15.01.2013 Aufrufe

PDF-Datei öffnen - Pro Asyl

PDF-Datei öffnen - Pro Asyl

PDF-Datei öffnen - Pro Asyl

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Aufenthaltsgesetz – AufenthG § 39<br />

Das Ergebnis der Arbeitsmarktprüfung ist in jedem Einzelfall in der Ausländerakte<br />

und der IT-Anwendung ZuwG-AA zu dokumentieren und für die Dauer von drei<br />

Jahren aufzubewahren, damit insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten (Verwaltungsgerichtsverfahren)<br />

darauf zurückgegriffen werden kann.<br />

Gemeinschaftspräferenz ist der Anspruch auf vorrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt<br />

von Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedsstaats Angehörige der neuen EU-<br />

Mitgleidstaaten genießen aufgrund der Übergangsregelungen in den Beitrittsverträgen<br />

keine vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit (Ausnahme: Malta und Zypern).<br />

Die Regelung in Buchstabe b stellt klar, dass auch diesen Ausländern ein Vorrang<br />

vor Ausländern aus Drittstaaten zusteht.<br />

Die Arbeitsmarktprüfung hat bei erstmaliger und bei erneuter Beschäftigung zu<br />

erfolgen.<br />

Die Zustimmung kann ohne arbeitsmarktliche Vorrangprüfung erfolgen, wenn<br />

die Beschäftigung nach Ablauf der Geltungsdauer einer für mindestens ein Jahr<br />

erteilten Zustimmung bei demselben Arbeitgeber fortgesetzt wird (§ 6 BeschVerfV).<br />

siehe DA zu § 6 BeschVerfV<br />

Angesichts der <strong>Pro</strong>bleme am Arbeitsmarkt ist die Bundesagentur für Arbeit gehalten,<br />

bei einer Entscheidung über die Zustimmung restriktiv zu verfahren.<br />

Es ist primär Aufgabe der Unternehmen, im Rahmen einer vorausschauenden Personalplanung<br />

Maßnahmen zur Behebung von Arbeitskräftemangel zu ergreifen.<br />

Dazu gehört auch die Ausbildung, Anlernung und Einarbeitung geeigneter arbeitslos<br />

bzw. arbeitsuchend Gemeldeter.<br />

Die Betriebe dürfen gerade in der gegenwärtigen Situation auf dem Arbeitsmarkt<br />

nicht durch großzügige Zulassung von Ausländern aus der Verantwortung entlassen<br />

werden, geeignete Bewerber einzustellen.<br />

(1) Bei beabsichtigter Beschäftigung von zustimmungspflichtigen ausländischen<br />

Arbeitnehmern ist vom Arbeitgeber nachzuweisen, dass Bemühungen, bevorrechtigte<br />

Arbeitnehmer zu gewinnen, über einen angemessenen Zeitraum erfolglos<br />

geblieben sind.<br />

Dieser Nachweis kann nach der Rechtsprechung insbesondere durch die Erteilung<br />

eines Vermittlungsauftrages (Stellenangebotes) zu erbracht werden.<br />

Lehnt der Arbeitgeber die Erteilung eines Vermittlungsauftrages ab ist wie folgt zu<br />

verfahren (Formschreiben):<br />

a) Schriftlicher Hinweis an den Arbeitgeber über den Prüfungsauftrag der Bundesagentur<br />

für Arbeit nach § 39 AufenthG.<br />

b) Aufforderung an Arbeitgeber, die zur Durchführung der o.g. Prüfung erforderlichen<br />

Angaben zu machen (in Form einer Tätigkeitsbeschreibung).<br />

Seite 25 von 40<br />

1.39.213<br />

Bevorrechtigte<br />

Arbeitnehmer<br />

1.39.214<br />

Stellenangebot

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!