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Dokumentation und Arbeitshilfe, Evangelischer Oberkirchenrat ...

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<strong>Evangelischer</strong> <strong>Oberkirchenrat</strong> <strong>Dokumentation</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeitshilfe</strong> „Illegalität“<br />

Daher die Frage: Gibt es im Schulgesetz Baden-Württembergs eine Bestimmung, die<br />

die Erhebung des Aufenthaltsstatus erforderlich macht?<br />

Denken könnte man an die Schulpflicht; in diesem Zusammenhang könnte es erforderlich<br />

sein, den Aufenthaltsstatus zu erheben, wenn hiervon die Schulpflicht abhängen<br />

würde. Nach § 72 SchulG ist die Schulpflicht aber lediglich abhängig vom Wohnsitz<br />

oder gewöhnlichen Aufenthalt. Auf die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes oder auf<br />

die Frage, ob der Aufenthalt formell „geduldet“ ist, kommt es nicht an. Es genügt,<br />

dass sich der Schüler / die Schülerin tatsächlich für längere Zeit (nicht nur besuchsweise)<br />

in Deutschland aufhält. Die Frage des Aufenthaltsstatus ist also von der<br />

Schulverwaltung nicht zu erheben <strong>und</strong> darf daher auch nicht an die Meldebehörde<br />

oder die Ausländerbehörde übermittelt werden. Die Frage ist natürlich, ob die Praxis<br />

auch tatsächlich so verfährt.<br />

Welche Daten darf die Schule<br />

erheben?<br />

Keine Erhebung des ausländerrechtlichen<br />

Status<br />

Keine Datenübermittlung<br />

an die Ausländerbehörde<br />

zulässig<br />

Seite 39

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