Ausgabe vom Oktober 2010 - in Stockenboi!
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(AK/62) – Katastrophenschäden, die<br />
durch Unwetter entstanden s<strong>in</strong>d, können<br />
als außergewöhnliche Belastungen<br />
bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend<br />
gemacht werden. Die Steuerexperten<br />
der ARBEITERKAMMER beraten<br />
Betroffene und helfen bei der Arbeitnehmerveranlagung.<br />
Als Folge der sommerlichen Hitzeperiode<br />
gibt es auch heuer wieder Unwetter<br />
mit schwerwiegenden Folgen, wie zum<br />
Beispiel im Unterkärntner Raum. Die<br />
Sanierung der durch Muren und Überschwemmungen<br />
beschädigten Vermögenswerte<br />
verursacht hohe Kosten.<br />
„Diese <strong>Ausgabe</strong>n können die Betroffe-<br />
(AK/29) – Abgedeckte Dächer, kaputte<br />
Fenster oder beschädigte Autos: Für<br />
Sturmschäden s<strong>in</strong>d Haushalt- und Gebäudeversicherung<br />
sowie spezielle Kfz-<br />
Versicherungen dr<strong>in</strong>gend notwendig.<br />
Die Konsumentenschützer der AK geben<br />
Tipps, wie man sich richtig gegen<br />
Unwetterschäden versichert.<br />
Grundsätzlich bezieht sich e<strong>in</strong>e Haushaltsversicherung<br />
nur auf den Wohnungs<strong>in</strong>halt.<br />
Wird dieser zum Beispiel<br />
durch e<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gendes Regenwasser, als<br />
Folge e<strong>in</strong>es Sturmschadens beschädigt,<br />
leistet die Haushaltsversicherung Ersatz.<br />
„Bei Schäden nach e<strong>in</strong>em Rückstau<br />
aus der Kanalisation, wie bei Hochwasser<br />
oder starken Regenfällen, empfiehlt<br />
sich e<strong>in</strong>e Prüfung der Deckungserweiterung<br />
der bestehenden Versicherung“,<br />
rät Dr. Josef<strong>in</strong>e Traunik, Leiter<strong>in</strong> des<br />
AK-Konsumentenschutzes.<br />
E<strong>in</strong>e Gebäudeversicherung ist h<strong>in</strong>gegen<br />
für Schäden am Haus und an D<strong>in</strong>gen<br />
zuständig, die mit dem Haus verbunden<br />
s<strong>in</strong>d. Abgesichert s<strong>in</strong>d Sturmschäden<br />
ab e<strong>in</strong>er W<strong>in</strong>dgeschw<strong>in</strong>digkeit von<br />
60 Stundenkilometer. Ersetzt werden<br />
abgedeckte Dächer, kaputte Fenster<br />
und Türen, zerstörte Schornste<strong>in</strong>e oder<br />
Schäden durch umfallende Bäume. Mitversichert<br />
s<strong>in</strong>d zum Beispiel auch Satellitenschüsseln<br />
oder Rollläden.<br />
24<br />
Mitteilungsblatt der Geme<strong>in</strong>de <strong>Stockenboi</strong><br />
AK <strong>in</strong>formiert: Katastrophenschäden<br />
s<strong>in</strong>d von Steuer absetzbar<br />
nen <strong>in</strong> voller Höhe von der Steuer absetzen“,<br />
<strong>in</strong>formiert AK-Steuerrechtsexperte<br />
Dr. Bernhard Sapetschnig.<br />
Außergewöhnliche Belastungen<br />
Die AK Kärnten unterstützt die Unwetter-Opfer<br />
bei der steuerlichen Geltendmachung<br />
der Aufwendungen zur<br />
Beseitigung der Katastrophenschäden.<br />
Dabei können folgende Kosten <strong>in</strong> voller<br />
Höhe, also ohne Selbstbehalt, als außergewöhnliche<br />
Belastung bei der Arbeitnehmerveranlagung<br />
geltend gemacht<br />
werden, sofern sie nicht <strong>vom</strong> Katastrophenfonds<br />
oder e<strong>in</strong>er Versicherung getragen<br />
werden:<br />
AKTipps: Richtige Versicherung<br />
bei Sturm und Hagel<br />
„Höhere Gewalt“<br />
Werden durch e<strong>in</strong>en Sturm Häuser oder<br />
Fahrzeuge durch morsche Bäume oder<br />
baufällige Häuser beschädigt, muss der<br />
Geschädigte den Nachweis erbr<strong>in</strong>gen,<br />
dass die Besitzer ihre Erhaltungspflicht<br />
verletzt haben. „In diesem Fall ist e<strong>in</strong>e<br />
Haftung des Hauseigentümers oder<br />
dessen Gebäudehaftpflichtversicherung<br />
denkbar“, erklärt Traunik. Sturmschäden<br />
an Autos werden meist nur von Kasko-,<br />
Elementar- oder Vollkaskoversicherungen<br />
gedeckt. Die eigene Haftpflichtversicherung<br />
bietet ke<strong>in</strong>en Schutz. „Ob<br />
oder <strong>in</strong> welcher Höhe die Kaskoversicherung<br />
zahlt, steht <strong>in</strong> der Polizze oder <strong>in</strong><br />
den Versicherungsbed<strong>in</strong>gungen. Wurde<br />
e<strong>in</strong> Selbstbehalt vere<strong>in</strong>bart, kann er im<br />
Schadensfall <strong>vom</strong> Entschädigungsbetrag<br />
abgezogen werden“, betont die Expert<strong>in</strong>.<br />
Schaden sofort melden<br />
Tritt e<strong>in</strong> Sturmschaden auf, sollte dieser<br />
sofort bei der Versicherung gemeldet<br />
und Beweisfotos erstellt werden. Zudem<br />
sollte bei der Schadensbesichtigung<br />
e<strong>in</strong> Sachverständiger, zum Beispiel e<strong>in</strong><br />
fachkundiger Handwerker, h<strong>in</strong>zugezogen<br />
werden. Ist im Deckungs<strong>in</strong>halt der<br />
Versicherung „Sturmschaden“ enthalten,<br />
muss anhand der Versicherungsbed<strong>in</strong>gungen<br />
überprüft werden, welche<br />
Schäden damit versichert s<strong>in</strong>d.<br />
l Reparatur und Sanierung von beschädigten<br />
Vermögenswerten. Darunter<br />
fällt zum Beispiel die Erneuerung<br />
des Verputzes oder das Ausmalen<br />
von Räumen bis h<strong>in</strong> zur Reparatur<br />
von Zäunen oder Pkws.<br />
l Auch die Kosten für Ersatzbeschaffungen<br />
– sei es der Neubau von Gebäudeteilen,<br />
die Neuanschaffung von<br />
E<strong>in</strong>richtungsgegenständen, Kleidung<br />
oder Geschirr – können von der<br />
Steuer abgeschrieben werden.<br />
Die Steuerberatung der Arbeiterkammer<br />
Kärnten ist kostenlos.<br />
Weitere Informationen: AK-Steuerhotl<strong>in</strong>e<br />
050 477-3000****<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
9021 Klagenfurt | Bahnhofplatz 3<br />
Mag. Alexandra Dohr | Tel. 050 477-<br />
2403 | Mobil 0664/84 56 779 | Fax 050<br />
477-2400<br />
kommunikation@akktn.at<br />
kaernten.arbeiterkammer.at<br />
Achtung vor<br />
unbekannten Pflegern<br />
Die Bezirkshauptmannschaft Villach<br />
setzt uns davon <strong>in</strong> Kenntnis,<br />
dass im Bezirk Villach-Land ältere<br />
pflegebedürftige Personen von<br />
Unbekannten aufgesucht werden,<br />
welche sich als Mitarbeiter des<br />
Gesundheitsamtes der BH Villach<br />
ausgeben. Von diesen wird versucht,<br />
e<strong>in</strong>e 24-Stunden-Betreuung<br />
mit ausländischen Fachkräften zu<br />
vermitteln.<br />
Es wird ausdrücklich darauf h<strong>in</strong>gewiesen,<br />
dass das Gesundheitsamt<br />
ke<strong>in</strong>e Pflegekräfte vermittelt.<br />
Sollten Sie Wahrnehmungen dieser<br />
Art machen, verständigen Sie<br />
sofort die Polizei oder das Geme<strong>in</strong>deamt.<br />
Machen Sie jedenfalls<br />
ke<strong>in</strong>e Zusagen und leisten Sie<br />
ke<strong>in</strong>e Unterschriften!