wurden bereits Gespräche geführt. Der<br />

Falkasanerbach ist ein Grenzbach. Die Ausbaumenge wäre bei 330 Sek/lit.<br />

möglich. Nach vorliegenden Berechnungen könnte das Werk sich in 8<br />

Jahren rechnen. Das Werk müsste bis Ende 2007 gebaut werden um in die<br />

ÖKO-Stromregelung zu gelangen. Die Projektstudie wird bis Ende Februar<br />

2006 fertig sein u. wird rd. 25.000 € kosten. Eine Kostenbeteiligung von rd.<br />

50:50 ist seitens der Gemeinde Ellbögen vorstellbar. Hier müssten noch<br />

weitere Gespräche unter Einbeziehung des Trassenverlaufs geführt werden.<br />

Die diesbezügliche Studie wird dem Gemeinderat vorgestellt. Als Termin<br />

wurde der 13. 12. 2005 festgelegt.<br />

7) Kinderspielplatz: Die Errichtung eines weiteren Kinderspielplatzes in<br />

Wiesengrund ist nach- bzw. im Zuge Errichtung der von der Gemeinde<br />

geplanten Wohnhausanlage geplant.<br />

8) Ortsverschönerung: Die Fa. Schranz hat erste konkrete Schritte für<br />

Sanierung u. Ausbau ihrer Betriebsanlage unternommen. Bei Baubeginn<br />

werden auch die übrigen Liegenschaftseigentümern zur einheitlichen<br />

Fassadengestaltung aufgefordert.<br />

9) Parkplatz - Friedhof: Ist im Kommenden Jahr vorgesehen zu asphaltieren.<br />

10) Recyclinghof – Verbesserung des Platzes: Hier ist eventuell eine<br />

Erweiterung vorgesehen. Jedenfalls wird dahingehend interveniert.<br />

Weitere Anträge:<br />

• Errichtung einer Bushaltestelle Wiesengrund nord,<br />

• Erweiterung Lärmschutzwand entlang der Autobahn,<br />

• Durchführung einer Lärmmessung u. Errichtung einer<br />

Lärmschutzwand bei der Bahn im Bereich Bahntunnel beim<br />

Schlossbichl,<br />

• Abhaltung einer Gemeindeversammlung.


Dazu wird ausgeführt:<br />

• Die Errichtung einer weiteren Bushaltestelle ist derzeit nicht<br />

realisierbar.<br />

• Bezüglich Lärmmessungen bzw. Maßnahmen, diese sind im<br />

Wipptal so gut wie abgeschlossen u. es sind daraus folgend keine<br />

konkreten Maßnahmen mehr zu erlangen.<br />

Als weiters Projekt - so in diesem Zusammenhang der Bürgermeister – steht im<br />

kommenden Jahr die Verbauung des „Schöfnerbachls“ an wofür ebenfalls<br />

entsprechende Geldmittel vorzusehen sind.<br />

Zu Pkt. 15) Wird die nähere Organisation über die Weihnachtsfeier die auf den 17. 12.<br />

festgelegt ist, besprochen.<br />

Zu Pkt. 16) Das Ansuchen des Herrn Hilber Norbert um Baukostenzuschuss wurde nach den<br />

Richtlinien über die Gewährung von Baukostenzuschüssen einstimmig genehmigt.<br />

Zu Pkt. 17) Allfälliges:<br />

Wird der Gemeinderat über das zur Aussendung geplante Schreiben bezüglich<br />

Schneeräumung auf Privatwegen unterrichtet. Hier geht es darum, dass die<br />

Gemeinde keinerlei Haftungen für diese Tätigkeiten übernimmt.<br />

Anfrage Vorstand Kirchmair Helmut bezüglich Trinkwasserqualität bei<br />

Quellfang. Dies ist bedingt durch die starken Regenfälle aufgetreten.<br />

Wurde die Anfrage über neue Vorschriften bezüglich Kindergartenbus gerichtet:<br />

Die Kinder müssen über Sitzkissen verfügen um erhöht sitzen- u. damit richtig<br />

angeschnallt sein zu können.<br />

Anfrage vom Vorstand Mair Johann: Gibt es eine Klausel, dass der Schülerbus bei<br />

Schneefahrbahn (Kettenpflicht) den Ortsteil Ried nicht anzufahren braucht. Dies<br />

gibt es nicht. Andererseits wird die Anlegung von Ketten aus zeitlichen Gründen<br />

nicht immer möglich sein. Der Fußweg für Schüler ist in diesem Fall zumutbar,<br />

zumal Schüler aus anderen Ortsteilen wie z. B. Schöfens, <strong>Pfons</strong> ebenfalls kein<br />

Schülerbus verkehrt.<br />

Der Schriftführer<br />

(Kerschbaumer)<br />

Die Niederschrift wurde in der Gemeinderatssitzung vom 13. 12. 2005 mit Änderung im Pkt.<br />

9 u. vorgebrachten Antrag um Berichtigung im Pkt. 14, einstimmig genehmigt

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