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Gestaltungshandbuch Altstadt (9.70 MB) - Stadt Mindelheim

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V. wAS SIE AlS hAuSEIGEntüMEr wISSEn SolltEn<br />

Sie sind Eigentümer eines Hauses in der <strong>Altstadt</strong> und möchten bauliche Änderungen an der Fassade oder<br />

im Gebäude vornehmen. Was ist zu beachten?<br />

Wann ist eine Baugenehmigung erforderlich?<br />

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass eine Baugenehmigung stets erforderlich wird, wenn Sie grundlegend<br />

in die Bausubstanz eingreifen und tragende oder aussteifende Bauteile (Wände, Decken) verändern (siehe<br />

Art. 55, 57 und 58 der Bayerischen Bauordnung) oder eine Nutzungsänderung vornehmen. Beispielsweise<br />

die Umwandlung einer Wohnung in Gewerberäume oder umgekehrt.<br />

Die Baugenehmigung erteilt das Landratsamt Unterallgäu im Einvernehmen mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Mindelheim</strong>.<br />

Der Antrag ist über das <strong>Stadt</strong>bauamt einzureichen.<br />

Wann ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich?<br />

Grundsätzlich bei allen Änderungen an und in einem Baudenkmal, auch wenn diese baugenehmigungsfrei<br />

sind. Also beispielsweise das Dach neu decken, die Fassade sanieren, die Fenster auswechseln oder die<br />

Innenwände versetzen. Ob Ihr Haus ein Baudenkmal ist, können Sie aus der Denkmalliste ersehen (Info im<br />

<strong>Stadt</strong>bauamt oder Landratsamt).<br />

Für alle anderen Gebäude wird eine denkmalpflegerische Erlaubnis nur gefordert, wenn sich die geplante<br />

Änderung an Ihrem Gebäude auf das Erscheinungsbild des Ensembles der historischen <strong>Altstadt</strong> <strong>Mindelheim</strong>s<br />

auswirkt. Beispielsweise Sanierung der Fassaden mit Auswechslung der Fenster, neuer Farbanstrich<br />

usw. Die denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt das Landratsamt Unterallgäu im Einvernehmen mit der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Mindelheim</strong>. Der Antrag ist über das <strong>Stadt</strong>bauamt einzureichen.<br />

Ist die Denkmalliste auch im Internet einsehbar?<br />

Im Internet-Angebot des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege kann die Denkmalliste als<br />

Listenauszug abgerufen werden. Außerdem können im BayernViewer-denkmal, den das Landesamt in<br />

Kooperation mit der Bayerischen Vermessungsverwaltung bereitstellt, zusätzlich Fachinformationen und<br />

Bilder der Einzeldenkmäler, Ensembles und auch der Bodendenkmäler im <strong>Stadt</strong>gebiet eingesehen werden.<br />

--> www.blfd.bayern.de

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