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Gemeindeamt Pfons - Pfons - Land Tirol

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<strong>Gemeindeamt</strong> <strong>Pfons</strong><br />

Waldfrieden 23<br />

6143 <strong>Pfons</strong><br />

Tel. 05273/6252, Fax 05273/6252-16<br />

E-mail : meldeamt@pfons.tirol.gv.at<br />

5. N I E D E R S C H R I F T<br />

<strong>Pfons</strong>, 03. 11. 2010<br />

über die Gemeinderatssitzung der Gemeinde <strong>Pfons</strong> vom 29. 10. 2010 im <strong>Gemeindeamt</strong><br />

<strong>Pfons</strong>.<br />

Beginn: 20,00 Uhr<br />

Ende: 24,00 Uhr<br />

Anwesend sind. Bürgermeister Argen Woertz, Bgm.-Stv. Ing. Peer Klaus,<br />

Vorstände: Mair Johann u. Schafferer Erich<br />

Gemeinderäte: Pittracher Friedrich, Hörtnagl Josef,<br />

Peer Georg, Mair Georg, u. Fragner Gerhard<br />

Entschuldigt sind: Peer Johannnes, Kirchmair Helmut, Gasser Brigitte,<br />

Schleicher Thomas<br />

Als Ersatzmann sind anwesend: Halder Bernhard, Hörtnagl Christian,<br />

Hörtnagl Hans-Peter, Seidner Margaretha,<br />

T a g e s o r d n u n g<br />

Pkt. 1) Begrüßung, Genehmigung der Tagesordnung u. Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom<br />

01. 09. 2010<br />

Pkt. 2) Beratung u. Beschlussfassung betreffend Straßenbeleuchtung.<br />

Pkt. 3) Beratung u. Beschlussfassung über eventuellen Grundtausch im Bereich der Gp. 694/1 (Bereich<br />

„Saxerhof“ in Schöfens).<br />

Pkt. 4) Beratung u. Beschlussfassung über Festsetzung der Gebühren für 2011.<br />

Pkt. 5) Beratung u. Beschlussfassung über Änderung der Richtlinien betreffend Gewährung von<br />

Baukostenzuschüssen.<br />

Pkt. 6) Beschlussfassung über Subventionsvergaben:<br />

a) Schützenkompanie Matrei u. Umgebung,<br />

b) Bockerl WM<br />

c) Sportverein Matrei Sektion Tennis - außerordentliche Subvention,<br />

d) Musikkapelle Matrei – Mühlbachl – <strong>Pfons</strong>,<br />

e) Chorgemeinschaft La-Voce,<br />

f) Seniorenbund Ortsgruppe Matrei – Mühlbachl – <strong>Pfons</strong> u. Außernavis,<br />

Pkt. 7) Vorlage des Prüfberichtes vom Überprüfungsausschuss,<br />

Pkt. 8) Behandlung des Ansuchens von Frau Mayr Olga betreffend Flächenwidmungs-<br />

Änderung Gp. 502/1 KG. <strong>Pfons</strong>.<br />

Pkt. 9) Behandlung des Antrages der Heimatliste <strong>Pfons</strong> betreffend Agrargemeinschaft.<br />

Pkt. 10) Versicherungsangelegenheiten<br />

Pkt. 11) Beratung u. Beschlussfassung über die Umstellung der Leichtverpackungssammlung<br />

Pkt. 12) Personalangelegenheiten.<br />

Pkt. 13) Allfälliges.


Beschlussfassung<br />

Zu Pkt. 1) In der Begrüßung stellt der Bürgermeister die Beschlussfähigkeit fest u. werden<br />

die erstmals anwesenden Ersatzmitglieder im Sinne des § 28 der TGO. angelobt.<br />

In der Folge wird die Tagesordnung einstimmig angenommen. Zur Niederschrift<br />

über die Gemeinderatssitzung vom 01. 09. 2010 regt GR. Fragner im Pkt. 2 die<br />

Aufnahme des im abgeschlossenen Dienstbarkeitsvertrages mit der TIGEWOSI<br />

betreffend des darin festgehaltenen Durchgangsrechtes zum Kinderspielplatz<br />

enthaltene Beitragszahlung im Betrag von 250 €/Jahr an, das vom GR. zustimmend<br />

angenommen wird. Im Übrigen wird die Niederschrift einstimmig angenommen.<br />

Weiters wird der Gemeinderat dahingehend informiert, dass die vom<br />

Gemeinderat in der Sitzung vom 1. 9. 10 beschlossene Verlegung der<br />

Wasserversorgung in Oberpfons zwischenzeitlich ausgeführt worden ist.<br />

Zu Pkt. 2) Nach der örtlichen Besichtigung der als Muster aufgestellten 2 Typs an<br />

Straßenbeleuchtungskörper, werden vom Bürgermeister die vorliegenden<br />

Preisangebote von der Fa. Austria-Email unterbreitet.<br />

Variante I „Elite“ Typ AK 42B/5o-70 W Leuchten 21 Stk. 13.660,60 €,<br />

Variante II „Tornado Compact Type AK 130 21 Stk. 7.371,10 €,<br />

Variante III Umbau der bestehenden Beleuchtungskörper 10.458 € netto<br />

Der Einbau eines Umschaltgerätes (halbe Ausleuchtung ab den späten<br />

Abendstunden) würde je Stück 55 € kosten.<br />

Anfrage vom GR. Hörtnagl in wie weit die Gewährleistung über die Dauer an<br />

Ersatzteilen gegeben ist? Bezüglich Ersatzteile ist es bislang zu keinen größeren<br />

Problemen gekommen. Auf die Anfrage vom Bgm- Peer wie weit die<br />

Beleuchtungskörper mittels LED Leuchten ersetzt werden können kann<br />

gegenwärtig nicht beantwortet werden. Zum Problembereich Ausfall der<br />

Straßenbeleuchtung ist zu sagen, dass hier keine Kabelbeschädigungen<br />

aufzufinden waren. Die Ursachen dürften durch Feuchtigkeitseinflüsse zu suchen<br />

sein.<br />

Vorstand Mair Johann plädiert aus optischen Gründen Beleuchtungskörper des<br />

Typs „Elite“ vorzuziehen. Demgegenüber sind – so der Bürgermeister – die hohen<br />

Kosten zu hinterfragen bzw. zu bedenken. GR. Hörtnagl Josef würde eine<br />

einheitliche Variante vorziehen.<br />

Beschluss: Nach eingehender Diskussion spricht sich der Gemeinderat in den<br />

Ortsteilen Schöfens / Rosiggengasse, Römerweg für den Austausch der<br />

Straßenbeleuchtungskörper des Typs „Tornado.<br />

In diesem Zusammenhang stellt Vorstand Schafferer Erich den Antrag auch in der<br />

Wohnsiedlung Römerweg die Beleuchtungskörper gegen diesen Typ<br />

auszutauschen. Wird einstimmig angenommen.<br />

In geschlossenen Siedlungen werden die Beleuchtungskörper des Typs „Elite“<br />

weitergeführt.<br />

Zu Pkt. 3) Berichtet der Bürgermeister, dass Sohn Andreas der Fam. Scheiter vom“Saxerhof“<br />

in Schöfens an ihn wegen der Möglichkeit einer Widmungsänderung zur<br />

Errichtung eines Eigenheimes herangetreten ist. Nachdem auf der von ihm<br />

vorgeschlagenen Parzelle keine Widmungsänderung möglich ist, könne er sich<br />

mittels Grundtausch zwischen Gemeinde u. der Liegenschaft Saxer sehr wohl eine<br />

Widmungsänderung vorstellen. Darüber liegt ein Planungskonzept vor. Nach<br />

diesem Planungskonzept wären eine Widmungsänderung von 3 Parzellen möglich,


wobei eine Parzelle mittels Grundtausch Herrn Scheiter Raimund zufallen würde u.<br />

zwei weitere Parzellen der Gemeinde. Damit verbunden müsste auch die in<br />

diesem Bereich liegende Kanalisation verlegt werden.<br />

Beschluss: Vom Gemeinderat wird das vorliegende Planungskonzept positiv<br />

aufgenommen u. stimmt dem Grundtausch einstimmig zu. Einstimmig wird<br />

beschlossen die Vermessungskosten u. Kosten für die Verlegung der Kanalanlage<br />

zu 1/3 durch Herrn Scheiter Raimund u. 2/3 durch die Gemeinde zu tragen.<br />

Zu Pkt. 4) Gegenwärtig liegen vom <strong>Land</strong> noch keine vorgegebenen Mindestgebührensätze an<br />

Wasser- u. Kanalgebühren vor. Diese richten sich im Verhältnis der<br />

Indexsteigerung des Monats Septembers dessen Festlegung jedoch noch aussteht.<br />

Bei einer Anhebung der Gebührensätze um 3% kann ausgegangen werden, dass<br />

mit den vom <strong>Land</strong> vorgegebenen Mindestgebührensätzen nachkommt u. das<br />

Auslangen gefunden wird.<br />

Beschluss:<br />

Vom Gemeinderat werden nachfolgende Gebühren mit 01. 01. 2011 bzw. ab dem<br />

Zeitpunkt der Zählerablesung neu festgelegt:<br />

Wasseranschluss von 1,60 auf 1,65 €,<br />

Kanalanschluss von 4,83 auf 4,97 €<br />

Wasserbenützungsgebühr bleibt mit 0,30 € unverändert,<br />

Kanalbenützungsgebühr v, 1,890 auf 1,95 €<br />

Kostenersätze für Tätigkeiten durch die Arbeiter von 24 auf 27 €,<br />

„ für Traktor von 45 auf 48 €<br />

Die weiteren Gebühren bleiben unverändert u. sind dem beiliegenden<br />

Gebührenspiegel zu entnehmen.<br />

Zu Pkt. 5) Bekanntlich wurden bei Prüfungen durch die Aufsichtsbehörde die Gewährung<br />

von Baukostenzuschüssen im Hinblick der Förderungswürdigkeit unserer<br />

Gemeinde immer wieder negativ beurteilt. Es ist deshalb notwendig bei Vergabe<br />

von Förderungen dahingehend einzuwirken u. zu beachten. Über die Gewährung<br />

von Baukostenzuschuss liegt ein Konzept vor, welches die Förderungen vermehrt<br />

auf die Schaffung von Wohnraum ausrichten. Garagen u. sonstige Nebengebäude<br />

werden nicht mehr in die Förderung mit einbezogen.<br />

Beschluss: Vom Gemeinderat wurden mit Wirksamkeit 01.01. 2011 nachfolgende<br />

Richtlinien über die Gewährung von Baukostenzuschüssen einstimmig festgelegt:<br />

Richtlinien für die Förderung von<br />

Baukostenzuschüssen an heimische Bauwerber<br />

§ 1<br />

Förderungsgegenstand<br />

Die Gemeinde <strong>Pfons</strong> gewährt einheimischen Bauwerbern für den Neubau eines Gebäudes<br />

oder für die Änderung eines Gebäudes, durch die seine Baumasse vergrößert wird u. für die<br />

der Erschließungskostenbeitrag gem. dem <strong>Tirol</strong>er Verkehrsaufschließungsgesetz zu leisten<br />

ist, eine Förderung in Form eines Baukostenzuschusses:<br />

§ 2


Förderungswerber<br />

1. Antragsberechtigt im Sinne dieser Richtlinie sind nur physische Personen (keine<br />

juristische Personen u. Personengesellschaften des bürgerlichen u. Handelsrechtes),<br />

die mindestens 10 Jahre lang ihren Hauptwohnsitz (ordentlichen Wohnsitz) im Sinne<br />

des Meldegesetzes 1991 in <strong>Pfons</strong> haben oder früher zumindest 10 Jahre hindurch mit<br />

ordentlichen Wohnsitz in <strong>Pfons</strong> gemeldet waren u. gewohnt haben.<br />

2. Wenn Eheleute als Antragsteller auftreten, muss zumindest ein Eheteil die<br />

Voraussetzungen gem. § 2 Pkt. 1 erfüllen.<br />

§ 3<br />

Ausmaß der Förderung<br />

Die Gemeinde <strong>Pfons</strong> kann eine Förderung im folgenden Ausmaß gewähren:<br />

1. Für den Neubau eines Gebäudes oder für die Änderung eines Gebäudes durch die<br />

seine Baumasse zur Schaffung von Wohnraum vergrößert wird u. in Höhe von 50<br />

% des nach § 7 des Verkehrsaufschließungsgesetzes zu entrichtenden<br />

Erschließungskostenbeitrages, höchstens jedoch von 2.000 € .<br />

2. Eine Förderung gem. Pkt. 1 ist ausgeschlossen, wenn dem Antragsteller oder<br />

seinem Ehepartner eine Förderung im Höchstausmaß im Sinne dieser Richtlinie<br />

bereits gewährt wurde.<br />

3. Zum Wohnraum zählen sämtliche Räume (wie Keller, Heizraum, Waschküche u. sonstige<br />

Nebenräume) mit Ausnahme von Garagen, u. sonstige div. Anbauten.<br />

4. Bei Erwerb einer Eigentumswohnhausanlage nach § 2, werden bei Berechnung<br />

der Baumasse die m² Wohnnutzfläche zuzüglich Kelleranteil u. einer Raumhöhe<br />

von 2,50 m herangezogen. Der Grundflächenanteil wird durch die Anzahl der<br />

Wohnungen des Wohnobjektes geteilt. Als Bemessungsgrundlage gelten 2,5%<br />

des geltenden Einheitsfaktors (dieser beträgt derzeit 79,21 €) das sind 1,98 €/m²<br />

Grundfläche u. pro m³ umbaute Raum.<br />

Die Berechnung der Förderung erfolgt analog wie bei Vorschreibung des<br />

Erschließungsbeitrages.<br />

§ 4<br />

Förderungsverfahren<br />

1. Um die Förderung ist beim <strong>Gemeindeamt</strong> schriftlich anzusuchen.<br />

2. Die Entscheidung über den Umfang der Förderung trifft der Gemeinderat.<br />

3. Auf eine Förderung nach dieser Richtlinie besteht kein Rechtsanspruch.<br />

§ 5<br />

Rückerstattung<br />

Wird die Liegenschaft, für die die Förderung gewährt wurde innerhalb von 10 Jahren ab<br />

Zeitpunkt der Baugenehmigung verkauft, ist die Förderung ohne Verzinsung u. ohne<br />

Wertanpassung binnen 14 Tagen ab Unterfertigung des Verkaufsvertrages<br />

zurückzuzahlen.


§ 6<br />

Geltungsdauer<br />

Diese Richtlinie ist ab dem Tag der Beschlussfassung des Gemeinderates von <strong>Pfons</strong><br />

vorerst auf unbestimmte Zeit anzuwenden.<br />

ggg<br />

Für den Gemeinderat<br />

Bürgermeister<br />

Nehme die Richtlinien über die Gewährung eines Baukostenzuschusses zur Kenntnis u. erkläre<br />

mich insbesondere mit den im § 5 festgelegten Rückerstattungsbestimmungen einverstanden.<br />

Eigenhändige Unterschrift des<br />

Förderungswerbers<br />

Zu Pkt. 6) Nachfolgende Subventionen werden einstimmig genehmigt:<br />

a) Schützenkompanie Matrei u. Umgebung 550 €<br />

b) Bockerl WM Navis 200 €,<br />

c) Sektion Tennis wurde das Subventionsansuchen wegen Beispielsfolgen<br />

einstimmig abgelehnt,<br />

d) Musikkapelle Matrei u. Umgebung 1.500 zuzüglich einer<br />

Zweckgebundenen Förderung im Betrag von 500 €,<br />

e) Chorgemeinschaft „Lav-Voce“ 300 €,<br />

f) Seniorenbund Ortsstelle Matrei, Mühlbachl, <strong>Pfons</strong> u. Außernavis 440 €,<br />

Zu Pkt. 7) Wird der Prüfbericht über die am 20. 09. 2010 durchgeführte örtliche<br />

Kassenprüfung zur Kenntnis gebracht.<br />

Zu Pkt. 8) Frau Mayr Olga aus Navis ersucht um Umwidmung der Gp. 502/1 in Bauland zur<br />

Errichtung eines Eigenheimes ihrer Tochter Sonja. Dem Gemeinderat wird die<br />

planliche Darstellung der von Frau Mayr begehrten Widmungsänderung u.<br />

Erschließungsmöglichkeit vorgelegt. Nach diesem Plan ist die Erschließung<br />

dieser Parzelle durch Privatweg der letztlich auf eine Steigung bis zu 20%<br />

kommen würde, vorgesehen. Zudem stellt sich die vorgesehene Wegeinbindung<br />

unübersichtlich dar.<br />

Bekanntlich gibt es über die im Raumordnungskonzept vorgesehene<br />

Baulanderweiterung im Ortsteil Haslach unter der Bezeichnung Haslach II<br />

zwischenzeitlich einen Planungsentwurf über die vorgesehene<br />

Erschließungsmöglichkeit u. es wird vom <strong>Land</strong> <strong>Tirol</strong> eine Bebauungsvariante<br />

ausgearbeitet.<br />

Beschluss: Das Ansuchen wird wegen der gegenwärtigen Ausarbeitung des<br />

neuen Siedlungsgebietes einstimmig zurückgestellt.<br />

Zu Pkt. 9) Werden dem Gemeinderat die bisher vorliegenden Erkenntnisse seitens des Amtes<br />

der <strong>Tirol</strong>er <strong>Land</strong>esregierung u. des <strong>Tirol</strong>er Gemeindeverbandes über die<br />

Aufteilung des Substanzwertes zwischen Agrargemeinschaft u. der Gemeinde<br />

vorgelegt u. eingehend diskutiert. Dabei ist nicht außer acht zu lassen, dass der<br />

Agrargemeinschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben aus dem Substanzwert die<br />

nötigen Finanzmittel zustehen.<br />

Der Substanzwert an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken u. der<br />

Jagdpachtzins, sind im Rechnungskreis II zu verbuchen u. steht nach Abzug der<br />

land- bzw. forstwirtschaftlichen Bewirtschaftungsschwernisse der Gemeinde zu.


Wie weit aus diesem Substanzwert die Gelder zwischen Agrargemeinschaft u.<br />

Gemeinde aufzuteilen sind, wird in einem zu erstellenden Gutachten aus den<br />

Jahresabschluss 2010 seitens der Bezirksforstinspektion berechnet.<br />

Im Rchnungskreis I sind land- u. forstwirtschaftliche Einnahmen enthalten. Die<br />

über die im Regulierungsplan festgelegten Nutzungsrechte hinausgehenden<br />

Erträge, stellen derzeit eine Rechtsunsicherheit dar.<br />

Über die Aufteilung des Substanzwertes zwischen Gemeinde u.<br />

Agrargemeinschaften liegen sowohl seitens des Amtes der <strong>Tirol</strong>er<br />

<strong>Land</strong>esregierung Abt. Agrargemeinschaften, als auch des <strong>Tirol</strong>er<br />

Gemeindeverbandes Unterlagen vor, welche jedem einzelnen<br />

Gemeinderatsmitglied ausgefolgt worden sind.<br />

Vorstand Mair Johann vertritt die Ansicht, dass die Aufteilung des<br />

Substanzwertes auch durch den Gemeindeverband zu prüfen ist. Er erkennt die<br />

Nutzungsrechte jedem einzelnen Mitglied voll an, will jedoch in späterer Zeit<br />

keinen Vorwurf zu Gehör bekommen, er habe als Gemeinderat hier sich nicht<br />

sachlich eingesetzt u. die Rechtssache der Gemeinde vertreten.<br />

Antrag seitens der Heimatliste <strong>Pfons</strong> um Ergänzung der Niederschrift.<br />

Die Heimatliste gibt zu Protokoll:<br />

In der besagten Sitzung wurde Herr Bürgermeister Argen Woertz aufgefordert<br />

sicherzustellen, dass Geschäftsunterlagen der Agrargemeinschaft nicht vernichtet<br />

oder verloren gehen.<br />

Es ist Aufgabe des Bürgermeisters durch neutrale Rechtsexperten prüfen zu<br />

lassen, ob die Einnahmen u. die Ausgaben der Agrargemeinschaft dem richtigen<br />

Rechnungskreis zugeordnet worden sind u. in der Zukunft zugeordnet werden.<br />

Bei der Gemeinderatssitzung wurde auch darauf hingewiesen, dass den<br />

Agrarmitgliedern nur der Althergebrachte Rechtholzbezug zusteht u. alle weiteren<br />

Erträge (Überling) der Gemeinde gehören u. somit in den Rechnungskreis II<br />

gehören.<br />

Weil aus den Äußerungen des Bürgermeisters klar hervorging, dass er nicht bereit<br />

ist, alles zu tun, um die berechtigten Ansprüche der Gemeinde geltend zu machen,<br />

wurde er aufgefordert, wegen Befangenheit weitere Schritte u. Entscheidungen die<br />

im Zusammenhang mit der Umsetzung des Erkenntnisses des<br />

Verfassungsgerichtshofes stehen, dem Vizebürgermeister Klaus Peer zu<br />

übertragen.<br />

Weiters wurde darauf hingewiesen, dass die Bezirksforstinspektion Steinach nicht<br />

für die Erstellung eines Gutachtens zuständig ist, sondern dass sich die Gemeinde<br />

von neutralen Rechtsexperten vom <strong>Tirol</strong>er Gemeindeverband beraten lassen muss.<br />

Zu Pkt. 10) Zugrundeliegend des vorliegenden Prämienversicherungsspiegels werden vom<br />

Gemeinderat nachfolgende Versicherungsabschlüsse einstimmig beschlossen:<br />

Rechtsschutzversicherung Versicherungssumme 115.000 € beinhaltet 30 Personen<br />

jährliche Prämie 590 € an die <strong>Tirol</strong>er Versicherung.<br />

Unfallversicherung Versicherungssumme 73.000 € auf Dauerinvalidität,<br />

versichert sind 5 Gemeindearbeiter, Gemeindefunktionäre u. 70<br />

Feuerwehrmänner mit einer jährlichen Versicherungsprämie v. 1.178,22 €.<br />

Zu Pkt. 11) Berichtet der Bürgermeister, dass hinsichtlich Einsammlung von<br />

Leichtverpackungsmaterialien die Fa. Höpperger als Partnerfirma der Fa. ARA<br />

unterstellt ist. Diese hat die Sammlung an die Fa. Huter übertragen. Die Säcke<br />

Müllsäcke für Leichtverpackungsmaterialen (gelben Säcke) werden im 4-


wöchigen Zeitintervall mit Wirksamkeit 1.1.2011 abgeholt. Die Kosten der<br />

Sammlung werden durch die Erträge dieser Sammlung finanziert.<br />

GR- Hörtnagl Josef stellt sich einer Einsammlung distanziert gegenüber, zumal<br />

bei einer Abgabe im Recyclinghof, wie dies bisher möglich ist, Einsparungen zu<br />

erzielen wären.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat stimmt einer Umstellung der Sammlung von<br />

Leichtverpackungsmaterialien unter der Bedingung zu, dass beim Recyclinghof<br />

die gegenständliche Abgabe auch weiterhin aufrecht bleibt.<br />

Zu Pkt. 12) Berichtet der Bürgermeister, dass Sekretär Kerschbaumer nach vorliegenden<br />

Unterlagen mit Wirksamkeit 01. 05. 2011 die Pension beanspruchen kann u.<br />

diese auch beantragen will, er nehme dies seinerseits mit Bedauern zur Kenntnis.<br />

Finanzverwalter Gauglhofer Thomas hat sich entschlossen, die Sekretärstelle<br />

einzunehmen.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig nach vorliegenden<br />

Stellenausschreibungskonzept die Stelle zur Einstellung eines Finanzverwalters<br />

auszuschreiben. Die Ausschreibung ist auch in den Nachbargemeinden Matrei u.<br />

Mühlbachl vorzunehmen. Die Stelle wird als Vollbeschäftigung mit 40<br />

Wochenstunden vergeben. Die Entlohnung richtet sich nach dem<br />

Gemeindevertragsbedienstetengesetz. Ende der Stellenbewerbung ist der<br />

30.11.10. Über den Einstellungstermin kann erst nach Vorlage der konkreten<br />

Pensionszusage u. der damit verbundenen Auflösung des Dienstverhältnisses<br />

entschieden werden.<br />

Der Schriftführer<br />

(Kerschbaumer)<br />

In der Gemeinderatssitzung vom 13. 12. 10 unter Einbeziehung des Nachtragsprotokolls durch die<br />

Heimatliste u. erfolgter Berichtigung (Löschung Freimenge Sperrmüll) einstimmig angenommen.

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