Gestaltungshandbuch Altstadt (9.70 MB) - Stadt Mindelheim
Gestaltungshandbuch Altstadt (9.70 MB) - Stadt Mindelheim
Gestaltungshandbuch Altstadt (9.70 MB) - Stadt Mindelheim
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
16 17<br />
III. GEStAltunGSEMpfEhlunGEn<br />
Um die hohe Qualität des <strong>Stadt</strong>bildes zu erhalten und weiterzuentwickeln, werden mit dieser Broschüre<br />
die städtebaulichen und architektonischen Merkmale erörtert sowie Entscheidungshilfen für<br />
gestalterische Fragen des Bauens und Sanierens zur Verfügung gestellt.<br />
Auch wenn im Einzelfall keine Baugenehmigung erforderlich ist, bedarf die bauliche Veränderung<br />
von denkmalgeschützten Gebäuden der Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz. Diese ist vor<br />
Beginn der Maßnahme einzuholen. Da die <strong>Altstadt</strong> von <strong>Mindelheim</strong> in ihrer Gesamtheit ein besonders<br />
schützenswertes Ensemble darstellt, betrifft dies - zum Beispiel bezüglich der Fassadengestaltung<br />
oder des Einbaus neuer Fenster - auch Gebäude, die kein Einzeldenkmal, aber Teil des Ensembles sind.<br />
Besondere gestalterische und planerische Sorgfalt erfordert in der historischen <strong>Altstadt</strong> auch die<br />
energetische Gebäudesanierung. In der Planungs- und Bauphase und insbesondere bei der Wahl<br />
von Dämm- und Baustoffen sollten dankmalpflegerische Belange und bauphysikalische Grundsätze<br />
Beachtung finden sowie auf fachgerechte und der historischen Gebäudesubstanz angemessene Ausführung<br />
Wert gelegt werden. Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung berücksichtigen im<br />
Übrigen den besonderen Charakter historischer und stadtbildprägender Gebäude.<br />
Die nachfolgend dargestellten Gestaltungsempfehlungen wollen Entscheidungshilfen sein, die frühzeitig<br />
in die Planung von Bau- oder Sanierungsmaßnahmen in der <strong>Altstadt</strong> einfließen sollten. Sie<br />
dienen zugleich der Orientierung, welche Maßnahmen durch Zuschüsse der Städtebauförderung oder<br />
erweiterte Abschreibungen gefördert werden können. Beratend stehen Ihnen das <strong>Stadt</strong>bauuamt und<br />
die Untere Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Unterallgäu jederzeit gerne zur Verfügung.