Gestaltungshandbuch Altstadt (9.70 MB) - Stadt Mindelheim
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V. wAS SIE AlS hAuSEIGEntüMEr wISSEn SolltEn<br />
Sie sind Eigentümer eines Hauses in der <strong>Altstadt</strong> und möchten bauliche Änderungen an der Fassade oder<br />
im Gebäude vornehmen. Was ist zu beachten?<br />
Wann ist eine Baugenehmigung erforderlich?<br />
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass eine Baugenehmigung stets erforderlich wird, wenn Sie grundlegend<br />
in die Bausubstanz eingreifen und tragende oder aussteifende Bauteile (Wände, Decken) verändern (siehe<br />
Art. 55, 57 und 58 der Bayerischen Bauordnung) oder eine Nutzungsänderung vornehmen. Beispielsweise<br />
die Umwandlung einer Wohnung in Gewerberäume oder umgekehrt.<br />
Die Baugenehmigung erteilt das Landratsamt Unterallgäu im Einvernehmen mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Mindelheim</strong>.<br />
Der Antrag ist über das <strong>Stadt</strong>bauamt einzureichen.<br />
Wann ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich?<br />
Grundsätzlich bei allen Änderungen an und in einem Baudenkmal, auch wenn diese baugenehmigungsfrei<br />
sind. Also beispielsweise das Dach neu decken, die Fassade sanieren, die Fenster auswechseln oder die<br />
Innenwände versetzen. Ob Ihr Haus ein Baudenkmal ist, können Sie aus der Denkmalliste ersehen (Info im<br />
<strong>Stadt</strong>bauamt oder Landratsamt).<br />
Für alle anderen Gebäude wird eine denkmalpflegerische Erlaubnis nur gefordert, wenn sich die geplante<br />
Änderung an Ihrem Gebäude auf das Erscheinungsbild des Ensembles der historischen <strong>Altstadt</strong> <strong>Mindelheim</strong>s<br />
auswirkt. Beispielsweise Sanierung der Fassaden mit Auswechslung der Fenster, neuer Farbanstrich<br />
usw. Die denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt das Landratsamt Unterallgäu im Einvernehmen mit der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Mindelheim</strong>. Der Antrag ist über das <strong>Stadt</strong>bauamt einzureichen.<br />
Ist die Denkmalliste auch im Internet einsehbar?<br />
Im Internet-Angebot des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege kann die Denkmalliste als<br />
Listenauszug abgerufen werden. Außerdem können im BayernViewer-denkmal, den das Landesamt in<br />
Kooperation mit der Bayerischen Vermessungsverwaltung bereitstellt, zusätzlich Fachinformationen und<br />
Bilder der Einzeldenkmäler, Ensembles und auch der Bodendenkmäler im <strong>Stadt</strong>gebiet eingesehen werden.<br />
--> www.blfd.bayern.de