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Dokumentation und Arbeitshilfe, Evangelischer Oberkirchenrat ...

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<strong>Evangelischer</strong> <strong>Oberkirchenrat</strong> <strong>Dokumentation</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeitshilfe</strong> „Illegalität“<br />

Das Recht auf Arbeitslohn<br />

von abhängig beschäftigten „Illegalen“<br />

Rechtsbeistand Thomas Jung, Stuttgart<br />

I. Die wichtigsten Ansprüche aus dem Beschäftigungsverhältnis<br />

1. Der Lohnanspruch<br />

Arbeiterinnen <strong>und</strong> Arbeiter ohne Aufenthaltserlaubnis bzw. Arbeitserlaubnis haben<br />

keinen Zugang zum legalen Arbeitsmarkt in Deutschland.<br />

Wer dennoch – illegal, schwarz – Arbeitsleistungen erbringt, hat gegen den Arbeitgeber<br />

Anspruch auf Lohnzahlung.<br />

Die Höhe des Lohns richtet sich nach der Vereinbarung, sollte diese sittenwidrig –<br />

was häufig der Fall ist – zu niedrig bemessen sein, so gilt „die übliche Vergütung als<br />

vereinbart“ (§ 612 Abs. 2 BGB).<br />

Im Regelfall hat der illegal Beschäftigte auch Anspruch auf Entgeltfortzahlung (6 Wochen)<br />

im Krankheitsfall bzw. auf Krankengeld durch die Krankenkasse bei Arbeitsunfähigkeit,<br />

die über den Entgeltfortzahlungszeitraum hinaus andauert.<br />

2. Besteht Krankenversicherungsschutz ?<br />

Ja, Voraussetzung ist das Bestehen eines – nicht nur geringfügigen – Beschäftigungsverhältnisses,<br />

ob dieses illegal ist, spielt keine Rolle. In der Regel wird der illegal<br />

Beschäftigte selbst keine Krankenkasse gewählt haben, dann muss der Arbeitgeber<br />

eine Kasse auswählen oder die Spitzenverbände der Krankenkassen entscheiden<br />

hierüber.<br />

Mitversichert sind nach den gesetzlichen Vorschriften auch die Familienangehörigen.<br />

3. Besteht Unfallversicherung?<br />

Auch für illegal Beschäftigte sind Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung<br />

gegeben, weil eine Beschäftigung vorliegt (§ 7 SGB IV), so dass bei Arbeitsunfall<br />

Anspruch auf Zahlung von Heilbehandlung, Verletztengeld oder Erneuerung von<br />

Körperersatzstücken, Berufshilfe, Verletztenrente, Sterbegeld, Rente an Hinterbliebene<br />

besteht.<br />

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