Gemeindeamt Pfons
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<strong>Gemeindeamt</strong> <strong>Pfons</strong><br />
Waldfrieden 23<br />
6143 <strong>Pfons</strong><br />
Tel. 05273/6252, Fax 05273/6252-16<br />
E-mail : meldeamt@pfons.tirol.gv.at<br />
3. N I E D E R S C H R I F T<br />
<strong>Pfons</strong>, 03. 07. 2010<br />
über die am 29. 06. 2010 im <strong>Gemeindeamt</strong> <strong>Pfons</strong> stattgefundene Gemeinderatssitzung der<br />
Gemeinde <strong>Pfons</strong>.<br />
Beginn: 20,00 Uhr<br />
Ende. 23,30 Uhr<br />
Anwesend sind: Bürgermeister Woertz Argen, Stellvertr. Ing. Peer Klaus<br />
Vorstände: Kirchmair Helmut u. Mair Johann, Schafferer Erich<br />
Gemeinderäte: Gasser Brigitte, Mair Georg, Peer Hannes, Peer Georg, u. Hörtnagl<br />
Josef<br />
Entschuldigt sind: GR. Diregger Thomas, Schleicher Thomas, Fragner Gerhard<br />
Als Ersatzpersonen sind anwesend: Pittracher Friedrich u. Nalter Martin u. Halder<br />
Bernhard<br />
T a g e s o r d n u n g<br />
Pkt. 1) Begrüßung, Genehmigung der Tagesordnung u. der Niederschrift über die<br />
Gemeinderatssitzung vom 04. 05. 2010.<br />
Pkt. 2) Beratung u. Beschlussfassung über die Erlassung eines Bebauungsplanes betr. Gp. 636/2 KG.<br />
<strong>Pfons</strong> (Mair Christoph Römerweg 3)<br />
Pkt. 3) Beratung u. Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Verlegung der Wasserleitung im<br />
Bereich L 38 Ellbögener Landesstraße.<br />
Pkt. 4) Beratung u. Beschlussfassung für die Übertragung der Gp. 805 des Volksschulverbandes an<br />
die Volksschulverband Vermögensverwaltungs- KG.<br />
Pkt. 5) a: Beratung u. Beschlussfassung betreffend Grundtausch Liegenschaft 9/3 <strong>Pfons</strong> Nr.<br />
2c (Witkind)<br />
b: Beschlussfassung Grundtausch Liegenschaft Gp. 508/1 Papes Manfred<br />
u. dem öffentlichen Gut Gp. 775/ im Sinne des Kauf- bzw. Tauschvertrages nach<br />
vorliegenden Konzept (Beschluss vom 22. 01. 09)<br />
Pkt. 6) Beschlussfassung betreffend Wohnungsvergaben<br />
Pkt. 7) Ansuchen um Baukostenzuschuss: a) Lener Josef Gedeir 38<br />
b) Peer Manfred St. Margaretha 2<br />
Pkt. 8) Subventionsansuchen:<br />
Jungscharlager,<br />
HS- Projektwoche,<br />
Rote Nasen,<br />
Pkt. 9) Behandlung des Ansuchen von Perktold Werner betreffend Widmungsänderung EZ 458<br />
Pkt. 10) Beratung u. Beschlussfassung über Abschluss einer Vereinbarung mit den Mühlenbesitzern<br />
im Zuge Kraftwerksbau „Unterstufe <strong>Pfons</strong>“.<br />
Pkt. 11) Beschlussfassung über Versicherungsabschluss,<br />
Pkt. 12) Beratung u. Beschlussfassung betreffend Kurvenausbau Bereich Arnholz
Pkt. 13) Beratung u. Beschlussfassung betreffend Spielplatzanlegung Wiesengrund<br />
Pkt. 14) Allfälliges<br />
B e s c h l u s s f a s s u n g<br />
Zu Pkt. 1) In der Begrüßung dankt der Bürgermeister fürs Kommen u. stellt die Beschlussfähigkeit<br />
fest.<br />
Dem mündlichen Ersuchen des Bürgermeisters um Erweiterung der Tagesordnung<br />
a) Dienstbarkeitsvertrag Durchgangsrecht bei der Wohnhausanlage der TIGEWOSI im<br />
Ortsteil Wiesengrund,<br />
b) Vorlage des Prüfberichtes über die von der Bezirkshauptmannschaft vorgenommene<br />
Kassenbestandsaufnahme,<br />
c) Subventionsansuchen vom Bischöflichen Bildungshaus St. Michael hat der<br />
Gemeinderat einstimmig entsprochen.<br />
In weiterer Folge wird die Tagesordnung u. Niederschrift über die Gemeinderatssitzung<br />
vom 04. 05. 2010 einstimmig angenommen. Beim Absatz anwesende Gemeinderäte<br />
wird das fehlende Gemeinderatsmitglied händisch ergänzt.<br />
Zu Pkt. 2) Berichtet der Bürgermeister, dass Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplanes der<br />
vorgesehene Anbau beim bestehenden Gebäude in <strong>Pfons</strong> – Römerweg Nr. 3 auf Gp. 636/2<br />
des Herrn Mair Christoph bildet. Mit diesem Anbau soll das im Erdgeschoss befindliche<br />
Wohnzimmer vergrößert werden. Die Baulichkeiten reichen bis 1,53 bzw. 1,67 m an die<br />
Grundgrenze zur öffentlichen Verkehrsfläche heran. Durch diese Baumaßnahme wird die<br />
Sicherheit u. Flüssigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig den vom Raumplaner Arch. DI.<br />
Ekkehard Stummvoll ausgearbeiteten Entwurf des Allgemeinen Bebauungsplanes gem. §<br />
56 Abs. 1 TROG. 2006 im Bereich der Grundparzelle 636/2 KG. <strong>Pfons</strong> nach planlicher<br />
Darstellung u. Legende gem. § 65 des TROG. 2006 durch vier Wochen hindurch zur<br />
öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.<br />
Werden zum erarbeiteten Bebauungsplan während der Auflagefrist keine<br />
Stellungnahmen abgegeben, gilt der gegenständlich erarbeitete Allgemeine- u.<br />
Ergänzende Bebauungsplan gem. § 68 des TROG. 2006 als beschlossen.<br />
Zu Pkt. 3) In diesem Jahr plant die Landesstraßenverwaltung die Neuasphaltierung der Landesstraße<br />
in unserem Ortsbereich auszuführen. Um mit den im Zusammenhang des geplanten<br />
Kraftwerkes „Unterstufe <strong>Pfons</strong>“ erforderlichen Grabungsarbeiten für die Wasserver- u.<br />
Entsorgungsleitungen die Asphaltdecke nicht zu beschädigen, sollen diese Arbeiten<br />
vorgezogen werden. Vom Ingenieurbüro Eberl wurden 3 Firmen zur Anboterstellung<br />
eingeladen<br />
Bestbieter ist die Fa. Terag-Asdag AG mit einer Summe von 14.000 € netto.<br />
Beschluss: Der Auftrag ergeht einstimmig an die Fa. Terag – Asdag AG Die Baukontrolle<br />
erfolgt durch das Ingenieurbüro Eberl.<br />
Zu Pkt. 4) Berichtet der Bürgermeister, dass bei Übertragung der Liegenschaft des<br />
Volksschulverbandes übersehen wurde die Gp. 805 im Ausmaß von 68 m² mit zu<br />
übertragen. Dies soll nun nachgeholt werden damit sämtliche die im Besitz des<br />
Volksschulverbandes Matrei am Brenner befindlichen Liegenschaften der<br />
Volksschulverband Vermögensverwaltungs- KG. übertragen sind.
Beschluss: Der Volksschulverband Matrei am Brenner ist Alleineigentümer der<br />
Liegenschaft EZ 379 Grundbuch 81207 KG. <strong>Pfons</strong> bestehend aus Gst. 805 im Ausmaß von<br />
68 m², auf welchem sich ein Teil des Turnsaales befindet.<br />
Zu Pkt. 5) a) Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass bekanntlich die Anlegung der Bus-<br />
bucht gegenüber dem <strong>Gemeindeamt</strong> vorgesehen war. Nach vorliegenden Gutachten von<br />
Sachverständigen (wegen des Kurvenbereiches) wird diese nicht mehr an der<br />
vorgesehenen Stelle angelegt, sondern soll um rd. 20 m Richtung Norden verlegt werden.<br />
Diese Teilfläche an Landesstraßengrund hat daraufhin die Gemeinde erworben.<br />
Es ist nunmehr vorgesehen einen flächengleichen Tausch aus dieser Teilfläche 766/5<br />
Mit der Gp. 9/3 vorzunehmen. Darüber besteht mit der Liegenschaftseigentümerin Frau<br />
Witkind Einvernehmen. Nach dem Entwurf wäre der flächengleiche Tausch 34 m².<br />
Beschluss: Der angestrebte Grundtausch zwischen der Gp. 9/3 Frau Witkind u. Gp 766/5<br />
Gemeindegut wird einstimmig genehmigt.<br />
Über die vorgesehene Verlegung der Busbucht nach Norden, ist der Gemeinderat nicht<br />
einverstanden zumal hier eine zu kurze Distanz zwischen der bestehenden Bushaltestelle<br />
im Dorf u. der nunmehr neuen Bushaltestelle gesehen wird.<br />
Seitens der Heimatliste wird vorgeschlagen, die Bushaltestelle (hier kann es lediglich eine<br />
Straßenhaltestelle geben, macht der Bürgermeister aufmerksam) um ca. 20 – 30 m<br />
Richtung Süden zu verlegen um damit die Ortsteile Waldfrieden u. Schöfens näher<br />
einzubinden. Der Vorschlag wird auch seitens der Bürgerliste positiv gesehen.<br />
Den Bürgermeister wird aufgetragen, darüber mit der Landesstraßenverwaltung zu<br />
sprechen u. wie vom Vorstand Schafferer Erich vorgeschlagen, prüfen zu lassen.<br />
b) Bekanntlich, so der Bürgermeister, wurde zwischen der Gp. 508/1 u. dem öffentlichen<br />
Gut Gp. 775/1 Grundstücksveränderungen in widmungsrechtlichen Belangen<br />
vorgenommen (Beschluss vom 22. 01. 09)<br />
Um diese Flächen grundbücherlich durchführen zu können, bedarf es eines gesonderten<br />
Beschlusses nach den von den Rechtsanwälten Dr. Klaunzer Dr. Klausner vorgegebenen<br />
Wortlaut:<br />
Beschluss: gemäß Vermessungsurkunde der Dipl.Ing. Bernhard Thurner KG vom<br />
28. 11. 2008 GZl. 100/02, welche Urkunde einen integrierenden Bestandteil dieses<br />
Beschlusses bildet, soll unter anderen das Trennstück 4 von 12 m² vom Gst 508/1 in EZ 85<br />
GB <strong>Pfons</strong> abgeschrieben u. unter Vereinigung mit dem Gst 775/1 zur Liegenschaft in EZ<br />
129 GB <strong>Pfons</strong> öffentliches Gut, zugeschrieben werden.<br />
Weiters soll das Trennstück 5 von 12 m² aus dem öffentlichen Gut Gst. 775/1 in EZ 129<br />
GB <strong>Pfons</strong> abgeschrieben u. unter Vereinigung mit den Gst. 508/1 zur Liegenschaft in EZ 85<br />
GB <strong>Pfons</strong> zugeschreiben werden.<br />
Der Gemeinderat beschließt einstimmig das vorbeschriebene Trennstück 5 von 12 m² als<br />
öffentliches Gut aufzulassen u. dafür das oben beschriebene Trennstück 4 von 12 m² in<br />
das öffentliche Gut aufzunehmen.<br />
Zu Pkt. 6) Wird dem Ansuchen von Frau Geir Veronika um Zuteilung einer Eigentumswohnung bei<br />
der im Bau befindlichen Wohnhausanlage im Ortsteil Wiesengrund entsprochen u. ihr<br />
die Wohnung mit der Top Bezeichnung 5 zugewiesen. Anm. Das Ansuchen wurde zwischenzeitlich<br />
zurückgezogen.<br />
Zu Pkt. 7) Im Sinne der Förderungsrichtlinien werden die Ansuchen um Baukostenzuschuss<br />
genehmigt. c<br />
u Pkt. 8) Nachfolgende Subventionen werden einstimmig zugesprochen.<br />
a) Jungscharlager 20 € je Kind aus <strong>Pfons</strong> zuzüglich einer Begleitperson,<br />
b) Projektwoche der dritten Hauptschulklasse 35 € je Schüler aus <strong>Pfons</strong>.<br />
c) Verein „Rote Nasen“ 100 €,<br />
d) Zum Spielfest St. Michael wird eine Subvention von 150 € zugesprochen.
Zu Pkt. 9) Trägt Bürgermeister Argen Woertz das Schreiben des Herrn Perktold vom 11. 05. 2010 in<br />
welchem er die Gemeinde ersucht, seine Liegenschaft Gp. 18/28 in EZ 458 KG <strong>Pfons</strong> in<br />
allgemeines Mischgebiet ohne Einschränkung zu widmen.<br />
Gegenwärtiger Widmungsstand ist allgemeines Mischgebiet beschränkt nach § 40 Abs. 2<br />
u. 6 TROG. für die damals angestrebte Nutzung einer Betriebswohnung.<br />
Ursprünglich, so erinnerte der Bürgermeister, war dies reines Gewerbegebiet in welchen<br />
eine Wohnnutzung nicht möglich gewesen wäre. Auf Wunsch des<br />
Liegenschaftseigentümers ist man damals der Wohnnutzung nachgekommen. Für eine<br />
neuerliche Widmungsänderung in allgemeines Mischgebiet ist beim Land keine<br />
Zustimmung zu erwarten, zumal mit einer Wohnnutzung in gewerblichen Betriebsanlagen<br />
Komplikationen zu erwarten sind.<br />
Beschluss: Die angestrebte Widmungsänderung wird vom Gemeinderat auch wegen der<br />
Beispielsfolgen einstimmig abgelehnt.<br />
Zu Pkt. 10) Im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung eines weiteren Gemeindekraftwerkes<br />
„Unterstufe <strong>Pfons</strong>“ wurde mit den Müleninteressentschaften Pfoner Mühle u.<br />
Berglermühle bezüglich Ablöse ihres bestehenden Wasserrechtes Gespräche geführt.<br />
Mit der Interessentschaft „Berglermühle“ wurde eine Vereinbarung getroffen:<br />
Die Pfoner Mühleninteressentschaft stellt sich eine jährliche Entschädigungszahlung im<br />
Betrag von 1.000 € vor. Gleichfalls hat der Bürgermeister Argen Woertz als<br />
Fischereiberechtigter Anspruch auf Entschädigungszahlung. Er erklärt dazu, hier keine<br />
Entschädigungsforderungen zu stellen. Bei der Fuchsenmühle, derzeitige Besitzer Troger<br />
Franz, wurde das Wasserrecht von der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck gelöscht.<br />
Beschluss: Dem Bürgermeister wird aufgetragen mit den Mühleninteressenten der Pfoner<br />
Mühle betreffend Entschädigungszahlungen Gespräche zu führen.<br />
Zu Pkt. 12) Erinnert der Bürgermeister, dass die bestehenden Versicherungsverträge vom<br />
Versicherungsmaklerbüro Fides geprüft worden sind. Auch das Versicherungsbüro<br />
Fides hat das Angebot der Tiroler Versicherung sehr empfohlen zumal es sich hierbei<br />
um ein Versicherungsprodukt speziell für die Gemeinden handelt. Es gibt hier kein<br />
vergleichbares Produkt auf dem Versicherungsmarkt.<br />
Im Angebot „S`Beschte für die Gemeinde“ werden zwei Varianten angeboten:<br />
Variante I beinhaltet Feuer, Einbruchdiebstahl u. Beraubung, Leitungswasser,<br />
Glasbruch u. Haftpflichtversicherung. Jahresprämie 6. 456,73 €<br />
Die Variante II beinhaltet Feuer, Katastrophendeckung (Feuer – EC) Einbruchdiebstahl<br />
u. Beraubung, Leitungswasser, Glasbruch, Sturm, Elektronik u.<br />
Haftpflichtversicherung. Jahresprämie 8.524,75 €<br />
Bei dieser Versicherung gibt es keine Summenermittlung. Sämtliche im Eigentum der<br />
Gemeinde befindlichen Liegenschaften sind bei laufender Indexanpassung auf<br />
Neuwert versichert. Hinsichtlich der Druckrohrleitung sind wohl Schäden an Dritte<br />
gedeckt, nicht jedoch die Druckrohrleitung selbst. Die bei der Allianz Versicherung<br />
bis 2016 laufende Feuerversicherung für das E-Werk, wird von der Tiroler<br />
Versicherung übernommen. (Ergänzungsanbot vom 28. 05. 10)<br />
Beschluss: Der Gemeinderat entschied sich einstimmig das Angebot der Tiroler<br />
Versicherung durch den Bezirksvertreter Robert Schmidt mit der angebotenen<br />
Variante II anzunehmen.<br />
Zu Pkt. 13) Legt Bürgermeister Argen Woertz ein Planungskonzept über den Ausbau des Schöfner<br />
Weges im Bereich „Plattnerhof“ u. bei Schloss Arnholz vor. Ein ursprünglich<br />
vorgesehener bergseitiger Ausbau wurde wegen Bedenken auf die Standsicherheit<br />
des dort befindlichen Turms fallen gelassen. Hierfür bedürfe es die Einholung eines<br />
Gutachtens. Nach vorliegender Planung würde der Weg im Bereich Kehre beim<br />
„Plattnerhof“ auf 7,00 m ausgeweitet u. im Bereich Schloss Arnholz auf 5,00 m<br />
verbreitert. Die Errichtungskosten wurden vom Amt der Landesregierung
Güterwegbauabteilung auf 116.000 € errechnet. Zum geplanten Ausbau sind<br />
Förderungen von 50% zu erwarten. Das Bischöfliche Bildungshaus St. Michael würde<br />
für den Ausbau den Grund unentgeltlich zur Verfügung stellen u. einen<br />
Baukostenanteil im Betrag von 20.000 € übernehmen. Nachdem diese Arbeiten in<br />
diesem Jahr nicht budgetierbar waren, würde mit den Ausbauarbeiten<br />
voraussichtlich im Herbst begonnen, sodass die Rechnungslegung im Jänner 2011<br />
erwartet- u. budgetiert werden kann.<br />
Auf die Ansicht des GR. Hörtnagl Josef, dass St. Michael der Hauptnutznießer des<br />
Wegausbaues sei u. demnach auch nach seiner Ansicht zu höhere Kostenbeteiligung<br />
angehalten werden sollte, entgegnet der Bürgermeister, dies kann nicht so gesehen<br />
werden. St. Michael ist ein Betrieb u. bietet auch in unserer Gemeinde Arbeitsplätze.<br />
Anfrage vom Vorstand Kirchmair Helmut: Wieso bei diesem Weg nicht eine<br />
Gesamtplanung ausgeführt wurde? Der Ausbau im bestehenden Umfang war<br />
ursprünglich nicht vorgesehen. Durch nicht vorgesehene Mehreinnahmen u. der<br />
angesprochenen Kostenbeteiligung von St. Michael, ist die Ausführung dieses<br />
Projektes finanzierbar.<br />
Beschluss: Unter der vorhin angeführten Finanzierbarkeit wird das Bauvorhaben<br />
einstimmig genehmigt.<br />
Zu Pkt. 14) Im Zuge der zwischenzeitlich im Bau befindlichen Wohnhausanlage der TIGEWOSI im<br />
Ortsteil Wiesengrund soll wie vorgesehen, auf Gp. 236/12 ein Kinderspielplatz für den<br />
dortigen Siedlungsbereich angelegt werden. Die Kosten für den Unterbau u. das<br />
Gelände des Spielplatzes im Betrag von 8. 598 € würde die Wohnbaugesellschaft<br />
tragen. Die Kosten der Spielgeräte selbst im Betrag von 10.180,49 € brutto, gehen zu<br />
Lasten der Gemeinde <strong>Pfons</strong> Nach vorliegenden Angebot der Fa. Obra, sind die<br />
Errichtung von Schaukeln, Spielturm mit angebauter Geländerutsche vorgesehen.<br />
Anfrage vom GR. Hörtnagl Josef: Wie sieht es mit der Kostenbeteiligung von den<br />
übrigen dort befindlichen Wohnhausanlagen aus? Die Wohnhausanlage der WIWO als<br />
auch MRC sind mit ihren jeweils 5 Wohneinheiten nach der TBO nicht verpflichtet<br />
einen Spielplatz anzulegen u. können deshalb nicht verpflichtend angehalten werden<br />
einen Beitrag zu leisten. Man will aber mit beiden Wohnbauträgern über eine<br />
Beitragsleistung sprechen.<br />
Zur vorgeschlagenen Anlegung eines naturnahen Spielplatzes stellen sich offene<br />
Haftungsfragen.<br />
Vorstand Kirchmair Helmut bringt in diesen Zusammenhang vor, dass die Versetzung<br />
eines Baumes vom Spielplatz im Ortsteil Gedeir nach seiner Ansicht zu begrüßen<br />
wäre.<br />
Beschluss: Die Errichtung des gegenständlichen Kinderspielplatzes nach<br />
vorliegendem Planungskonzepts u. Kostenbeteiligung wird einstimmig genehmigt.<br />
Mit den vorhin angeführten Wohnbauträgern sind über eine Kostenbeteiligung<br />
Gespräche zu führen.<br />
Zu Pkt. 15) Erklärt der Bürgermeister, dass am Grundstück der Eigentumswohnhausanlage der<br />
TIGEWOSI wohl ein Durchgangs- u. Durchfahrecht zugunsten der Gemeinde<br />
eingeräumt ist, jedoch nicht für die Allgemeinheit ein Durchgangsrecht für Besucher<br />
des Spielplatzes des dortigen Siedlungsbereiches besteht.<br />
Darüber liegt nunmehr ein entsprechender Dienstbarkeitsvertrag zwischen der<br />
Gemeinde <strong>Pfons</strong> u. der Tiroler Gemeinnützigen Wohnungsbau- u.<br />
Siedlungsgesellschaft mbH. vor. Die darin festgelegte Benützung ist zeitlich von 1.<br />
Mai bis zum 30. Oktober begrenzt. Für dieses Durchgangsrecht ist jährlich ein Beitrag<br />
im Betrag von 250 € wertgesichert zu entrichten.<br />
Vorstand Schafferer Erich bemängelt die zeitliche Eingrenzung für die Benützung des<br />
Kinderspielplatzes. Gleichfalls hält er den Kostenbeitrag als nicht gerechtfertigt. Für<br />
die Liegenschaftseigentümer ist mit diesen Dienstbarkeitsvertrag – so der
Bürgermeister – eine Belastung verbunden u. deshalb der Kostenbeitrag auch<br />
gerechtfertigt.<br />
Beschluss: Die Beschlussfassung wird wegen der Vorsprache über eine Verlängerung<br />
der zeitlichen Eingrenzung etwa auf 15.3. bis Ende November einstimmig vertagt.<br />
Zu Pkt. 16) Wird der Prüfbericht über die von der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck am<br />
17. 06. 2010 durchgeführte Kassenbestandsaufnahme vollinhaltlich zur Kenntnis<br />
gebracht.<br />
Das Protokoll hat der Gemeinderat in der Gemeinderatssitzung vom 01. 09. 2010 einstimmig<br />
genehmigt.