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Ausgabe vom Oktober 2010 - in Stockenboi!

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(AK/62) – Katastrophenschäden, die<br />

durch Unwetter entstanden s<strong>in</strong>d, können<br />

als außergewöhnliche Belastungen<br />

bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend<br />

gemacht werden. Die Steuerexperten<br />

der ARBEITERKAMMER beraten<br />

Betroffene und helfen bei der Arbeitnehmerveranlagung.<br />

Als Folge der sommerlichen Hitzeperiode<br />

gibt es auch heuer wieder Unwetter<br />

mit schwerwiegenden Folgen, wie zum<br />

Beispiel im Unterkärntner Raum. Die<br />

Sanierung der durch Muren und Überschwemmungen<br />

beschädigten Vermögenswerte<br />

verursacht hohe Kosten.<br />

„Diese <strong>Ausgabe</strong>n können die Betroffe-<br />

(AK/29) – Abgedeckte Dächer, kaputte<br />

Fenster oder beschädigte Autos: Für<br />

Sturmschäden s<strong>in</strong>d Haushalt- und Gebäudeversicherung<br />

sowie spezielle Kfz-<br />

Versicherungen dr<strong>in</strong>gend notwendig.<br />

Die Konsumentenschützer der AK geben<br />

Tipps, wie man sich richtig gegen<br />

Unwetterschäden versichert.<br />

Grundsätzlich bezieht sich e<strong>in</strong>e Haushaltsversicherung<br />

nur auf den Wohnungs<strong>in</strong>halt.<br />

Wird dieser zum Beispiel<br />

durch e<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gendes Regenwasser, als<br />

Folge e<strong>in</strong>es Sturmschadens beschädigt,<br />

leistet die Haushaltsversicherung Ersatz.<br />

„Bei Schäden nach e<strong>in</strong>em Rückstau<br />

aus der Kanalisation, wie bei Hochwasser<br />

oder starken Regenfällen, empfiehlt<br />

sich e<strong>in</strong>e Prüfung der Deckungserweiterung<br />

der bestehenden Versicherung“,<br />

rät Dr. Josef<strong>in</strong>e Traunik, Leiter<strong>in</strong> des<br />

AK-Konsumentenschutzes.<br />

E<strong>in</strong>e Gebäudeversicherung ist h<strong>in</strong>gegen<br />

für Schäden am Haus und an D<strong>in</strong>gen<br />

zuständig, die mit dem Haus verbunden<br />

s<strong>in</strong>d. Abgesichert s<strong>in</strong>d Sturmschäden<br />

ab e<strong>in</strong>er W<strong>in</strong>dgeschw<strong>in</strong>digkeit von<br />

60 Stundenkilometer. Ersetzt werden<br />

abgedeckte Dächer, kaputte Fenster<br />

und Türen, zerstörte Schornste<strong>in</strong>e oder<br />

Schäden durch umfallende Bäume. Mitversichert<br />

s<strong>in</strong>d zum Beispiel auch Satellitenschüsseln<br />

oder Rollläden.<br />

24<br />

Mitteilungsblatt der Geme<strong>in</strong>de <strong>Stockenboi</strong><br />

AK <strong>in</strong>formiert: Katastrophenschäden<br />

s<strong>in</strong>d von Steuer absetzbar<br />

nen <strong>in</strong> voller Höhe von der Steuer absetzen“,<br />

<strong>in</strong>formiert AK-Steuerrechtsexperte<br />

Dr. Bernhard Sapetschnig.<br />

Außergewöhnliche Belastungen<br />

Die AK Kärnten unterstützt die Unwetter-Opfer<br />

bei der steuerlichen Geltendmachung<br />

der Aufwendungen zur<br />

Beseitigung der Katastrophenschäden.<br />

Dabei können folgende Kosten <strong>in</strong> voller<br />

Höhe, also ohne Selbstbehalt, als außergewöhnliche<br />

Belastung bei der Arbeitnehmerveranlagung<br />

geltend gemacht<br />

werden, sofern sie nicht <strong>vom</strong> Katastrophenfonds<br />

oder e<strong>in</strong>er Versicherung getragen<br />

werden:<br />

AK­Tipps: Richtige Versicherung<br />

bei Sturm und Hagel<br />

„Höhere Gewalt“<br />

Werden durch e<strong>in</strong>en Sturm Häuser oder<br />

Fahrzeuge durch morsche Bäume oder<br />

baufällige Häuser beschädigt, muss der<br />

Geschädigte den Nachweis erbr<strong>in</strong>gen,<br />

dass die Besitzer ihre Erhaltungspflicht<br />

verletzt haben. „In diesem Fall ist e<strong>in</strong>e<br />

Haftung des Hauseigentümers oder<br />

dessen Gebäudehaftpflichtversicherung<br />

denkbar“, erklärt Traunik. Sturmschäden<br />

an Autos werden meist nur von Kasko-,<br />

Elementar- oder Vollkaskoversicherungen<br />

gedeckt. Die eigene Haftpflichtversicherung<br />

bietet ke<strong>in</strong>en Schutz. „Ob<br />

oder <strong>in</strong> welcher Höhe die Kaskoversicherung<br />

zahlt, steht <strong>in</strong> der Polizze oder <strong>in</strong><br />

den Versicherungsbed<strong>in</strong>gungen. Wurde<br />

e<strong>in</strong> Selbstbehalt vere<strong>in</strong>bart, kann er im<br />

Schadensfall <strong>vom</strong> Entschädigungsbetrag<br />

abgezogen werden“, betont die Expert<strong>in</strong>.<br />

Schaden sofort melden<br />

Tritt e<strong>in</strong> Sturmschaden auf, sollte dieser<br />

sofort bei der Versicherung gemeldet<br />

und Beweisfotos erstellt werden. Zudem<br />

sollte bei der Schadensbesichtigung<br />

e<strong>in</strong> Sachverständiger, zum Beispiel e<strong>in</strong><br />

fachkundiger Handwerker, h<strong>in</strong>zugezogen<br />

werden. Ist im Deckungs<strong>in</strong>halt der<br />

Versicherung „Sturmschaden“ enthalten,<br />

muss anhand der Versicherungsbed<strong>in</strong>gungen<br />

überprüft werden, welche<br />

Schäden damit versichert s<strong>in</strong>d.<br />

l Reparatur und Sanierung von beschädigten<br />

Vermögenswerten. Darunter<br />

fällt zum Beispiel die Erneuerung<br />

des Verputzes oder das Ausmalen<br />

von Räumen bis h<strong>in</strong> zur Reparatur<br />

von Zäunen oder Pkws.<br />

l Auch die Kosten für Ersatzbeschaffungen<br />

– sei es der Neubau von Gebäudeteilen,<br />

die Neuanschaffung von<br />

E<strong>in</strong>richtungsgegenständen, Kleidung<br />

oder Geschirr – können von der<br />

Steuer abgeschrieben werden.<br />

Die Steuerberatung der Arbeiterkammer<br />

Kärnten ist kostenlos.<br />

Weitere Informationen: AK-Steuerhotl<strong>in</strong>e<br />

050 477-3000****<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

9021 Klagenfurt | Bahnhofplatz 3<br />

Mag. Alexandra Dohr | Tel. 050 477-<br />

2403 | Mobil 0664/84 56 779 | Fax 050<br />

477-2400<br />

kommunikation@akktn.at<br />

kaernten.arbeiterkammer.at<br />

Achtung vor<br />

unbekannten Pflegern<br />

Die Bezirkshauptmannschaft Villach<br />

setzt uns davon <strong>in</strong> Kenntnis,<br />

dass im Bezirk Villach-Land ältere<br />

pflegebedürftige Personen von<br />

Unbekannten aufgesucht werden,<br />

welche sich als Mitarbeiter des<br />

Gesundheitsamtes der BH Villach<br />

ausgeben. Von diesen wird versucht,<br />

e<strong>in</strong>e 24-Stunden-Betreuung<br />

mit ausländischen Fachkräften zu<br />

vermitteln.<br />

Es wird ausdrücklich darauf h<strong>in</strong>gewiesen,<br />

dass das Gesundheitsamt<br />

ke<strong>in</strong>e Pflegekräfte vermittelt.<br />

Sollten Sie Wahrnehmungen dieser<br />

Art machen, verständigen Sie<br />

sofort die Polizei oder das Geme<strong>in</strong>deamt.<br />

Machen Sie jedenfalls<br />

ke<strong>in</strong>e Zusagen und leisten Sie<br />

ke<strong>in</strong>e Unterschriften!

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